Die Finanzierung der
Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven
Abfälle nach Ausserbetriebnahme der Anlagen wird in der Schweiz durch
zwei unabhängige Fonds sichergestellt: Den Stilllegungsfonds für
Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds
werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die gemäss
Kernenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind.
Grundlage
für die Berechnung der Beiträge der Betreiber bilden Kostenstudien, die
gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) alle 5 Jahre
aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden
müssen. Vor einem Jahr legte Swissnuclear, die Fachgruppe Kernenergie
des Verbands swisselectric, der Kommission der beiden Fonds die
Kostenstudien 2011 vor. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung
der Beiträge in der Veranlagungsperiode 2012-2016 (siehe
Medienmitteilung vom 24.11.2011). Die Kostenstudien wurden inzwischen
durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI unter
Einbezug externer Experten überprüft und als realistisch bewertet (siehe
Medienmitteilung ENSI vom 5. November 2012).
Als
Berechnungsgrundlage für die Kostenstudien wird eine Betriebsdauer der
Kernkraftwerke von 50 Jahren angenommen (Art. 8 SEFV). Diese
Berechnungsgrundlage gilt vorläufig auch für das Kernkraftwerk
Mühleberg, solange über das Gesuch um Aufhebung der Befristung der
Betriebsbewilligung nicht rechtskräftig entschieden ist. Falls die
Befristung für das Kernkraftwerk Mühleberg nicht rechtskräftig
aufgehoben wird, müssen die Kosten für das Kernkraftwerk Mühleberg neu
berechnet und allfällige Fehlbeträge durch die BKW FMB Energie AG in die
Fonds nachbezahlt werden.
Die Kommissionen
für
den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds haben an ihrer gestrigen
Sitzung die von den Betreibern der Kernkraftwerke zu entrichtenden
Jahresbeiträge aufgrund der neuen Kostenbasis definitiv festgelegt.
Kernkraftwerk Beznau EntsorgungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 959,8 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 1‘864,0 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 34,0 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Beznau StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 449,2 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 903,7 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 18,8 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Mühleberg EntsorgungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 360,0 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 874,7 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 18,2 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Mühleberg StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 243,2 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 588,3 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 12,1 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Gösgen EntsorgungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 824,7 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 2752,3 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 27,3 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Gösgen StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 298,1 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 987,4 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 9,6 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Leibstadt EntsorgungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 683,9 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 3709,1 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 38,8 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Leibstadt StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 334,9 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 1579,0 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 13,3 Mio. Fr.
ZWILAG StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 12,2 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 105,1 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 2,2 Mio. Fr.
Total EntsorgungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 2828,4 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 9200,1 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 118,3 Mio. Fr.
Total StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011 : 1337,6 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 4163,5 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 56,0 Mio. Fr.
Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV)
Derzeit
laufen die Vorbereitungsarbeiten für eine Revision der SEFV. Geprüft
werden sollen insbesondere die Modellparameter zur Ermittlung der Kosten
im Rahmen der Kostenstudien sowie die Handhabung von allfälligen
weiteren Steigerungen der Stilllegungs- und Entsorgungskosten.
Infokasten
Nachbetriebsphase:
Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller 5 schweizerischen
Kernkraftwerke betragen gemäss Kostenstudie 2011 1,709 Milliarden
Franken. Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und
sind nicht Teil der Fonds.
Stilllegungskosten:
Die Stilllegungskosten der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und des
ZWILAG betragen gemäss Kostenstudie 2011 2,974 Milliarden Franken und
werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt. Ende 2011
betrug das angesammelte Fondskapital 1,338 Milliarden Franken. Die noch
ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der
Kernkraftwerkbetreiber und Kapitalerträge auf dem Fondsvermögen
bereitgestellt.
Entsorgungskosten: Die
Entsorgungskosten betragen gemäss Kostenstudie 2011 15,970 Milliarden
Franken. Die während des Betriebs anfallenden Entsorgungskosten werden
durch die Betreiber direkt bezahlt. Bis 2011 waren dies rund 5,0
Milliarden Franken. Bis zur Ausserbetriebnahme aller Kernkraftwerke
werden es 7,523 Milliarden Franken sein. Der Entsorgungsfonds deckt die
verbleibenden 8,447 Milliarden Franken. Ende 2011 betrug das
angesammelte Fondskapital 2,828 Milliarden Franken. Die noch
ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der
Kernkraftwerkbetreiber und Kapitalerträge auf dem Fondsvermögen
bereitgestellt.
Rückfragen: Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75
Bild (Guntram Rehsche): AKW Beznau I & II
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