Mittwoch, 27. Februar 2013

Endgültiges Aus für bulgarisches AKW

Kein neues Atomkraftwerk in Südosteuropa: Der Bau des Atomkraftwerks Belene nahe dem gleichnamigen Ort in Nordbulgarien wird endgültig gestoppt. So entschied das bulgarische Parlament am Mittwoch mit 114 Stimmen bei 40 Gegenstimmen - wie die Nachhaltigkeitsplattform klimaretter.info soeben berichtet.

Ein Referendum zu der Frage war im Januar wegen zu geringer Bürgerbeteiligung gescheitert. Belene ist bereits seit dem Baubeginn 1987 umstritten – steht es doch in einer Erdbebenregion. Der Bau wurde seitdem immer wieder unterbrochen. Die konservative Regierung in Sofia hatte zudem bereits im März vergangenen Jahres die Arbeiten an dem AKW für nicht finanzierbar erklärt und das Projekt auf die lange Bank geschoben.

Deutsche Atomkraft-Gegner demonstrierten 2009 für einen Ausstieg des Energiekonzerns RWE aus dem Belene-Projekt – kurze Zeit später stellte RWE tatsächlich seine Finanzierung ein. Nun steht fest: Belene wird überhaupt nicht weitergebaut. In der Sitzung des Nationalrates ging es nicht einfach nur um ein AKW. Es ging um eine neue Regierung. Bulgarien, eines der ärmsten EU-Länder, kämpft derzeit mit hohen Strompreisen, die ein Großteil der Bevölkerung nicht mehr stemmen kann. Nach Protesten war der konservative Regierungschef Boiko Borissow zurückgetreten und hatte – vier Wochen vor dem eigentlichen Ende des Mandats – auch auf die Bildung einer neuen Regierung verzichtet.


Gestolpert war die Regierung über Energiepreis-Proteste. Die sozialistische Opposition befürchtet einen weiteren Anstieg: Im vergangenen Jahr waren Verträge über den Bau einer Pipeline von Russland nach Bulgarien mit dem russischen Erdgaskonzern Gazprom geschlossen worden. Der Einkauf von russischem Erdgas zur Stromgewinnung ist somit in Planung. Die Sozialisten wollten nun den Weiterbau des Atomkraftwerks Belene durchsetzen und hatten deshalb das Referendum veranlasst. Nach zivilen Protesten in den vergangenen Wochen ist Ministerpräsident Bojko Borissow mit dem Kabinett zurückgetreten. Für Mai sind Neuwahlen angekündigt - über die energiepolitische Zukunft Bulgariens ist also eventuell noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Quelle: klimaretter.info

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Donnerstag, 21. Februar 2013

Hohes Staumauerrisiko für Mühleberg

Die Wohlensee-Staumauer, nur 1,3 Kilometer vom AKW Mühleberg entfernt, ist nicht stabil.  Bei einem Erdbeben könnte sie versagen, was unausweichlich zu einem Atom-Gau führen würde. Dies sind die brisanten Fakten, die Greenpeace am Donnerstag der Öffentlichkeit präsentiert hat. 

 

Im Nachgang zur Atom-Katastrophe in Fukushima mussten die Bernischen Kraftwerke  (BKW) im Januar 2012 die Erdbebenfestigkeit der Wohlensee-Staumauer beweisen. Fazit der Aufsichtsbehörden ENSI und Bundesamt für Energie (BFE): Sicherheitsnachweis erbracht. Dem widersprechen nun die Einschätzungen von zwei Experten, die ihre Erkenntnisse zusammen mit Greenpeace heute an einer Medienkonferenz in Bern vorstellten. 

 

Markus Kühni, Ingenieur und profunder Kenner und Kritiker des AKW Mühleberg, hat die Unterlagen der BKW untersucht und das Vorgehen der zuständigen Aufsichtsbehörden rekonstruiert. Sein Fazit: „Die Staumauer (siehe Bild) oberhalb des AKW Mühleberg erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht und darf somit nicht als sicher eingestuft werden. Es deutet alles darauf hin, dass das BFE und das ENSI ihren Aufsichtspflichten nicht nachgekommen sind.“ Besonders irritierend ist die Tatsache, dass die BKW ein erstes Gutachten seiner Fachgutachterin (Firma Stucky) einreichte, das zum Schluss kam, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten seien. Danach folgten zwei weiteren Versionen, die ohne plausible Begründung zu gegenteiligen Schluss kamen.


Greenpeace hat Kühnis Befund durch den Geotechnik-Professor Dr. Wei Wu der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU) überprüfen lassen. Die Dokumentation der BKW sowie die Stellungnahmen des BFE halten auch der unabhängigen Prüfung dieses Spezialisten nicht stand: „Sie sind lückenhaft und reichen aus geotechnischer Sicht als Sicherheitsnachweis nicht aus.“ Wu‘s Kritikpunkte reichen von widersprüchlicher Anwendung von Sicherheitsrichtlinien über nicht plausible Annahmen in Bezug auf bodenmechanische Kennwerte bis zu fehlenden Nachweisen zum Verhalten der Staumauer im Erdbebenfall.

Die Staumauer muss auch bei einem Erdbeben 20 Millionen von Kubikmetern Wasser halten und das AKW Mühleberg schützen, das sich nur 1,3 Kilometern flussabwärts befindet. Ein Versagen der Staumauer hätte verheerende Konsequenzen für das AKW und damit für die Bevölkerung in der Agglomeration von Bern. Gemäss Selbsteinschätzung der BKW wäre ein nicht beherrschbarer Unfall im AKW die Folge.

Greenpeace fordert das BFE eindringlich auf, umgehend umfassende Vorsichtsmassnahmen zu prüfen. Es hat sich zu den kritisierten Sicherheitsmängeln zu äussern, wie auch das Zustandekommen des mehrmals beschönigten Gutachtens der Firma Stucky zu erklären. Greenpeace hat zudem Bundesrätin Doris Leuthard, die Aufsichtsbehörden und den Berner Regierungsrat brieflich über die unhaltbare Situation informiert und sofortiges Handeln gefordert: „Eine unabhängige Expertenkommission muss den Fall untersuchen. Weder darf das BFE der Wohlensee-Staumauer, noch das ENSI dem AKW Mühleberg unter diesen Umständen eine Erdbebensicherheit attestieren“, betonte heute Kaspar Schuler von Greenpeace.

Quelle: Greenpeace

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Mittwoch, 20. Februar 2013

Atomindustrie haftet nicht für Opfer

Was unterscheidet die Atomindustrie von anderen Industrien? Sie wird im Falle eines Unfalls nicht vollständig zur Verantwortung gezogen. Deutlich zeigt das die Atomkatastrophe von Fukushima: Einige Menschen haben durch den Unfall alles verloren. Im besten Falle erhalten sie geringe Kompensationszahlungen, die größtenteils steuerfinanziert sind.

Das Haftungsrecht der Atomindustrie ist ungerecht, das zeigt eine GreenpeaceStudie, die die Situation in Fukushima analysiert. Durch das geltende Haftungsrecht sind die Hersteller der Reaktoren in Fukushima (siehe Bild), darunter General Electric (GE), Toshiba und Hitachi bislang von jeglicher Verantwortung für die Katastrophe am 11. März 2011 ausgenommen. Und das, obwohl es Hinweise gibt, dass die Reaktoren fehlerhaft waren und die Katastrophe dadurch verschlimmert wurde.

Allein der Betreiber von Fukushima, Tepco, kann haftbar gemacht werden. Die Realität in Japan zeigt allerdings, dass das Schadensausmaß einer Nuklearkatastrophe die finanziellen Möglichkeiten eines Konzerns schnell übersteigt. "Wir fordern, dass die Atomindustrie für ihre Katastrophen voll haftbar gemacht wird - sowohl die Kraftwerksbetreiber als auch die Hersteller und Zulieferer", sagt Tobias Riedl, Atomexperte von Greenpeace. "Es darf keine Obergrenzen für Schäden geben und keine Verjährung. Und die Atomindustrie muss ausreichende Rücklagen bilden."

Das bisherige Schadensausmaß mit geschätzten 185 Milliarden Euro hätte zum Bankrott von Tepco geführt. Das Unternehmen wurde deshalb verstaatlicht. Da die Schadensbehebung sich noch über Jahrzehnte hinziehen kann, wird der japanische Steuerzahler vermutlich auch in Zukunft die Schäden bezahlen müssen. Nach dem internationalen Haftungsrecht müssen die Betreiber von Atomkraftwerken maximal 350 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro für Atomkatastrophen zahlen. Die Zulieferer zahlen gar nicht. Dieses Haftungsrecht ist einzigartig: die Ölindustrie etwa haftet voll für ihre Katastrophen.

Dabei hat die Reaktorkatastrophe in Fukushima eindrücklich vor Augen geführt, welche Risiken die Atomkraft birgt. 160 000 Menschen mussten evakuiert werden, zehntausende sind freiwillig geflüchtet. Niemand von ihnen ist bis heute vollständig für seinen Verlust von Haus und Besitz entschädigt worden. Diejenigen, denen Zahlungen gewährt werden, können damit kaum das tägliche Überleben bestreiten. Tobias Riedl sieht unbedingten Handlungsbedarf: "Was sich in Japan abspielt, kann sich überall auf der Welt wiederholen. Die Menschen tragen das finanzielle wie gesundheitliche Risiko einer atomaren Katastrophe, während die Atomindustrie den Profit einsackt. Dieses System muss dringend geändert werden."

Sonntag, 17. Februar 2013

ENSI von Gericht gerügt

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem in der abgelaufenen Woche publizierten Urteil das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI gerügt. Das ENSI verweigerte zwei Anwohnern der Alarmzonen 1 und 2 eine inhaltliche Auseinandersetzung mit einer kritischen Eingabe, welche sicherheitsrelevante Handlungen der Atomaufsicht in Zweifel zog. Das Gericht entschied nun, dass das ENSI den Anwohnern den Rechtsschutz zu Unrecht verweigerte und die kritischen Punkte überprüfen muss. 

Die Beschwerdeführer und Greenpeace Schweiz, welches das rechtliche Vorgehen unterstützt hat, sind erfreut über den aussergewöhnlich raschen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Nach der Atomkatastrophe in Fukushima musste die Sicherheit der Schweizer Atomkraftwerke überprüft werden. Der Nachweis, dass Atomkraftwerke ein Hochwasser oder Erdbeben ohne schädigende Freisetzung von radioaktiven Stoffen überstehen können, unterliegt gesetzlichen Vorschriften nach internationalen Sicherheitsprinzipien. Diese Vorschriften wurden vom ENSI (siehe im Bild dessen Chef) im Fall Mühleberg nicht beachtet, rechnete es doch den Einsatz von mobilen Feuerwehrpumpen dem Sicherheitsnachweis an. Dank diesem Verstoss konnte das ENSI dem Berner AKW grünes Licht für den Weiterbetrieb geben.

Nach einem Briefwechsel ersuchten zwei Anwohner der Alarmzonen 1 und 2 das ENSI im
März rechtsverbindlich um Korrektur. Vergeblich - nach mehr als sechs Monaten langem Hinhalten beschied das ENSI den Anwohnern, es trete nicht auf ihr Gesuch ein und erklärte sie als nicht legitimiert. Die Anwohner reichten darauf Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Das Bundesverwaltungsgericht korrigierte nun das ENSI. Nur einen Monat nach Abschlussdes Schriftenwechsels hat es ihre Beschwerde gutgeheissen. Den teilweise weit
hergeholten Konstruktionen, mit denen das ENSI die Nichtbehandlung ihres Gesuchs begründete, erteilt das Gericht eine Absage.

“Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar, dass die bisherige Legitimationspraxis
der kernenergierechtlichen Bewilligungsverfahren auch für den Rechtschutz der Anwohner im Zusammenhang mit der Aufsichtstätigkeit des ENSI gilt”, stellt Martin Pestalozzi, Anwalt der Beschwerdeführer, fest. Das ENSI habe sich also zu Unrecht geweigert, die Kritik an der Anrechnung der mobilen Pumpen für den Sicherheitsnachweis zu prüfen.

„Angesichts der Tragweite der thematisierten Sicherheitsfragen ist es bedenklich,
dass die dafür zuständige staatliche Aufsichtsbehörde auf eine juristisch fragwürdige Weise versuchte, sich nicht inhaltlich mit dieser Kritik auseinandersetzen zu müssen“, sagt Markus Kühni, einer der Kläger. „Wir sind froh, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt für uns entschied und Anwohnern das Recht gewährt wird, umstrittene sicherheitstechnisch relevante Handlungen der Aufsichtsbehörde anzufechten“.

Zwar hat das ENSI das Recht, seinen Nichteintretensentscheid bis vor Bundesgericht
  zu verteidigen. „Dies wäre ein falsches Zeichen“, sagt Florian Kasser Atomcampaigner von Greenpeace Schweiz. Primäre Aufgabe sei endlich die längst fällige Antwort auf ein
Sicherheitsproblem zu liefern und nicht weiter auf Verzögerungstaktik zu machen.
"Andernfalls würde das ENSI den Verdacht noch verstärken, dass ihm die sachlichen Argumente fehlen“, sagt Kasser.


>> Urteil des Bundesverwaltungsgerichts <<

Quelle: greenpeace.org

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Mittwoch, 13. Februar 2013

Dachteile in Tschernobyl eingestürzt

Am Katastrophen-AKW Tschernobyl sind Teile eines Daches und einer Mauer eingestürzt. Radioaktivität ist nach Angaben der Behörden nicht ausgetreten. Umweltschützer sprechen von beunruhigendem Signal.


Tschernobyl: Mauer und Dach teilweise eingestürztSchneemassen haben an der Ruine des 1986 havarierten Atomkraftwerks Tschernobyl in der Ukraine das Dach einer Maschinenhalle sowie eine Mauer teilweise zum Einsturz gebracht. Der Einsturz ereignete sich etwa 70 Meter entfernt von dem Sarkophag - der Betonhülle, die den explodierten Reaktorblock provisorisch abdichtet. Es sei keine Radioaktivität ausgetreten und niemand verletzt worden, teilte das Zivilschutzministerium der früheren Sowjetrepublik am Mittwoch mit.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace sprach von einem beunruhigenden Signal. "Es gibt keine Garantie, dass in naher Zukunft nicht auch der Sarkophag einzustürzen beginnt", sagte ein Sprecher in der Hauptstadt Kiew. Der Tschernobyl-Block vier war am 26. April 1986 explodiert. Durch die Katastrophe wurden große Gebiete der Ukraine, Russlands und Weißrusslands verseucht. Die Strahlung breitete sich auch über weite Teile Europas aus. 2012 wurde mit dem Bau eines 1,54 Milliarden Euro teuren neuen Schutzmantels begonnen, der den rissigen alten Sarkophag ab 2015 ersetzen soll. 

Quelle: Agenturen wbr/AFP/dpa

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Samstag, 9. Februar 2013

AKW Gösgen lehnt Vorwürfe ab

Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) hat die von TRAS und Greenpeace öffentlich erhobenen Vorwürfe (siehe Atominfomedia 4. Januar 2013) betreffend ihre Bilanzierung detailliert überprüft. Insbesondere hat auch die Revisionsgesellschaft Ernst & Young den Sachverhalt analysiert und mit geltenden Gesetzen und Rechnungslegungsstandards verglichen.
 

Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG kommt zum Schluss, dass die Vorwürfe von TRAS und Greenpeace haltlos sind. Sämtliche Angaben in der Bilanz des KKG sind korrekt, entsprechen sowohl dem Obligationenrecht als auch dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und sind in der publizierten Jahresrechnung transparent dargestellt.  Die Aktivierung der Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Entsorgungskosten ist nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER, den die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG anwendet, vorgegeben und nach Obligationenrecht korrekt. Der Aktivierung der Kosten stehen Rückstellungen gegenüber, was transparent ausgewiesen ist; damit entsteht bei der Aktivierung kein Eigenkapital.

Ebenso ist die von KKG gewählte Verbuchung des Anspruchs der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG gegenüber dem Stilllegungsfonds und dem Entsorgungsfonds nach Obligationenrecht und dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER korrekt. Die Bilanzierung erfolgt zu einem Wert, der eine kalkulatorische Verzinsung umfasst, welche die Verordnung zu den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für die Fonds vorschreibt und welche der Langfristigkeit und der rechtlichen Ausgestaltung der Fonds Rechnung trägt.

Zudem stellen das Kernenergiegesetz (KEG) und die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) sicher, dass während dem Betrieb des Kernkraftwerkes alle notwendigen Mittel für den Nachbetrieb, die Stilllegung und die Entsorgung aller Abfälle erwirtschaftet und bereitgestellt werden. Alle fünf Jahre werden die Kostenstudien, auf deren Basis KKW-eigene Rückstellungen zu bilden und parallel dazu die entsprechenden finanziellen Mittel in zwei durch den Bund kontrollierte Fonds einzuzahlen sind, überprüft und die Beitragszahlungen neu festgelegt. Damit hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass bis zum Ende des Betriebs alle zu erwartenden zukünftigen Kosten gedeckt sind.


Text: Alpiq  / Bild AKW Gösgen: Guntram Rehsche

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Dienstag, 5. Februar 2013

Atomkraft unbezahlbar

In ihrer heutigen Ausgabe (5.Februar 2013) rechnet die Süddeutsche Zeitung vor, dass England wegen der Folgen des Atomunfalls in Sellafield in den Fünfzigern des letzten Jahrhunderts noch über 100 Milliarden Pfund (113 Milliarden Euro) bis zum Jahr 2120 aufwenden müsse.

Die angeblich billige Atomenergie entpuppt sich in Wirklichkeit als der teuerste Strom überhaupt. Im Artikel der Süddeutschen Zeitung heisst es gemäss Solarportal sonnenseite.com unter anderem:

"Außerhalb der ehemaligen Sowjetunion und Japans gibt es wohl keinen Ort, der so verseucht ist wie Sellafield. Der britische Nuklearkomplex, im Nordwesten Englands direkt an der Irischen See gelegen, vereinigte einst alle Teile des Uran- und Plutoniumkreislaufs an einem Ort: Brennelementefabriken, Kernreaktoren und Wiederaufbereitungsanlagen. Die Abfälle der dort ausgeführten radiochemischen Arbeiten lagern teilweise in Teichen, Silos und leckenden Tanks auf dem Gelände. Außerdem müssen die Verwalter noch die Ruine eines 1957 bei einem Feuer beschädigten Plutoniumbrüters abreißen. Das wird teuer, hat am Montag ein Komitee des britischen Unterhauses festgestellt.

Zurzeit rechnet man in London mit Gesamtkosten von 67,5 Milliarden Pfund (78 Milliarden Euro) bis zum Jahr 2120 allein für Sellafield. Hinzu kommen weitere 32,5 Milliarden Pfund für die anderen Nuklearstandorte Großbritanniens. Das ergibt zusammen eine grob überschlagene Summe von 100Milliarden Pfund; tatsächlich erwarten die Abgeordneten weitere Steigerungen. Im Jahr 2007 hatte man die Gesamtkosten noch auf 61 Milliarden Pfund geschätzt. Eine ganze Abfolge von Regierungen habe vor dem Problem des nuklearen Rückbaus versagt, kritisiert das Komitee. Derzeit kosteten die Arbeiten in Sellafield bereits 1,6 Milliarden Pfund, und zwölf der 14 Projekte dort seien hinter dem Zeitplan zurück."

Sonntag, 3. Februar 2013

Erneut Kritik an Mühleberg

Experten der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) orten Mängel beim Atomkraftwerk Mühleberg. Die Organisation empfiehlt der Betreiberin BKW Verbesserungsmassnahmen.  

Die IAEA stellte gewisse Mängel unter anderem im Anlagebetrieb, im Management und in der Überwachung fest. Eine internationale Expertenmission hatte das Atomkraftwerk vor den Toren Berns (siehe Bild) im vergangenen Oktober während drei Wochen unter die Lupe genommen. Die Experten bewerteten das AKW als sicher, wiesen aber schon im Anschluss an die Untersuchung auf Verbesserungspotenzial. 

Der detaillierte Bericht wurde nun vor wenigen Tagen veröffentlicht, wie aus Artikeln in der "SonntagsZeitung" und "Der Sonntag" hervorgeht. Gemäss dem IAEA-Bericht verbringt beispielsweise das BKW-Management nicht genug Zeit auf der Anlage, um die Arbeiten zu beobachten und das Werkspersonal zu betreuen. Die Experten halten weiter fest, dass die Betriebsfeuerwehr nicht zu jedem Zeitpunkt wie vorgesehen zur Verfügung gestanden sei. Beim Werkspersonal sei der Strahlenschutz zu optimieren. Verbesserungspotenzial gebe es ausserdem bei der Notfallplanung. 

BKW-Sprecher Antonio Sommavilla bezeichnete auf Anfrage die Empfehlungen als üblichen Prozess zur Verbesserung der betrieblichen Sicherheit. Die BKW prüfe die Anregungen der IAEA-Delegation und wolle entsprechende, geeignete Massnahmen ableiten. Deren Umsetzung solle in rund 18 Monaten beim nächsten Besuch der internationalen Experten präsentiert werden. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) erwartet seinerseits, dass die BKW die Empfehlungen umsetzt. Diese seien zum Teil bereits durch Forderungen des ENSI zum Langzeitbetrieb abgedeckt, wie es auf der Internetseite der Behörde heisst. 

Quelle: SDA und Agenturen

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