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Donnerstag, 22. Januar 2015

AKW-Haftpflicht revidiert

Der Bundesrat hat eine Teilrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) verabschiedet. Diese beinhaltet eine neue Regelung zur Deckung bestimmter nuklearer Schäden durch die Bundesversicherung. Die teilrevidierte Verordnung tritt am 15. Februar 2015 in Kraft.

Am 13. Juni 2008 verabschiedete das Parlament das revidierte Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) und genehmigte die revidierten internationalen Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie (Pariser Übereinkommen und Brüsseler Zusatzübereinkommen). Die Schweiz ratifizierte die beiden Übereinkommen im März 2009. Die Arbeiten zu einer auf dem neuen KHG basierenden Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung laufen; von März bis Juni 2013 wurde dazu eine Vernehmlassung durchgeführt (siehe Medienmitteilung vom 15.03.2013). Das revidierte KHG und die totalrevidierte KHV können jedoch erst in Kraft gesetzt werden, wenn das revidierte Pariser Übereinkommen in Kraft tritt. Dazu muss dieses von mindestens zwei Dritteln der 16 Vertragsparteien ratifiziert sein. Damit ist frühestens Anfang 2016 zu rechnen.

Die vom Bundesrat verabschiedete Teilrevision der KHV bezieht sich auf das geltende Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) von 1983. Dieses legt fest, dass der Inhaber einer Kernanlage unbeschränkt für nukleare Schäden haftet und über eine Versicherungsdeckung von 1 Milliarde Schweizer Franken verfügen muss. Die Versicherungsdeckung ist soweit möglich durch die Privatassekuranz zu erbringen. Subsidiär versichert der Bund diejenigen nuklearen Schäden, die von der Privatassekuranz nicht gedeckt werden können und erhebt dafür Prämien.

Derzeit sind bestimmte nukleare Schäden teilweise oder ganz von der privaten Deckung ausgeschlossen (KHV, Artikel 4, Absatz 1). Diese Ausschluss-Liste muss angepasst werden, da die internationalen Rückversicherungspools nicht in der Lage sind, die von der Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung geforderte Deckung bereitzustellen. Um eine Deckungslücke zu verhindern, kann mit der entsprechenden Anpassung nicht zugewartet werden bis das neue KHG und die totalrevidierte KHV in Kraft treten.
  1. Neu werden nukleare Schäden zwischen 500 Millionen und 1 Milliarde Schweizer Franken, die trotz jederzeit eingehaltener Grenzwerte für Radioaktivität entstehen, von der privaten Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Die Bundesversicherung übernimmt die Deckung solcher Schäden und erhebt dafür Prämien. Dadurch erhöhen sich die Prämienzahlungen der Schweizer Kernkraftwerke und der Zwischenlager Würenlingen AG an den Bund um 2 bis 3 Prozent. Gleichzeitig werden die Prämien der reduzierten privaten Versicherungsdeckung entsprechend reduziert. Die Teilrevision der KHV hat damit kaum Auswirkungen auf die Gesamtprämien.
  2. Die Formulierung bezüglich der teilweise von der privaten Deckung ausgeschlossenen Terror-Risiken wird geringfügig angepasst. Eine Prämienanpassung ist dadurch nicht notwendig.
Die Anhörung zur Teilrevision der KHV dauerte vom 2. Oktober bis 4. November 2013 (siehe Anhörungsbericht).
Die Teilrevision der KHV tritt am 15. Februar 2015 in Kraft.

Adresse für Rückfragen:

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE
+41 58 462 56 75 / +41 79 763 86 11
marianne.zuend@bfe.admin.ch

Herausgeber:

Generalsekretariat UVEK
Internet: http://www.uvek.admin.ch
Bundesamt für Energie
Internet: http://www.bfe.admin.ch
Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/

Dienstag, 12. Juni 2012

«Atomausstieg ist möglich»

Am Dienstag präsentierte der Verband der Schweizer Elektrizitätsunternehmen (VSE) drei Wege in eine AKW-freie Stromzukunft bis 2050. Das ist sehr erfreulich und zeigt, dass die Schweizer Strom-Versorgungssicherheit auch ohne das Risiko der AKW gewährleistet werden kann, wie die Schweizerische Energiestiftung (SES) in einer Mitteilung festhält.

Leider schüre der VSE völlig unnötige Ängste mit hohen Kosten und vergisst: «Die Stromzukunft kostet so oder so. Die Frage ist lediglich, ob wir in eine veraltete Hochrisikotechnologie investieren, oder in erneuerbare Energien und Effizienz», sagt Jürg Buri, Geschäftsleiter der SES. Gerne geht beim VSE vergessen, dass auch neue Atomkraftwerke samt Backend- und Haftpflicht-Kosten die Schweizer Volkswirtschaft teuer zu stehen kommen würden. Der Weg über erneuerbare Energien schafft indessen statt milliardenteurer Atommüllberge einen Mehrwert: «Die Schweiz bekommt so mehr fürs Geld: Energieunabhängikeit, echte Versorgungssicherheit und einheimische Arbeitsplätze», so Buri.

Mittelfristig ein Bild der Vergangenheit? Selbst die Stromunternehmen fassen nun die Folgen eines Ausstiegs aus der Atomkraft ins Auge - wenn auch mit einer anderen Beurteilung der Konsequenzen. (Bild: AKW Gösgen - Guntram Rehsche)





 

Der VSE hatte seit letztem Sommer eine ganze Reihe von Studien in Angriff genommen. Die nun  veröffentlichte Gesamtbetrachtung “Wege in die neue Stromzukunft” haben 50 Spezialisten aus der Branche erarbeitet. Dabei ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Konsequenzen eine Stromversorgung ohne Ersatz der heutigen Kernkraftwerke realisiert werden kann. Die Experten haben die Frage aus Sicht des VSE anhand von drei konsistenten Szenarien beantwortet, die sich jeweils hinsichtlich politischer Weichenstellung und gesellschaftlicher Akzeptanz unterscheiden.

Szenario 1 geht zwar von verstärkten Vorschriften für Stromeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien aus, rechnet aber mit einem weiter steigenden Strombedarf. Die Folge: Ein Viertel der Energie muss weiterhin importiert werden und der Ausstieg aus der Kernkraft geht nur mit 7-8 Gaskombikraftwerken sowie wo sinnvoll WKK. Zudem steigen die Gesamtkosten für Stromerzeugung und Netze bis 2050 gegenüber heute auf 118 Milliarden Franken, was einer Kostensteigerung von ca. 30 Prozent entspricht.

Szenario 2 geht von einem stärkeren Willen zum Energiesparen aus, inklusive starker Lenkung über hohe Verbrauchssteuern. Bis 2050 würden 70 Prozent der Energie aus erneuerbaren Formen entstehen, zum Beispiel mit knapp 1000 Windkraftwerken, 8 Wasserkraftwerken der Grösse des Kraftwerks Rheinfelden und 7000 Photovoltaik-Anlagen in der Grösse der Anlage auf dem Stade de Suisse. Trotzdem würden 4-5 Gaskombikraftwerke und wo sinnvoll WKK notwendig sein. Und das ganze Investitionspaket würde die Kosten um 45 Prozent auf 135 Milliarden Franken steigen lassen.

Szenario 3 ist der radikalste Umbau. Der Stromverbrauch geht unter anderem dank starker Lenkungsabgaben um 7 Prozent zurück. Es wird massiv in erneuerbare Energien investiert, zum Beispiel mit 1250 Windkraftwerken, 10 Wasserkraftwerken der Grösse des Kraftwerks Rheinfelden und Photovoltaik-Anlagen, die 11’500 Mal derjenigen auf dem Stade de Suisse entsprechen. Die Gesamtkosten steigen um 75 Prozent auf 150 Milliarden Franken. Dafür braucht dieses Szenario keine Gaskombikraftwerke und importiert wird ausschliesslich Strom aus erneuerbarer Energie.

Der VSE will mit der Studie Grundlagen liefern und seine Forderung untermauern, dass die Massnahmen zur Gestaltung der künftigen Stromversorgung nur anhand verschiedener Szenarien beurteilt werden können. Er will für die Diskussionen Transparenz schaffen. Die praktische Umsetzung eines jeden der drei Szenarien wird tiefe Einschnitte in das Alltagsleben der Schweiz bringen und es wird je nach Ausprägung zu Zielkonflikten kommen, die sichtbar gemacht werden müssen. Diese müssen von Gesellschaft und Politik entschieden und getragen werden.

Quellen: SES / SDA

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Freitag, 19. August 2011

Fukushima: Haftung mit «???»

Eine neue juristische Studie gibt ersten umfassenden Überblick über Haftungsprobleme der Nuklearkatastrophe von Fukushima. Mit zu erwartenden Ersatzforderungen von bis zu 90 Milliarden Euro ist die Nuklearkrise von Fukushima der bisher größte Haftungsfall in der japanischen Geschichte.

Zu rechnen ist mit Entschädigungsansprüchen einer Vielzahl von Opfergruppen, angefangen von evakuierten Personen und Kraftwerkspersonal über Bauernverbände, Fischereikooperationen bis hin zu Industrie- und Tourismusunternehmen. Ungeachtet der grundsätzlich unbeschränkten Haftung des AKW-Betreibers TEPCO sind staatlich angeordnete Pauschalzahlungen in die Wege geleitet worden, die ein außergerichtliches Verfahren flankieren. Wirtschaftliche Bürden entstehen damit in erster Linie dem Fiskus, gefolgt von den ebenfalls in die Pflicht genommenen Finanzinstituten und möglicherweise auch anderen Stromanbietern, wodurch letztlich auch Verbraucher mit höheren Strompreisen belastet werden könnten. So lauten einige der Ergebnisse einer aktuellen im Japan-Referat des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht erstellten Studie.

In seinem soeben in der Zeitschrift für Japanisches Recht / Journal of Japanese Law erschienen Aufsatz "Die Haftung für Nuklearschäden nach japanischem Atomrecht - Rechtsprobleme der Reaktorkatastrophe von Fukushima I" beleuchtet Julius Weitzdörfer, Wissenschaftlicher Assistent am Institut, die aktuellen rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Probleme, die sich für Justiz, Regierung und Wirtschaft Japans bei der Bewältigung der Folgen des Reaktorunfalls stellen.

Die Frage, ob angesichts der schwersten in Japan jemals gemessenen Erdbebenstärke die Haftung von TEPCO wegen höherer Gewalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wurde kontrovers diskutiert und nach dem aktuellen Diskussionsstand japanischer Rechts- und Regierungskreise zunächst verneint. Auf dieser Basis bleibt zu klären, welche Kausalitätsanforderungen etwa für gesundheitliche Spätfolgen zur Anwendung kommen, oder wie unternehmerische Absatzeinbußen aufgrund bloßer Gerüchte über die Höhe der Strahlenbelastung zu behandeln sind. Zudem wird derzeit der Frage nachgegangen, ob der japanische Staat wegen mangelnder Atomaufsicht haftbar gemacht werden könnte.

Der von der japanischen Regierung beschrittene Weg, den Opfern auf der Grundlage zentraler Richtlinien und durch die Auszahlung vorläufiger Pauschalentschädigungen möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen, stellt ein Paradebeispiel institutionalisierten, bürokratischen Konfliktmanagements dar, dessen praktische Vorteile sich nicht von der Hand weisen lassen. Demgegenüber besteht angesichts der Komplexität der juristischen Probleme und der Zahl der zu erwartenden Klagen im Fall einer individuellen Rechtsdurchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch die Betroffenen mittels anwaltlicher Hilfe und auf Grundlage gerichtlicher Verfahren die Gefahr einer Überlastung der japanischen Justiz. Gleichwohl wirft die aktuell verfolgte Bewältigungsstrategie rechtsstaatliche Fragen auf.

Der Volltext des Artikels von Julius Weitzdörfer steht hier als Download zur Verfügung

Quelle: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

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Samstag, 9. Oktober 2010

Fallstricke der Atomenergie

Die Diskussion um die Energiezukunft wird seitens der AKW-Befürworter zunehmend mit dem Verweis geführt, die Erneuerbaren könnten nur mit der Atomtechnologie zusammen die anstehenden Versorgungsprobleme lösen. Dass dies ein Irrweg ist, begründet Solarmedia-Autor Guntram Rehsche - und weist auf die Solarenergie als zentrale Alternative.






Atomenergie hat schlicht zu viele Fallstricke, als dass wir auf sie bauen könnten für die künftige Energieversorgung. Selbst wenn wir einzelne Hindernisse aus dem Weg räumen - wie die Verfügbarkeit von Uran, über die wir uns gemäss verschiedenen Quellen keine Sorgen machen müssten - so bleiben doch viele andere Unwägbarkeiten, die die Atomenergie disqualifizieren. Diese sind (in einer kurzen Zusammenfassung):

- Unsicherheit der Anlagen: Immer wieder auftretende Probleme hängen mit der nie auszuschliessenden Fehlbarkeit menschlichen Verhaltens zusammen. Die Verkettung unglücklicher Umstände ist eben doch möglich, wie zuletzt Vorfälle in Schweden zeigten. Oder anders ausgedrückt: Es gibt eben doch Schwarze Schwäne - also als (fast) unmöglich eingestufte Ereignisse (wie die zuletzt als unmöglich erachtete weltumspannende Krise der Finanzmärkte). Und schliesslich liegt das «unmögliche» Tschernobyl zwar schon bald 25 Jahre zurück - aber in historischer Sicht immer noch nahe unserer Zeit.

- Verwundbarkeit und Terrorgefährdung: Seien es Flugzeugabstürze (gewollte und terrorgesteuerte oder ungewollte) oder direkte Angriffe auf die Sicherheit (Angriffe auf Zulieferung oder Abtransport oder direkte) - die Bedenken sind sowohl bezüglich bestehender wie neu zu bauender AKW längst nicht ausgeräumt. Dass Länder wie China, Iran und Nordkorea die Atomtechnologie vorantreiben, wirkt bezüglich der Weltsicherheit auch nicht gerade beruhigend.

- Fehlende Versicherung:
Eines der schlagenden Argumente gegen die Verwendung der Atomtechnologie ist jenes der fehlenden Versicherbarkeit gegen Schäden. Die Haftpflicht bewegt sich auf Mininiveau, je nach Land - das Schadenpotential geht in die Hunderte von Milliarden, und keiner versicherts, weder privat noch der Staat. Wenn der grosse Schaden doch so unwahrscheinlich wäre, müsste sich ein Versicherer ob des todsicheren Geschäfts doch die Hände reiben und den hohen Schaden eben gern versichern, da er doch nie eintritt.

- Abfallentsorgung: Der ganze Aufwand, der auch heute schon getrieben wird bezüglich der Entsorgung, ist ja eindrücklich - und auch teuer. Er zeigt vor allem eines: dass diese Entsorgung eben entgegen aller Behauptungen höchst problematisch und äusserst kostenintensiv ist. Grüssen lässt das Zwischenlager Asse in Deutschland, das nun mit Milliardenaufwand (zulasten der SteuerzahlerInnen!) saniert werden muss - womit aber bezüglich Lagerung kein Problem gelöst sein wird, sondern nur bereits entstandener Schaden vielleicht beseitigt sein wird.

- Dinosauriertechnologie und gesellschaftlicher Zusammenhalt: Man muss kein Prophet sein um vorauszusagen, dass das Beharren auf den Atomplänen wiederum Millionen von Menschen in ganz Europa auf die Strasse treiben wird. Das als unbegründet und ideologisch abzutun, ist - man / frau entschuldige die für emotionale Entgleisung - nichts wie dumm und realitätsfremd. Denn die Bedenken sind ebenso wie die Angst vor der Dinosauriertechnologie Atom nun mal vorhanden und zweitens nicht durchs Band abwegig. Der Schaden der neu aufflammenden Protestbewegung ist unabsehbar - und wird auch das politische Gefüge gehörig durcheinander wirbeln. Schon heute bedanken sich in Deutschland die Grünen für die Laufzeitenverlängerung, die sie zur Volkspartei werden lassen.

- Verdrängung der Erneuerbaren: Die auf lange Zeit weiter bestehende Verfügbarkeit von Atomstrom wird effektiv zur tödlichen Konkurrenz der Erneuerbaren. Schon heute werden in Deutschland Windanlagen abgeschaltet, weil zu viel Atomstrom ins Netz drängt - trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Vorfahrt für Erneuerbare Energien. Die Laufzeitenverlängerung für AKW in Deutschland lässt auch den Investitionswillen in die Erneuerbaren erlahmen, bereits wurden Offshore-Projekte für Windanlagen zurückgestellt. Schliesslich wird der Anschluss ans norwegische Hydroenergienetz in Deutschland verhindert - dabei stünden aus Norwegen Energiemengen aus Wasser bereit, die sämtliche AKW auf einen Schlag abschaltbar machten.

- Die Kosten der Atomtechnologie: Sie werden für neue Atomkraftwerke - ähnlich wie bei anderen grosstechnologischen Projekten entgleiten. Das zeichnet sich jetzt schon ab für die beiden einzigen im Bau befindlichen AKW in Europa. Sowohl Oikiluoto in Finnlannd wie Flamanville in Frankreich werden mindestens doppelt so teuer wie vorgesehen - je rund 6 statt versprochener 3 Milliarden Euro. Und sie erfahren Verzögerungen von mehreren Jahren. Zudem laufen Beschaffungs- wie Entsorgungskossten aus dem Ruder. Diese Einschätzung teilt ein aktueller Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter dem Titel «Von wegen Renaissance der Atomkraft».

- Schon heute Auslaufmodell:
Atomprojekte geraten nicht nur finanziell ins Hintertreffen - sie werden auch von Projekten der Erneuerbaren zunehmend abgehängt in zeitlicher Hinsicht. Während nämlich in den nächsten 3-5 Jahre nur ganz wenige neue AKW ans Netz gehen, nehmen die Kapazitäten seitens der Erneuerbaren - vor allem von Wind und Sonne - laufend und exponentiell zu. So gingen 2009 ein grosses und ein kleines AKW weltweit ans Netz - aber Windanlagen, die so viel Strom erzeugen wie rund ein Dutzend AKW zusammen (38 GW). Und auch die Photovoltaik bringt es unterdessen auf AKW-Dimensionen - Anlagen von 7,4 Gigawatt (Zubau 2009) erzeugen so viel Strom wie ein grosses AKW - 2010 erfolgt hier bereits wieder eine Verdoppelung.

- Solarenergie wirds richten: Photovoltaik hat damit unterdessen den Beweis der Skalierbarkeit erbracht - ist also in grossem Masse geeignet, Elektrizität zu erzeugen, selbst in AKW-Dimensionen. Aber richtig - sie ist noch teurer. Nur - sie wird ständig billiger, jährlich 10 bis 20 Prozent - und herkömmliche Energieerzeugung inkl. Atomenergie werden ständig teurer - der Kreuzungspunkt wird bald erreicht sein (3-5 Jahre). Der Fortschritt der Photovoltaik beruht auf der Halbleitertechnologie - und wie sich diese leistungsmässig in der Informatik entwickelt hat, ist Fingerzeig, wie es weiter geht. Neben der PV hat auch die Solarthermie riesiges Potential - für die dezentrale Versorgung auch mit Wärme schon heute hierzulande.

Fazit: Die Fallstricke der Atomenergie sind einfach zu zahlreich, die Komplexität ist zu hoch. Andrerseits sind die vorhandenen, bewährten und erprobten Alternativen so vielfältig, dass auf Atom zu bauen unnötig wird. Vielmehr wird Atom zum Hindernis der Erneuerbaren, weshalb eben nicht blind auf alle Alternativen zu den fossilen zu vertrauen ist. Vielmehr gilt: Atom ist vielleicht zwar keine fossile und damit nicht erneuerbare Energie - aber sie ist in vielerlei Hinsicht ein Fossil, das sich erledigen wird - aus den aufgeführten Gründen hoffentlich früher als vielerorts vermutet.

© Solarmedia