Donnerstag, 31. Januar 2013

Atomausstieg braucht Datum

Die Allianz «Nein zu neuen AKW» hat beim Bundesamt für Energie (BfE) ihre Stellungnahme zur Energiestrategie 2050 eingereicht. Die Allianz begrüsst, dass keine Rahmenbewilligungen für neue AKW erteilt werden dürfen, und fordert eine Ausstiegsregelung für bestehende Atomkraftwerke.

Die Allianz unterstützt im Grundsatz die Stossrichtung der neuen Energiepolitik. Sie begrüsst, dass gemäss Art. 12, Abs. 4 neu keine Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken erteilt werden dürfen. Damit ist gewährleistet, dass in der Schweiz in Zukunft keine neuen AKW gebaut und betrieben werden. Allerdings fehlt in der Vorlage eine klare Regelung für die bestehenden Atomkraftwerke. So wird die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung weiterhin gefährdet, die Energiewende auf Jahre hinaus behindert.

Zählen zu den ältesten AKW der Welt: Die beiden Axpo-Reaktorblöcke in Beznau - aber haben immer noch kein Abschaltdatum (Bild: Guntram Rehsche).






Eine Laufzeitbeschränkung bedeutet Planungssicherheit für alle betroffenen Akteure: Für die AKW-Betreiber, die Eigentümerkantone, die Aufsichtsbehörden, Investoren und die Politik. Ebenso wichtig ist die Verbesserung der Atomaufsicht – strukturell, personell und kulturell. Denn sie trägt die Verantwortung für den «sicheren» Ausstieg.

Gebaut wurden unsere AKW für 30 Jahre Laufzeit, schreibt die Allianz. Mit jedem Jahr steigt das Unfallrisiko im Altreaktor. Deshalb muss die Lebensdauer der Schweizer AKW auf maximal 40 Jahre beschränkt werden. Sicherheitsaspekte haben selbstverständlich weiterhin Vorrang. Die Sicherheit der bestehenden Atomkraftwerke muss bis zum letzten Betriebstag gewährleistet sein. Ansonsten muss ein AKW jederzeit abgeschaltet und vom Netz genommen werden können. Deshalb müssen die Oldtimer-AKW Mühleberg, Beznau I und Beznau II unverzüglich vom Netz! Ihre Mängellisten sind zu lang und das Reaktordesign entspricht heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr.

Quelle: Die-Zukunft-ist-erneuerbar

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Dienstag, 22. Januar 2013

Regionen zu Atommüll-Tiefenlagern

Vor rund einem Jahr hatte die Nagra zwanzig mögliche Standorte für die Platzierung der Oberflächenanlagen geologischer Tiefenlager vorgeschlagen. Diese werden seither von den Regionalkonferenzen der sechs potenziellen Standortregionen diskutiert, anhand selbst entwickelter Instrumente bewertet und teilweise ergänzt. In den nächsten Monaten werden die Regionen ihre diesbezüglichen Stellungnahmen veröffentlichen. Im Anschluss daran wird die Nagra die favorisierten Standortareale vertieft untersuchen und mindestens ein Areal pro Standortregion bezeichnen. 

Die Standortregionen für geologische Tiefenlager äussern sich zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur. So steht es im Konzeptteil «Sachplan Geologische Tiefenlager», der das Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager festlegt. Grundlage für die Diskussion in den Regionalkonferenzen der sechs potenziellen Standortregionen bilden die 20 Standortvorschläge der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung der radioaktiven Abfälle (Nagra), die vor rund einem Jahr bekannt gegeben wurden (siehe Medienmitteilung vom 20.1.2012). Weitere Vorschläge können sich durch die «Potenzialräume» ergeben, welche die Nagra anhand eines harmonisierten kantonalen Kriterienkatalogs ermittelt hat (siehe Medienmitteilung vom 08.10.2012).

Die Stellungnahmen der sechs Standortregionen werden bis Mitte 2013 zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorliegen. Grund dafür ist, dass die Regionalkonferenzen ihre Stellungnahmen an ihren Vollversammlungen verabschieden werden. Die Standortregion Wellenberg, wo die regionale Partizipation über die «Plattform Wellenberg» organisiert ist, wird ihre Stellungnahme an einer Koordinationssitzung verabschieden. Die Regionen werden die Öffentlichkeit jeweils selbständig über ihre Ergebnisse informieren.

Durch die individuell festgelegten Termine der jeweiligen Vollversammlungen und das leicht unterschiedliche Vorgehen bei der Bewertung (Anzahl der Standortvorschläge und Art der Bewertungsinstrumente), ergibt sich eine zeitliche Staffelung der Stellungnahmen. Aus der zeitlichen Reihenfolge der Stellungnahmen ergibt sich weder ein Vorentscheid für oder gegen ein Standortareal noch wird dadurch eine Region im weiteren Verfahren bevorzugt oder benachteiligt. 

Basierend auf den Stellungnahmen der Regionalkonferenzen nimmt die Nagra eine vertiefte Untersuchung der von den Standortregionen favorisierten Areale vor (so genannte «Planungsstudien») und bezeichnet anschliessend mindestens ein Oberflächenareal pro Standortregion. Dafür ist eine klare Stellungnahme der Regionalkonferenzen notwendig. Nimmt eine Standortregion die Möglichkeit der Zusammenarbeit nicht wahr, erarbeitet die Nagra gemäss Sachplan die Projektvorschläge unter Beizug der Behörden des Standortkantons.

Auf Basis der Planungsstudie werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Einerseits wird die sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) abgeschlossen, nachdem im ersten Teil der SÖW bereits die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen eines Tiefenlagers betrachtet wurden (siehe Medienmitteilung von 02.07.2012). Der zweite Teil der SÖW beinhaltet die standortspezifischen Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Gesellschaft und die Umwelt. Ausserdem werden weitere Untersuchungen durchgeführt wie die provisorische Sicherheitsanalyse und die bautechnische Risikoanalyse und das Pflichtenheft für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird vorbereitet.

Die Untersuchungen bilden die Grundlagen für die Nagra, im weiteren Verlauf von Etappe 2 mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie hochradioaktive Abfälle) inklusive zugehörigem Oberflächenareal zu bezeichnen. Unter anderem muss die Nagra bei diesen Vorschlägen aufzeigen, dass die Zugangsbauwerke von der Oberfläche zum Untergrund sicher gebaut, betrieben und verschlossen werden können. Die Vorschläge werden anschliessend behördlich überprüft und es folgt eine öffentliche Anhörung.
Am Ende von Etappe 2 - voraussichtlich 2016 - wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum. 

Herausgeber: Bundesamt für Energie

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Donnerstag, 17. Januar 2013

IEA: Langes Aus für Japans AKW

Die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) deklarierte per Anfang  2013 47 japanische Atomreaktoren mit dem Status "Long-Term Shutdown". Offenbar geht man bei der IAEA davon aus, dass es Jahre dauern wird, bis diese japanischen Atomreaktoren wieder ans Netz gehen - so eine Einschätzung der österreichischen Kampagne «atomstopp».



"Diese klare IAEA-Einstufung der 47 japanischen Atomreaktoren, die nach dem Mehrfach-SuperGAU von FUKUSHIMA zu Sicherheitsüberprüfungen vom Netz genommen wurden, ist wohl als ein Indiz auf erhebliche Sicherheitsmängel bei den japanischen Atomreaktoren zu verstehen! Und zwar auf solche Sicherheitsmängel, die eben nicht kurzfristig zu beheben sind!", so Roland Egger und Gabriele Schweiger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich.

"Dieser Schritt der IAEA ist wohl auch insofern alarmierend und bemerkenswert, hat doch die neugewählte japanische Regierung bereits klar gemacht, dass man nicht vorhabe, aus der Atomenergie auszusteigen. Von ursprünglich 56 japanischen Atomreaktoren sind aber zur Zeit nur 2 Atomreaktoren in Betrieb und nur 7 weitere Atomreaktoren sind vielleicht reaktivierbar, die restlichen 47 werden wohl auf Jahre ausfallen!", so Egger und Schweiger weiter.

"Offiziell sind derzeit also weltweit nur noch 390 Atomreaktoren in Betrieb - so wenig wie Mitte der 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts! Die von einigen Fanatikern vielbeschworene Atomrenaissance hat also einen gewaltigen Rückschlag erlitten!", so Egger und Schweiger abschließend.

Quelle: oekonews.at

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Montag, 14. Januar 2013

Japans Haltung zu AKW bleibt vage

Mit dem Wahlsieg der Konservativen in Japan wurde damit gerechnet, das Land verzichte auf den von der Vorgängerregierung angekündigten Ausstieg bis 2030 (siehe Atominfomedia vom 14. September 2012). Doch erste Äusserungen des neuen Premiers zeigen, dass der Ausstieg vom Ausstieg nicht ganz so eindeutig ist.

Die Zukunft der bestehenden Kernkraftwerke in Japan soll über einen Zeitraum von rund drei Jahren bestimmt werden. Dies hat Japans Premierminister, Shinzo Abe (siehe Bild), an einer Pressekonferenz angekündigt.  Abe erklärte vor der Presse, die Regierung würde aufgrund wissenschaftlicher Sicherheitsnormen entscheiden, ob die bestehenden Kernkraftwerkseinheiten wieder ans Netz gehen dürfen oder nicht. Seine Absicht sei, über einen Zeitraum von rund drei Jahren die Zukunft der bestehenden Kernkraftwerkseinheiten zu beurteilen und innert zehn Jahren einen neuen stabilen Energiemix zu erreichen. 

Über einen Ersatz- und Neubau von Kernkraftwerken könne nicht sofort entschieden werden, so Abe. «Dies ist selbstverständlich ein Thema, bei dem wir unseren Beschluss in Übereinstimmung mit dem Prinzip einer allmählich abnehmenden Abhängigkeit von der Kernenergie fällen müssen, so wie dies weitestgehend möglich ist», ergänzte er. Die Regierung müsse zudem die Verantwortung für die beschleunigte Prüfung der Frage der Entsorgung abgebrannter Brennelemente übernehmen. 

Darüber hinaus bleibe allerdings die Frage, ob und wie eine stabile und kostengünstige Stromversorgung erreicht werden könne. Auch die Risiken der globalen Versorgung mit fossilen Brennstoffen seien zu beurteilen. Er wolle zudem eine gewisse Zeit einrechnen, um eine kritische Überprüfung des Reaktorunfalls in Fukushima-Daiichi durchzuführen und die Entwicklungstrends in der Sicherheitstechnik zu beobachten, fügte Abe an.

Freitag, 4. Januar 2013

Schweizer AKW rechnen falsch

Der Trinationale Atomschutzbund (TRAS) und Greenpeace Schweiz werfen den Betreibern der Atomkraftwerke Gösgen SO und Leibstadt AG Urkundenfälschung vor. Sie haben deshalb im Dezember bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. 

Das Kernkraftwerk Gösgen (KKG - siehe Bild) und das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) sollen in ihren Bilanzen und Erfolgsrechnungen ihre Vermögens- und Ertragslage nicht korrekt dargestellt haben. Daraus sei ein unrechtmässiger Vorteil in Form von zu niedrigen Strompreisen entstanden, hält die Strafanzeige fest. Vor den Medien in Bern erklärten die beiden Organisationen, dass sie von den AKW-Betreibern Kostenwahrheit forderten und das diese dem Verursacherprinzip nachleben müssten. 

In den Bilanzen der Werke seien insgesamt über 1,8 Milliarden Franken aktiviert, die nicht werthaltig seien. "Zweck dieser Manipulation ist es offensichtlich, die Nachsorgekosten der Bundeskasse und den Steuerpflichtigen anzulasten", schreiben Greenpeace und TRAS. "Die AKW schieben eine Schuld von 11,5 Milliarden Franken vor sich her", sagte alt Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP/BS). Nach den Erfahrungen mit der Swissair und der UBS, die die Steuerzahlenden viel Geld gekostet hätten, sei bei den AKW der Zeitpunkt noch nicht verpasst: "Heute können die Verursacher die Rechnung noch begleichen", erklärte der Finanzmarktexperte Kaspar Müller. 

Der Energiekonzern Axpo nahm zur Klage inhaltlich noch nicht Stellung. Die Bundesanwaltschaft habe die Axpo bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Kenntnis der Strafanzeige gesetzt, sagte Sprecherin Daniela Biedermann auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Wenn diese eintreffe, "werden wir die Punkte selbstverständlich prüfen und auch alles beantworten". Axpo ist mit 25 Prozent an Gösgen und mit 22,8 Prozent an Leibstadt beteiligt. Auch der Energiekonzern Alpiq wartet auf die Zustellung der Strafanzeige, bevor er zu den Vorwürfen Stellung beziehen kann. Alpiq ist mit einer Beteiligung von 40 Prozent der grösste Aktionär des AKW Gösgen und mit 32,4 Prozent am AKW Leibstadt beteiligt. "Wir legen schon Wert darauf, dass wir die gesetzlichen Anforderungen und die Rechnungsregeln nach SWISS GAAP FER beim KKW Gösgen jederzeit einhalten", sagte Alpiq-Sprecher Martin Stutz auf Anfrage. Dies würden auch externe Revisionsstellen jeweils bestätigen. Die Geschäftsberichte des AKW Gösgen seien öffentlich zugänglich. 

Quelle SDA / Nachrichtenagenturen - Bild: Guntram Rehsche

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