Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG kommt zum Schluss,
dass die Vorwürfe von TRAS und Greenpeace haltlos sind. Sämtliche
Angaben in der Bilanz des KKG sind korrekt, entsprechen sowohl dem
Obligationenrecht als auch dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER
und sind in der publizierten Jahresrechnung transparent dargestellt. Die
Aktivierung der Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Entsorgungskosten ist nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER, den die Kernkraftwerk
Gösgen-Däniken AG anwendet, vorgegeben und nach Obligationenrecht
korrekt. Der Aktivierung der Kosten stehen Rückstellungen gegenüber, was
transparent ausgewiesen ist; damit entsteht bei der Aktivierung kein
Eigenkapital.
Ebenso ist die von KKG gewählte Verbuchung des Anspruchs der
Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG gegenüber dem Stilllegungsfonds und dem
Entsorgungsfonds nach Obligationenrecht und dem Rechnungslegungsstandard
Swiss GAAP FER korrekt. Die Bilanzierung erfolgt zu einem Wert, der
eine kalkulatorische Verzinsung umfasst, welche die Verordnung zu den
Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für die Fonds vorschreibt und welche
der Langfristigkeit und der rechtlichen Ausgestaltung der Fonds Rechnung
trägt.
Zudem stellen das Kernenergiegesetz (KEG) und die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) sicher, dass während dem Betrieb des Kernkraftwerkes alle notwendigen Mittel für den Nachbetrieb, die Stilllegung und die Entsorgung aller Abfälle erwirtschaftet und bereitgestellt werden. Alle fünf Jahre werden die Kostenstudien, auf deren Basis KKW-eigene Rückstellungen zu bilden und parallel dazu die entsprechenden finanziellen Mittel in zwei durch den Bund kontrollierte Fonds einzuzahlen sind, überprüft und die Beitragszahlungen neu festgelegt. Damit hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass bis zum Ende des Betriebs alle zu erwartenden zukünftigen Kosten gedeckt sind.
Text: Alpiq / Bild AKW Gösgen: Guntram Rehsche
^^^ Nach oben
Zudem stellen das Kernenergiegesetz (KEG) und die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) sicher, dass während dem Betrieb des Kernkraftwerkes alle notwendigen Mittel für den Nachbetrieb, die Stilllegung und die Entsorgung aller Abfälle erwirtschaftet und bereitgestellt werden. Alle fünf Jahre werden die Kostenstudien, auf deren Basis KKW-eigene Rückstellungen zu bilden und parallel dazu die entsprechenden finanziellen Mittel in zwei durch den Bund kontrollierte Fonds einzuzahlen sind, überprüft und die Beitragszahlungen neu festgelegt. Damit hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass bis zum Ende des Betriebs alle zu erwartenden zukünftigen Kosten gedeckt sind.
Text: Alpiq / Bild AKW Gösgen: Guntram Rehsche
^^^ Nach oben
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen