Alle fünf Jahre müssen die Kosten für die Stilllegung von Atomkraftwerken und die Entsorgung radioaktiver Abfälle neu berechnet werden. Auf dieser Basis werden die Fondsbeiträge der AKW-Betreiber festgelegt. Nun hat das ENSI seine Stellungnahme zu den aktuellsten Kostenstudien (KS11) publiziert. Die SES hat die Kostenstudien und die Fond-Finanzierung ebenfalls unter die Lupe genommen und kommt zu folgendem Ergebnis:
Die Kostenstudien für Stilllegung und Nachbetriebsphase werden vom Interessensverband swissnuclear koordiniert, diejenige für die Abfallentsorgung von der Nagra selber durchgeführt. Swissnuclear ist der Branchenverband der AKW-Betreiber, die Nagra in deren Besitz. Die Kosten, die erst in Zukunft anfallen werden, werden also de facto durch die AKW-Betreiber selber berechnet. Diese stecken in einem Interessenskonflikt bzw. haben direktes betriebswirtschaftliches Interesse daran, die Kosten möglichst tief zu kalkulieren.
Sowohl bei der Stilllegung der Atomkraftwerke, als auch bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle handelt es sich um Grossprojekte mit denen man wenig bis gar keine Erfahrung hat. Als Beispiel: Es existiert weltweit noch kein einziges Lager für hochradioaktive Abfälle. Die Planungshorizonte sind unendlich lang, was Kosten erfahrungsgemäss in die Höhe treibt1. Verschiedene Länder wie Belgien, Frankreich, Schweden, Slowakei, Spanien und die USA rechnen mit Risikozuschlägen von bis zu 75%. Die Schweiz hingegen rechnet ohne Reserven.
Ausserdem schreibt die Stilllegung- und Entsorgungsfondverordnung (SEFV) ein zu hohes Renditenziel von 5% vor (nicht inflationsbereinigt), um die Fondbeiträge festlegen zu können. Das ist, zumindest aus heutiger Sicht, komplett unrealistisch und bewirkt eine Unterdeckung der Fonds. Prof. Dr. Chesney und Dr. Maranghino-Singer vom Institut für Banking und Finance der Universität Zürich bekräftigen dies in ihrer Einschätzung. Die Rendite sei wahrscheinlich zu optimistisch und sie fügen hinzu: «Aus diesem Grund wäre es für die in absehbarer Zeit notwendige Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung der Schweizer AKW’s besser, wenn die Betreibergesellschaften ihre jährlichen Beiträge an die beiden Fonds erhöhen bzw. für die reale Rendite der tiefere BVG-Mindestzins von 1.5% als Referenzzinssatz herbeigezogen würde.»2
Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert eine von den AKW-Betreibern unabhängige Kostenberechnung, den Einbezug von Reserven und realistische Renditeziele, damit die AKW-Betreiber ihre Kosten heute decken und nicht dem zukünftigen Steuerzahler überwälzen.
» zur SES-Stellungnahme zu KS11 und Finanzierung der Stilllegungs und Entsorgungskosten.
» Einschätzung Prof. Dr. Chesney und Dr. Maranghino-Singer, Institut für Banking und Finance der Universität Zürich.
Kostenwahrheit für Energiewende entscheidend Soll der Umstieg von Atomenergie zu den erneuerbaren Energien gelingen, so ist eine korrekte Kostenberechnung aller Stromproduktionsarten entscheidend. Wird Atomstrom aufgrund zu tiefer Kostenschätzungen (Vgl. KS11) de facto weiterhin durch künftige Steuerzahler subventioniert, so werden die erneuerbaren Technologien am Markt weiterhin diskriminiert. |
Mehr Information:
Sabine von Stockar, SES-Projektleiterin Strom&Atom
Mobile: 079 223 56 86
2 Prof. Dr. Marc Chesney und Dr. Brigitte Maranghino-Singer, Einschätzung der Zielvorgaben für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds der schweizerischen Kernanlagen, Institut für Banking und Finance der Universität Zürich, 30. April 2012.
Quelle: Schweizerische Energie Stiftung (SES)
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