Montag, 24. September 2012

Kaum genug Vorsorge

In den von den Betreibern der Schweizer Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2011 insgesamt 4.17 Milliarden Franken. Die Anlagerenditen im Jahr 2011 betrugen rund -0,1% (2010: 4,0%). 

Die beiden Fonds decken die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke sowie die Stilllegung der Kernkraftwerke und Zwischenlager. Sie sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der damit  die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2011 genehmigt und die Kommissionen für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2011 insgesamt rund 4.17 Milliarden Franken.  

Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss SEFV alle 5 Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Am 24. November 2011 wurden die aktuellen Kostenstudien veröffentlicht. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind gemäss den Kostenstudien 2011 teuerungsbereinigt insgesamt 10 Prozent höher als die Kostenschätzungen aus dem Jahr 2006. Sie betragen neu 20.654 Milliarden Franken (2006: teuerungsbereinigt 18.782 Milliarden Franken). Die Kostenstudien wurden von swissnuclear im Auftrag der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds durchgeführt. Sie werden derzeit durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI unter Einbezug externer Experten überprüft. 

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke: Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich nach den aktuellen, noch ungeprüften Berechnungen auf rund 15.970 Milliarden Franken. Bis Ende 2011 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5.0 Milliarden Franken direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.6 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8.4 Milliarden Franken sichergestellt werden.  
Ende 2011 betrug das angesammelte Fondskapital 2`828 Millionen Franken (2010: 2`821 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von -0.12 % (2010: +4,04 %) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 3 Millionen Franken aus (2010: Gewinn von 106 Millionen Franken). 

Stilllegungsfonds für Kernanlagen: Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich nach den aktuellen, noch ungeprüften Berechnungen auf rund 2,974 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt.  

Ende 2011 betrug das angesammelte Fondskapital 1`338 Millionen Franken (2010: 1`331 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von -0.10 % (2010: +3,98 %) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 2 Millionen Franken (2010: Gewinn von 50 Millionen Franken) aus.

Die Jahresberichte 2011 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stilllegungsfonds.ch oder www.entsorgungsfonds.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).

Quelle: Bundesamt für Energie 

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