Gegner des Atomkraftwerks Mühleberg erhalten Einsicht in ein bisher geheim gehaltenes Gutachten über die Risse im Kernmantel des AKW.
Im Verfahren um die unbefristete Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg (siehe Bild) forderten Kritiker unter anderem auch Einsicht in den Sicherheitsbericht. Das Bundesstrafgericht hat nun in einer Zwischenverfügung entschieden, dass die Gegner zumindest beschränkte Einsicht in diese Akten erhalten sollen. Dabei geht es um ein Gutachten zu den Rissen im Kernmantel des Reaktors sowie um drei weitere Unterlagen («Von Rissen darf keiner wissen», Beobachter 3/2009). Das Bundesstrafgericht kommt zum Schluss, das Recht auf Einsicht überwiege bei diesen Unterlagen das Interesse auf Geheimhaltung wegen Geschäftsgeheimnissen der Betreibergesellschaft BKW.
Keinen Zugang erhalten die AKW-Gegner aber in die von der Aufsichtsbehörde als «vertraulich» eingestuften Akten. Hier würden öffentliche Geheimhaltungsinteressen, die die innere Sicherheit betreffen würden, überwiegen.
Quelle: Otto Hostettlers Beobachtungen
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Donnerstag, 9. Dezember 2010
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