Die Kommission für Lauterkeit in der Werbung rügt ein Schweizer Atomkraftwerk wegen eines Werbespots (Atominfomedia: verbreitet von der Axpo). Darin behauptet das AKW, sein Atomstrom sei CO2-frei. Diese Behauptung könne das Unternehmen nicht belegen, hält die Lauterkeitskommission in ihrem Beschluss fest.
Jetzt wissen wir es amtlich bestätigt: Wer in der Werbung etwas behauptet, muss dies belegen können. Nach diesem Motto beurteilte die Schweizerische Lauterkeitskommission einen Werbespot eines nicht namentlich genannten AKW und kam zum Schluss, dieser sei unlauter. Die Lauterkeitskommission ist ein Selbstkontrollorgan der Schweizer Werbebranche. Die Kommission war eingeschritten, nachdem ein Konsument wegen eines Radio-Spots Beschwerde eingereicht hatte. Im Spot behauptete das AKW, CO2-freien Strom zu produzieren. Das Bild zeit die beiden Reaktorblöcke von Beznau, beide von der Axpo betrieben - Foto: Guntram Rehsche.
Der Einspruch erhebende Konsument machte gegenüber der Lauterkeitskommission geltend, dass diese Behauptung irreführend sei. Ganzheitlich betrachtet produziere Kernkraftenergie doppelt so viel CO2 wie Wasserkraftwerke. Das AKW hingegen führte aus, dass die Behauptung nicht überprüft werden könne, da das Gesetz nicht definiere, was CO2-frei sei.
Die Lauterkeitskommission akzeptierte dieses Argument nicht: Würde jeder Werbetreibende argumentieren können, sein behaupteter Wettbewerbsvorteil sei nicht gesetzlich definiert und daher nicht beweisbar, könnten die lauterkeitsrechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit von Werbeaussagen sehr einfach umgangen werden. Die Kommission forderte das AKW deshalb auf, die Aussage «Wir produzieren CO2-freien Strom» nicht mehr zu verwenden. Jede Person ist befugt, Werbung, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei dieser Kommission zu beanstanden. Sanktionen kann diese nicht ergreifen.
Quelle: SDA
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