Ein
gezielter Einflug in ein Schweizer Atomkraftwerk ist für einen Piloten
kein Problem. Würde ein solcher das AKW Mühleberg anvisieren, so wäre
ein Super-GAU mit grosser Wahrscheinlichkeit vorprogrammiert. Deshalb
reicht der Anwalt Rainer Weibel im Namen von acht Personen ein Gesuch an
das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation UVEK ein: Es soll dem AKW Mühleberg die
Betriebsbewilligung entziehen, weil ein vorsätzlicher Flugzeugabsturz
nicht beherrscht werden könnte.
Eines
ist klar: Es besteht ein unheimliches Gefahrenpotenzial darin, dass ein
einzelner Mensch (Pilot) ohne grosse Vorbereitung, in absolutem
(geheimem) Alleingang, ohne irgendwelche Abwehrmass-nahmen überwinden zu
müssen, jederzeit mit einem Schlag ganze Bevölkerungsteile und riesige
Landschaftsgebiete radioaktiv auf Generationen hinaus tödlich verseuchen
kann. Dass es solch geziel-te Abstürze gibt, zeigt das jüngste Bespiel
vom 16. Juli 2011: Ein Schweizer Pilot steuerte sein Schwei-zer Flugzeug
gezielt und «erfolgreich» in ein Schweizer Erdobjekt (Wohnhaus).
Massive Fehlinformation in HSK-Bericht
Die
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK veröffentlichte
im März 2003 - nach den gezielten Anflügen auf das New Yorker Word Trade
Center («nine-eleven») - eine Stellungnahme zur Sicherheit der
schweizerischen Atomkraftwerke (HSK-AN-4626). Nachdem die HSK mit den
schweren Sicherheitslücken in der Stellungnahme konfrontiert wurde,
versteckte sie sich hinter «Unwahr-scheinlichkeiten» und
«Ja-aber-Argumentarien» und verharmloste die Defizite. In derselben
Stel-lungnahme finden sich aber nicht nur Sicherheitslücken, sondern
auch krasse Fehlbeurteilungen, insbesondere im Bereich der
flugspezifischen Randbedingungen. Fakt ist, dass die Annahmen bereits
bei der Herausgabe der Stellungnahme im Jahr 2003 nicht der aviatischen
Realität entsprachen - und es heute noch viel weniger tun. Schlimmer
noch: Die AKW Beznau und Mühleberg wurden bei ihrer Erstellung nicht
gegen den Lastfall Flugzeugabsturz ausgelegt, ein solcher Fall wurde
einfach dem Restrisiko zugerechnet.
Nachdem
das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI diese
HSK-Stellungnahme während 10 Jahren weiterverbreitet hat, kam es am 5.
März 2013 auf seiner Website doch noch zum Schluss, das Thema des
vorsätzlichen Flugzeugabsturzes sei neu aufzugreifen. Dies drängt sich
auch auf, um der seit 2003 in Kraft getretenen neuen
Kernenergiegesetzgebung Rechnung zu tragen.
Die
Gesuchsteller und die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordern das
UVEK mit ihrem Gesuch auf, dem AKW Mühleberg die Betriebsbewilligung zu
entziehen. Ein vorsätzlicher Flugzeugabsturz auf ein AKW stellt ein
ernstzunehmendes Risiko dar, mit dem keinesfalls leichtsinnig umgegangen
werden darf.
Kontakt:
• Rainer Weibel, Anwalt der Gesuchstellenden: 031 312 08 15
• Max Tobler, ehem. Pilot und heutiger Simulatorinstruktor. Mobile: 079 776 46 50
• Peter Sager, eidg. dipl. Organisator. Mobile: 077 417 77 05
• Sabine von Stockar, SES-Projektleiterin Atom&Strom. Mobile: 079 223 56 86
Weitere Informationen sehen Sie auch auf www.atomrechnung.ch und im Artikel «Schweizer AKW sind nicht gegen gezielten Einflug geschützt» (S.12/13) in der aktuellen Ausgabe von Energie & Umwelt.