Freitag, 22. März 2013

Mühleberg hält Flugzeug nicht stand

Ein gezielter Einflug in ein Schweizer Atomkraftwerk ist für einen Piloten kein Problem. Würde ein solcher das AKW Mühleberg anvisieren, so wäre ein Super-GAU mit grosser Wahrscheinlichkeit vorprogrammiert. Deshalb reicht der Anwalt Rainer Weibel im Namen von acht Personen ein Gesuch an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ein: Es soll dem AKW Mühleberg die Betriebsbewilligung entziehen, weil ein vorsätzlicher Flugzeugabsturz nicht beherrscht werden könnte.

Eines ist klar: Es besteht ein unheimliches Gefahrenpotenzial darin, dass ein einzelner Mensch (Pilot) ohne grosse Vorbereitung, in absolutem (geheimem) Alleingang, ohne irgendwelche Abwehrmass-nahmen überwinden zu müssen, jederzeit mit einem Schlag ganze Bevölkerungsteile und riesige Landschaftsgebiete radioaktiv auf Generationen hinaus tödlich verseuchen kann. Dass es solch geziel-te Abstürze gibt, zeigt das jüngste Bespiel vom 16. Juli 2011: Ein Schweizer Pilot steuerte sein Schwei-zer Flugzeug gezielt und «erfolgreich» in ein Schweizer Erdobjekt (Wohnhaus).

Massive Fehlinformation in HSK-Bericht 
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK veröffentlichte im März 2003 - nach den gezielten Anflügen auf das New Yorker Word Trade Center («nine-eleven») - eine Stellungnahme zur Sicherheit der schweizerischen Atomkraftwerke (HSK-AN-4626). Nachdem die HSK mit den schweren Sicherheitslücken in der Stellungnahme konfrontiert wurde, versteckte sie sich hinter «Unwahr-scheinlichkeiten» und «Ja-aber-Argumentarien» und verharmloste die Defizite. In derselben Stel-lungnahme finden sich aber nicht nur Sicherheitslücken, sondern auch krasse Fehlbeurteilungen, insbesondere im Bereich der flugspezifischen Randbedingungen. Fakt ist, dass die Annahmen bereits bei der Herausgabe der Stellungnahme im Jahr 2003 nicht der aviatischen Realität entsprachen - und es heute noch viel weniger tun. Schlimmer noch: Die AKW Beznau und Mühleberg wurden bei ihrer Erstellung nicht gegen den Lastfall Flugzeugabsturz ausgelegt, ein solcher Fall wurde einfach dem Restrisiko zugerechnet.

Nachdem das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI diese HSK-Stellungnahme während 10 Jahren weiterverbreitet hat, kam es am 5. März 2013 auf seiner Website doch noch zum Schluss, das Thema des vorsätzlichen Flugzeugabsturzes sei neu aufzugreifen. Dies drängt sich auch auf, um der seit 2003 in Kraft getretenen neuen Kernenergiegesetzgebung Rechnung zu tragen. 

Die Gesuchsteller und die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordern das UVEK mit ihrem Gesuch auf, dem AKW Mühleberg die Betriebsbewilligung zu entziehen. Ein vorsätzlicher Flugzeugabsturz auf ein AKW stellt ein ernstzunehmendes Risiko dar, mit dem keinesfalls leichtsinnig umgegangen werden darf.

Kontakt: 
Rainer Weibel, Anwalt der Gesuchstellenden: 031 312 08 15
Max Tobler, ehem. Pilot und heutiger Simulatorinstruktor. Mobile: 079 776 46 50
Peter Sager, eidg. dipl. Organisator. Mobile: 077 417 77 05
Sabine von Stockar, SES-Projektleiterin Atom&Strom. Mobile: 079 223 56 86


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