Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind teuerungsbereinigt insgesamt 10 Prozent höher als die bisherigen Kostenschätzungen aus dem Jahr 2006. Sie betragen neu 20,654 Milliarden Franken (2006: teuerungsbereinigt 18,782 Milliarden Franken). Dies zeigen die aktuellen Kostenstudien, die von swissnuclear im Auftrag der
Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds durchgeführt wurden. Die Studien werden nun durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI unter Einbezug externer Experten überprüft. Die Finanzierung der Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach Ausserbetriebnahme der Anlagen wird in der Schweiz durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: Den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die gemäss Kernenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind. Das Bild zeigt das AKW Gösgen (Foto: Guntram Rehsche).
Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber bilden Kostenstudien, die gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) alle 5 Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die letzten Kostenstudien stammen aus dem Jahr 2006. Swissnuclear, die Fachgruppe Kernenergie des Verbands swisselectric, legt der Kommission der beiden Fonds nun die Kostenstudien 2011 vor, welche die Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der Veranlagungsperiode 2012-2016 bilden (siehe Berichte auf www.entsorgungsfonds.ch). Die Kostenstudien werden in den nächsten Monaten durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI unter Einbezug externer Experten überprüft.
Als Berechnungsgrundlage für die Kostenstudien wird eine Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 50 Jahren angenommen (Art. 8 SEFV). Diese Berechnungsgrundlage gilt vorläufig auch für das Kernkraftwerk Mühleberg, solange über das Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung nicht rechtskräftig entschieden ist. Falls die Befristung für das Kernkraftwerk Mühleberg nicht rechtskräftig aufgehoben wird, müssen die Kosten für das KKW Mühleberg neu berechnet und allfällige Fehlbeträge durch die BKW FMB Energie AG in die Fonds nachbezahlt werden.
Nachbetriebsphase: Die Nachbetriebsphase beginnt direkt nach dem endgültigen Abschalten eines Kernkraftwerks. Sie umfasst den sicheren Betrieb der noch benötigten Systeme zur Kühlung, Sicherung und Verpackung der Brennelemente in Transport- und Lagerbehälter. Die Nachbetriebsphase dauert rund fünf Jahre, während denen sämtliche Brennelemente in ein vom Kraftwerk unabhängiges Lager überführt werden und die Stilllegung vorbereitet wird.
Die Kosten der Nachbetriebsphase aller 5 schweizerischen Kernkraftwerke betragen gemäss Kostenstudie 2011 1,709 Milliarden Franken. Das sind 2 Prozent mehr als in der Kostenschätzung von 2006 (2006 teuerungsbereinigt: 1,678 Mrd. Franken). Die Kosten für die Nachbetriebsphase werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds.
Stilllegungskosten der Kernkraftwerke und des Zentralen Zwischenlagers in Würenlingen (ZWILAG): Im Anschluss an die Nachbetriebsphase, nachdem alle Brennelemente und sonstigen Betriebsabfälle abtransportiert sind und das zuständige Departement UVEK die Stilllegungsverfügung erlassen hat, können die Demontage- und Rückbauarbeiten beginnen. Vom endgültigen Abschalten bis zum vollständigen Rückbau eines Kernkraftwerks dauert es 15 bis 20 Jahre.
Die Stilllegungskosten der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und des ZWILAG betragen gemäss Kostenstudie 2011 2,974 Milliarden Franken. Das sind teuerungsbereinigt 17 Prozent mehr als in der Kostenschätzung von 2006 (2006 teuerungsbereinigt: 2,541 Mrd. Franken). Bei der aktuellen Kostenschätzung wurden die Erfahrungen aus den laufenden Stillegungsprojekten in Deutschland berücksichtigt, die wesentliche Mehrkosten für den Rückbaubetrieb ausweisen. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und des ZWILAG werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt. Ende 2010 betrug das angesammelte Fondskapital 1,331 Mrd. Franken. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerkbetreiber und durch Kapitalerträge des Fonds bereitgestellt.
Entsorgungskosten: Dazu gehören die Kosten für Planung, Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen, die Kosten für Transport- und Lagerbehälter sowie für Dienstleistungen wie Transporte oder Wiederaufbereitung, bis zu den Kosten für die Stilllegung der Oberflächenanlage und den Verschluss der geologischen Tiefenlager.
Die Entsorgungskosten betragen gemäss Kostenstudie 2011 15,970 Milliarden Franken. Das sind teuerungsbereinigt 10 Prozent mehr als in der Kostenschätzung von 2006 (2006 teuerungsbereinigt: 14,563 Mrd. Franken). Dabei haben die gesammelten Erfahrungen im Tunnelbau und verschärfte Anforderungen an nukleare Bauten zu höheren Kostenschätzungen für die geologischen Tiefenlager geführt.
Die während des Betriebs anfallenden Entsorgungskosten werden durch die Betreiber direkt bezahlt. Bis 2010 waren dies 4,799 Mrd. Franken. Bis zur Ausserbetriebnahme aller Kernkraftwerke werden es 7,523 Mrd. Franken sein. Der Entsorgungsfonds deckt die verbleibenden 8,447 Mrd. Franken. Im Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2010 2,821 Mrd. Franken. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der KKW Betreiber und durch Kapitalerträge des Fonds bereitgestellt.
Provisorische Jahresbeiträge für die Veranlagungsperiode 2012-2016 in Millionen Franken (Entsorgungsfonds / Stilllegungsfonds)
Kernkraftwerk Beznau: 38,2 Mio. Fr. / 20,8 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Mühleberg: 19,6 Mio. Fr. / 13,1 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Gösgen: 29,5 Mio. Fr. / 10,4 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Leibstadt: 40,4 Mio. Fr. / 14,1 Mio. Fr.
ZWILAG: -- / 2,2 Mio. Fr.
TOTAL: 127,7 Mio. Fr. / 60,7 Mio. Fr.
Adresse für Rückfragen: Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75