Auch das kostet: AKW Gösgen unter Polizeischutz anlässlich Grossdemo (Bild: Guntram Rehsche) |
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Donnerstag, 15. Dezember 2016
Donnerstag, 10. November 2016
Argumente für Ausstieg (9). Klimaschutz ohne Atomstrom
Simulationen des DIW Berlin: Erneuerbare Energien können bis 2050
Atomstrom vollständig ersetzen, ohne die Klimaschutzziele oder die
Versorgungssicherheit zu gefährden – Atomkraft ist nicht
wettbewerbsfähig und wäre auch künftig die teuerste Variante der
Stromproduktion
Europa ist auf die Stromproduktion durch Atomkraftwerke nicht angewiesen: Die Klimaschutzziele lassen sich bis 2050 gänzlich ohne Atomstrom realisieren – bei einer gleichzeitig sicheren Energieversorgung. Hinzu kommt, dass Atomkraft auch künftig die mit Abstand teuerste Variante wäre, Strom zu erzeugen. Das ergeben aktuelle Simulationen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf früheren Szenarioberechnungen aufbauen und um aktuelle Daten und Rahmenbedingungen ergänzt wurden. „Die Atomkraft ist eine Technologie der Vergangenheit, die ohne Subventionen nicht wettbewerbsfähig war und es auch niemals sein wird – selbst dann nicht, wenn man die Umweltrisiken und die Entsorgung des Atommülls außen vor lässt“, sagt die Energieökonomin Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am DIW Berlin. Gemäss Studie kostet die Stromproduktion durch Atomkraft selbst bei einem hohen CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne mit zwölf Cent pro Kilowattstunde deutlich mehr als die Stromerzeugung in Kohle-/ Gaskraftwerken oder durch erneuerbare Energien.
Während Deutschland und einige andere westeuropäische Länder wie Italien, Österreich oder Belgien (Anmerkung Solarmedia: bedingt auch die Schweiz) den Atomausstieg beschlossen oder sogar bereits vollzogen haben, planen osteuropäische Länder wie Litauen oder Polen mehr oder weniger konkret einen Ausbau der Atomkraft. Obwohl es oftmals Widerstände in der Bevölkerung gibt und die Finanzierung ungewiss ist, weist auch die Europäische Kommission in ihrem aktuellen Referenzszenario aus dem Jahr 2016 einen hohen Anteil von Atomenergie am europäischen Strommix der Zukunft aus. Für den Zeitraum von 2030 bis 2050 sieht das Szenario den Neubau von Atomkraftwerken mit einer Erzeugungskapazität von über 50 Gigawatt vor – ein Gigawatt entspricht dabei in etwa einem Atomkraftwerk.
Die EnergieökonomInnen des DIW Berlin haben die Plausibilität des Referenzszenarios anhand eines eigenen Strommarktmodells geprüft. Dieses ermittelt unter der Annahme einer weitgehenden Reduktion des CO2-Ausstoßes, wie sich der Kraftwerkspark in Zukunft am kostengünstigsten zusammensetzt. Das Ergebnis: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verdrängt fast vollständig die Produktion durch fossile Energieträger. Nach dem Jahr 2030 würde der Großteil des Stroms aus Windkraftanlagen erzeugt, gefolgt von Photovoltaik. Die Simulationsrechnungen zeigen, dass Atomkraft spätestens im Jahr 2050 nicht mehr notwendig ist, um die Energieversorgung sicher zu stellen. In separaten Berechnungen haben die StudienautorInnen zudem herausgefunden, dass selbst Frankreich – wo die Stromproduktion in Atomkraftwerken im Jahr 2015 gut drei Viertel der gesamten Stromproduktion ausmachte – bis 2050 gänzlich ohne Atomkraft auskommen könnte, ohne seine Klimaschutzziele und die Versorgungssicherheit zu gefährden. Dasselbe gilt für das Vereinigte Königreich, das derzeit ein Neubauprogramm verfolgt und die Atomkraftwerkskapazität bis 2036 deutlich erhöhen möchte.
„Unsere Modellrechnungen bestätigen erneut, dass die Atomkraft in Europa nicht gebraucht wird“, sagt Christian von Hirschhausen, Forschungsdirektor für internationale Infrastrukturpolitik und Industrieökonomie am DIW Berlin und Professor an der TU Berlin. „Mit der Entscheidung, der Atomkraft in Zukunftsszenarien eine große Rolle zuzuschreiben, ist die Europäische Kommission meiner festen Überzeugung nach auf dem Holzweg. Sie sollte gemeinsam mit den Mitgliedsländern vielmehr versuchen, die Abschaltung der Kraftwerke, den Rückbau und die Entsorgung des Atommülls geordnet und sicher über die Bühne zu bringen.“
Quelle: DIW
Europa ist auf die Stromproduktion durch Atomkraftwerke nicht angewiesen: Die Klimaschutzziele lassen sich bis 2050 gänzlich ohne Atomstrom realisieren – bei einer gleichzeitig sicheren Energieversorgung. Hinzu kommt, dass Atomkraft auch künftig die mit Abstand teuerste Variante wäre, Strom zu erzeugen. Das ergeben aktuelle Simulationen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf früheren Szenarioberechnungen aufbauen und um aktuelle Daten und Rahmenbedingungen ergänzt wurden. „Die Atomkraft ist eine Technologie der Vergangenheit, die ohne Subventionen nicht wettbewerbsfähig war und es auch niemals sein wird – selbst dann nicht, wenn man die Umweltrisiken und die Entsorgung des Atommülls außen vor lässt“, sagt die Energieökonomin Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am DIW Berlin. Gemäss Studie kostet die Stromproduktion durch Atomkraft selbst bei einem hohen CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne mit zwölf Cent pro Kilowattstunde deutlich mehr als die Stromerzeugung in Kohle-/ Gaskraftwerken oder durch erneuerbare Energien.
Während Deutschland und einige andere westeuropäische Länder wie Italien, Österreich oder Belgien (Anmerkung Solarmedia: bedingt auch die Schweiz) den Atomausstieg beschlossen oder sogar bereits vollzogen haben, planen osteuropäische Länder wie Litauen oder Polen mehr oder weniger konkret einen Ausbau der Atomkraft. Obwohl es oftmals Widerstände in der Bevölkerung gibt und die Finanzierung ungewiss ist, weist auch die Europäische Kommission in ihrem aktuellen Referenzszenario aus dem Jahr 2016 einen hohen Anteil von Atomenergie am europäischen Strommix der Zukunft aus. Für den Zeitraum von 2030 bis 2050 sieht das Szenario den Neubau von Atomkraftwerken mit einer Erzeugungskapazität von über 50 Gigawatt vor – ein Gigawatt entspricht dabei in etwa einem Atomkraftwerk.
Die EnergieökonomInnen des DIW Berlin haben die Plausibilität des Referenzszenarios anhand eines eigenen Strommarktmodells geprüft. Dieses ermittelt unter der Annahme einer weitgehenden Reduktion des CO2-Ausstoßes, wie sich der Kraftwerkspark in Zukunft am kostengünstigsten zusammensetzt. Das Ergebnis: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verdrängt fast vollständig die Produktion durch fossile Energieträger. Nach dem Jahr 2030 würde der Großteil des Stroms aus Windkraftanlagen erzeugt, gefolgt von Photovoltaik. Die Simulationsrechnungen zeigen, dass Atomkraft spätestens im Jahr 2050 nicht mehr notwendig ist, um die Energieversorgung sicher zu stellen. In separaten Berechnungen haben die StudienautorInnen zudem herausgefunden, dass selbst Frankreich – wo die Stromproduktion in Atomkraftwerken im Jahr 2015 gut drei Viertel der gesamten Stromproduktion ausmachte – bis 2050 gänzlich ohne Atomkraft auskommen könnte, ohne seine Klimaschutzziele und die Versorgungssicherheit zu gefährden. Dasselbe gilt für das Vereinigte Königreich, das derzeit ein Neubauprogramm verfolgt und die Atomkraftwerkskapazität bis 2036 deutlich erhöhen möchte.
„Unsere Modellrechnungen bestätigen erneut, dass die Atomkraft in Europa nicht gebraucht wird“, sagt Christian von Hirschhausen, Forschungsdirektor für internationale Infrastrukturpolitik und Industrieökonomie am DIW Berlin und Professor an der TU Berlin. „Mit der Entscheidung, der Atomkraft in Zukunftsszenarien eine große Rolle zuzuschreiben, ist die Europäische Kommission meiner festen Überzeugung nach auf dem Holzweg. Sie sollte gemeinsam mit den Mitgliedsländern vielmehr versuchen, die Abschaltung der Kraftwerke, den Rückbau und die Entsorgung des Atommülls geordnet und sicher über die Bühne zu bringen.“
Quelle: DIW
Mittwoch, 9. November 2016
Argumente für den Ausstieg (8): Für die Abwärme gibt es Ersatz
Mit
einer Ausserbetriebnahme der beiden Reaktorblöcke von Beznau fällt die
Energiequelle für den Wärmeverbund REFUNA für rund 2600 Kunden im
unteren Aaretal weg. Untersuchungen im Auftrag von Swissolar und
Holzenergie zeigen, dass dieser Wärmeverbund vollständig mit Wärme aus
Holz und Sonne ersetzt werden könnte.
Holzschnitzel-Lagerhalle - für speicherbare Wärme |
Auf
Anregung von SP-Energiepolitiker Max Chopard-Acklin untersuchten
Swissolar und Holzenergie Schweiz das Potenzial einer alternativen
Wärmeversorgung nach der Stilllegung des Atomkraftwerkes Beznau. „Die
Stilllegung des AKW Beznau kommt so oder so und die Untersuchungen
zeigen, dass auch bei einer zeitnahen Stilllegung die Wärmeversorgung
sichergestellt werden kann – und zwar mit erneuerbarer Energie.“ Bis
zu 20% des Wärmebedarfs könnte mit Sonnenkollektoren erzeugt werden,
welche die Solarstrahlung mit einem hohen Wirkungsgrad von 50-70% in
Wärme umwandeln. Für einen Anteil von 20% bräuchte es 74‘000
Quadratmeter Kollektorfläche. Ein Teil dieser Kollektoren könnte auf
frei werdenden Flächen auf der Insel Beznau montiert werden, wobei eine
Doppelnutzung als Weidefläche möglich wäre. Vorbild sind
Solar-Wärmeverbünde in Dänemark – die grösste Anlage steht dort in
Vojens mit 70‘000 Quadratmeter Kollektoren. Kombiniert mit einem
Speicher kann die Solarwärme den Wärmebedarf während den Sommermonaten
vollständig decken. Ergänzend dazu könnte auch Wärme aus
Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) genutzt werden.
Der verbleibende Wärmebedarf kann durch eine Holzheizzentrale gedeckt werden. Der dafür benötigte jährliche Bedarf von 320‘000 Kubikmetern naturbelassenen Holzschnitzeln kann vollständig aus einem Umkreis von 50 km bezogen werden. Die Kombination mit Solarenergie reduziert den Holzbedarf und damit die notwendigen Transporte. Aufgrund der Untersuchungen wird mit Kosten für die Wärmelieferung von rund 8 Rp./kWh gerechnet. Dies ist zwar etwas teurer als bisher, aber eine attraktive und konkurrenzfähige Lösung für jene Hausbesitzer, die auch zukünftig auf eine sichere Wärmeversorgung durch die REFUNA zählen. Die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung der REFUNA von heute 0 auf 100 Prozent nach Abschaltung der AKW dürfte zudem von den meisten Kunden positiv aufgenommen werden.
Der verbleibende Wärmebedarf kann durch eine Holzheizzentrale gedeckt werden. Der dafür benötigte jährliche Bedarf von 320‘000 Kubikmetern naturbelassenen Holzschnitzeln kann vollständig aus einem Umkreis von 50 km bezogen werden. Die Kombination mit Solarenergie reduziert den Holzbedarf und damit die notwendigen Transporte. Aufgrund der Untersuchungen wird mit Kosten für die Wärmelieferung von rund 8 Rp./kWh gerechnet. Dies ist zwar etwas teurer als bisher, aber eine attraktive und konkurrenzfähige Lösung für jene Hausbesitzer, die auch zukünftig auf eine sichere Wärmeversorgung durch die REFUNA zählen. Die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung der REFUNA von heute 0 auf 100 Prozent nach Abschaltung der AKW dürfte zudem von den meisten Kunden positiv aufgenommen werden.
Sonntag, 6. November 2016
Argumente für Ausstieg (7): Annahme schafft Arbeitsplätze
Eine
neue Studie der ZHAW Wädenswil vergleicht die Beschäftigungseffekte der
Atomausstiegsinitiative mit jenen der Energiestrategie 2050 und dem
energiepolitischen Status quo. Resultat: Die Atomausstiegsinitiative
schneidet am besten ab. Eine Annahme am 27. November 2016 generiert
innert kürzester Zeit 5'000 bis 6'000 neue Arbeitsplätze.
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In der öffentlichen Debatte um die Initiative für den geordneten Atomausstieg haben vor allem die Argumente der Atomlobby Gehör gefunden. Die volkswirtschaftlichen Chancen eines Ausstiegs wurden kaum erwähnt. Eine neue Studie der ZHAW Wädenswil im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung SES zeigt, dass mit einem geordneten Atomausstieg tausende neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.
5'000 bis 6'000 neue Stellen
Diese Arbeitsplätze entstehen durch den Ersatz der AKW mit erneuerbaren Energien. Es zeigt sich, dass bereits der in der Energiestrategie 2050 angepeilte Ausbau ein klar positives Saldo von knapp 2000 neuen Stellen ergibt. Ein vollständiger Ersatz der AKW bis 2029 – wie es die Initiative vorsieht – würde 5'000 bis 6'000 neue Stellen bringen, je nachdem ob die allgemeine Teuerung, der Preiszerfall bei den Komponenten oder etwa der Einsatz von Speicherbatterien mitberücksichtigt werden oder nicht. «Dies entspricht etwa eineinhalb Mal der Anzahl Arbeitsplätze, welche die Axpo heute hat», sagt Studienleiter Prof. Jürg Rohrer. Die Substitution des AKW-Stroms durch erneuerbare Energien bis im Jahr 2030 ist machbar, halten die Autoren fest.
Photovoltaik wird zum Jobmotor
Der grösste Beschäftigungseffekt stammt vom Ausbau der Photovoltaik. Diese ist die erneuerbare Technologie, die am raschesten umgesetzt werden kann. Beim vollständigen Ersatz des Atomstroms werden gemäss Studie nur rund zwei Drittel des bestehenden Potentials an geeigneten Dachflächen in der Schweiz ausgenutzt.
Geordneter Atomausstieg ist eine grosse Chance
Die Cleantech-Branche, KMU und Unternehmen, die von dieser Entwicklung profitieren können, haben längst begriffen, dass die Annahme der Initiative für einen geordneten Atomausstieg eine grosse Chance für sie darstellt. «Der Atomausstieg bringt die nötige Planungssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien» stellt SES-Projektleiter Felix Nipkow fest.
Konservative Annahmen
Studienautor Prof. Jürg Rohrer betont, dass für die Berechnungen von konservativen Annahmen ausgegangen wurde. «Die in der Atombranche für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Entsorgung des Atommülls neu zu schaffenden Arbeitsplätze wurden in der Studie nicht berücksichtigt.»
Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung
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In der öffentlichen Debatte um die Initiative für den geordneten Atomausstieg haben vor allem die Argumente der Atomlobby Gehör gefunden. Die volkswirtschaftlichen Chancen eines Ausstiegs wurden kaum erwähnt. Eine neue Studie der ZHAW Wädenswil im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung SES zeigt, dass mit einem geordneten Atomausstieg tausende neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.
5'000 bis 6'000 neue Stellen
Diese Arbeitsplätze entstehen durch den Ersatz der AKW mit erneuerbaren Energien. Es zeigt sich, dass bereits der in der Energiestrategie 2050 angepeilte Ausbau ein klar positives Saldo von knapp 2000 neuen Stellen ergibt. Ein vollständiger Ersatz der AKW bis 2029 – wie es die Initiative vorsieht – würde 5'000 bis 6'000 neue Stellen bringen, je nachdem ob die allgemeine Teuerung, der Preiszerfall bei den Komponenten oder etwa der Einsatz von Speicherbatterien mitberücksichtigt werden oder nicht. «Dies entspricht etwa eineinhalb Mal der Anzahl Arbeitsplätze, welche die Axpo heute hat», sagt Studienleiter Prof. Jürg Rohrer. Die Substitution des AKW-Stroms durch erneuerbare Energien bis im Jahr 2030 ist machbar, halten die Autoren fest.
Photovoltaik wird zum Jobmotor
Der grösste Beschäftigungseffekt stammt vom Ausbau der Photovoltaik. Diese ist die erneuerbare Technologie, die am raschesten umgesetzt werden kann. Beim vollständigen Ersatz des Atomstroms werden gemäss Studie nur rund zwei Drittel des bestehenden Potentials an geeigneten Dachflächen in der Schweiz ausgenutzt.
Geordneter Atomausstieg ist eine grosse Chance
Die Cleantech-Branche, KMU und Unternehmen, die von dieser Entwicklung profitieren können, haben längst begriffen, dass die Annahme der Initiative für einen geordneten Atomausstieg eine grosse Chance für sie darstellt. «Der Atomausstieg bringt die nötige Planungssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien» stellt SES-Projektleiter Felix Nipkow fest.
Konservative Annahmen
Studienautor Prof. Jürg Rohrer betont, dass für die Berechnungen von konservativen Annahmen ausgegangen wurde. «Die in der Atombranche für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Entsorgung des Atommülls neu zu schaffenden Arbeitsplätze wurden in der Studie nicht berücksichtigt.»
Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung
Mittwoch, 2. November 2016
Argumente für Ausstieg (6): Fragwürdige Behauptungen
Die Vereinigung NWA hat Aussagen des Bundesrats im Abstimmungsbüchlein zur Atomausstiegs-Initiative kritisch durchleuchtet. Ein Faktencheck zu den Behauptungen im Abstimmungsbüchlein des Bundesrats - in sieben Schritten:
Behauptung 1: «In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke (KKW). (…) Sie produzieren rund 40 Prozent des Schweizer Stroms.» (Seite 5)
Fakt
ist: Es gibt vier AKW die Strom produzieren können. Beznau 1 ist vom
Netz und wird nie mehr ans Netz gehen. Die Illusion, dass Beznau 1 je
wieder ans Netz gehen könnte, wird von der Axpo noch bis am 27. November
2016 aufrecht erhalten. Danach wird die Katze aus dem Sack gelassen.
Aktuell
produzieren sogar nur drei AKW, seit auch das AKW Leibstadt still
steht, und die bringen nur 52% der Schweizer AKW-Leistung.
Die
Schweizer AKW haben 2015 nur 33,5% zur Landesproduktion beigetragen,
2016 werden es weniger als 30% sein. Es fehlt ganzjährig der Reaktor
Beznau 1, und vom 2. August 2016 bis in den Frühling 2017 fehlt
Leibstadt.
Interessanterweise funktioniert
alles, obwohl 48% der Schweizer AKW-Leistung fehlen. Bei einem Ja zum
geordneten Atomausstieg müssten Ende 2017 lediglich 33% der Schweizer
AKW-Leistung stillgelegt werden, also viel weniger als heute schon
fehlt, wo zwei AKW aus Altersschwäche ausgefallen sind.
Behauptung 2: «Falls nötig, kann das ENSI die sofortige Abschaltung anordnen.» (Seite 6)
Schön
wärs, wenn das ENSI das könnte. Das ENSI hätte gewollt, dass es das in
Zukunft könnte, und hat daher die Einführung eines
Langfristbetriebskonzepts im Kernenergiegesetz gefordert. Was das
bürgerliche Parlament abgelehnt hat.
Damit kann
das ENSI wie bisher ein AKW nicht vorsorglich stilllegen, sondern muss
warten bis es kaputt geht. Muss zuschauen, wie die Risse im Kernmantel
immer grösser werden, und wenn die Risse die Ausserbetriebnahmegrenze
überschreiten, dann... misst der Betreiber die Risse nicht mehr, und das
ENSI nickt. So geschehen in Mühleberg. Auf die im August 2015 vom ENSI
verlangten und im Dezember 2015 vom ENSI verfügten genauen
Ultraschallmessungen und ausserordentlichen Messungen der Risse im
Kernmantel hat das ENSI im August 2016 spontan verzichtet.
Dasselbe
soll nun auch in Beznau so laufen. Die Axpo-Anwälte erachten die
Ausserbetriebnahmeverordnung des Bundes als «unheilbar nichtig» und
haben beschlossen, dass sich die Axpo nicht daran halten müsse. Damit
fehlt dem ENSI jegliche Grundlage, Beznau 1 vom Netz zu nehmen – egal
wie gefährlich es ist. Doris Leuthards Konzept des «weiterbetreiben
solange sicher» hat sich damit in Luft aufgelöst.
Behauptung 3:
«Bei Annahme der Initiative greift der neue Verfassungsartikel sofort:
Drei der fünf KKW müssten 2017 abgeschaltet werden.» (Seite 7)
Dieser
Punkt ist eindeutig falsch. So wenig, wie sich die Alpeninitiative, die
Mutterschaftsinitiative und die Einwanderungsinitiative nach der
Abstimmung von selbst erfüllt haben, so wenig greift die
Ausstiegsintitiative «sofort» automatisch.
Das
Departement von Doris Leuthard, das UVEK, muss den betroffenen AKW
Betreibern eine Sachverfügung schicken. Die Betreiber können diese
Verfügung anfechten, zuerst ans UVEK, dann ans Bundesverwaltungsgericht,
dann ans Bundesgericht.
Kommt hinzu, dass nur zwei kleine alte AKW stillgelegt werden müssten. Beznau 1 ist ja bereits vom Netz.
Behauptung 4: «Die
Schweiz müsste deshalb bedeutend mehr Strom aus dem Ausland importieren
– hauptsächlich aus Deutschland und Frankreich. Dieser stammt unter
anderem aus Kohle- und Kernkraftwerken.» (Seite 7)
Die
Schweiz hat 2015 netto 1 TWh Strom exportiert, obwohl ihre AKWs wegen
Altersschwäche 4,3 TWh weniger als erwartet produziert haben. Hätte es
2015 die ausserordentlichen Ausfälle von Beznau 1 und 2 sowie Leibstadt
nicht gegeben, wäre 4,3 TWh Atomstrom mehr produziert worden. Bei
Normalbetrieb hätten wir 2015 einen Export von 5,3 TWh gehabt.
Wenn
man bei einem Export von 5,3 TWh die drei kleinen alten AKW mit 8,5 TWh
abschaltet, dann fehlen 3,2 TWh. Da aber 2016 bereits wieder 1 TWh
erneuerbare Produktionsanlagen ans Netz gegangen sind, fehlen noch ganze
2,1 TWh. 2017 wird wieder 1 TWh erneuerbare Produktion ans Netz gehen,
dann fehlen Ende 2017 noch 1,2 TWh.
Darum: Ja,
wir müssten ab 2018 1,2 TWh mehr Strom importieren als vor der
Stilllegung der drei kleinen alten AKW. Das ist ein Fünfunddreissigstel
der 42 TWh, die wir sowieso jedes Jahr importieren. Das verschwindet im
Grundrauschen der 42 TWh Import und 43 TWh Export, die wir sowieso
haben. Ab 2019 haben wir dann eh keinen zusätzlichen Import mehr, weil
wieder 1 TWh inländische erneuerbare Stromproduktion hinzugekommen ist.
Darum: Nein, wir müssten nicht bedeutend mehr Strom importieren.
Und:
Nein, es wäre nicht in erster Linie Kohlestrom, sondern genau wie heute
in erster Linie erneuerbarer Strom aus Deutschland und Österreich, in
zweiter Linie Atomstrom aus Frankreich, und in dritter Linie Kohlestrom
aus Deutschland.
Behauptung 5: «Es
ist nicht möglich, bereits 2017 genug einheimische erneuerbare Energie
zu produzieren. (…) Die Initiative würde die Abhängigkeit vom Ausland
erhöhen: Eine übereilte Abschaltung führt dazu, dass bedeutend mehr
Strom aus dem Ausland importiert werden muss. Schweizer KKW-Strom würde
mehrheitlich durch ausländischen KKW- Strom und Strom aus
umweltbelastenden Kohlekraftwerken ersetzt.» (Seite 12)
Selbst
der treueste Atomanhänger hat gemerkt, dass mit der Stromlücke niemand
mehr erschreckt werden kann. Also haben die PR-Strategen schnell die
Netzlücke erfunden. Offensichtlich zu schnell.
An
der Medienkonferenz am 11. Oktober 2016 sagte Yves Zumwald, CEO der
Swissgrid: Beznau 2 könne erst abgeschaltet werden, wenn dort ein neuer
380/220 kV-Trafo gebaut werde.
In Wahrheit
reicht der schon am 3. Dezember 2015 in Betrieb gegangene 380/220 kV
Trafo in Laufenburg. Zudem wird in Beznau im März 2017 noch ein 380/220
kV Trafo ans Netz gehen. Hier gibt also keinen Engpass.
«Ja,
aber in Mühleberg fehle sowohl eine 380 kV Leitung
Bassecourt–Mühleberg, als auch ein 380/220 kV Trafo. Und beides könne
man ganz einfach nicht bis Ende 2017 realisieren», meinte Zumwald. Diese
Aussage wird zum Bumerang für Herrn Zumwald:
- Erstens schreibt die Swissgrid in ihrer strategischen Netzplanung vom April 2015, dass man Mühleberg 2019 abschalten könne, und dazu keine neue 380 kV Leitung und keinen neuen 380/220 kV Trafo brauche.
- Zweitens besteht seit 1978 eine 380 kV Leitung Bassecourt–Mühleberg, die einfach mit 220 kV betrieben wird, weil es die 380 kV gar nicht braucht. Wenn man die 380 kV bräuchte, könnte man in Bassecourt einfach den Schalter umlegen.
- Drittens hat die BKW mit viel Pomp am 23. Mai 2016 ihre neue 380/220 kV Trafostation Mühleberg eingeweiht, damit man bereit ist, falls im Jahr 2025 dann mal ein 380 kV Anschluss kommen würde.
Damit läuft Zumwalds Argumentation ins Leere.
Behauptung 6: «Durch
massiv mehr Stromimporte droht zudem eine Überlastung der Schweizer
Netzinfrastruktur. Um dies zu vermeiden, müsste die Netzinfrastruktur
rasch genug ausgebaut werden können. Die notwendige Verstärkung der
Netzinfrastruktur braucht aber Jahre und ist aufwendig und teuer. Die
Initiative gefährdet deshalb unsere Versorgungssicherheit.» (Seite 13)
In
der strategischen Netzplanung der Swissgrid vom 2. April 2015 wird
gezeigt, dass Null Atomstrom im Jahr 2025 zu bewältigen wäre. Swissgrid
zeigt darin auch die dringlichsten Netzausbauten auf, die bis 2025 so
oder so zu realisieren wären.
Behauptung 7: «Mit
einer Begrenzung der Laufzeiten werden die Spielregeln grundlegend
geändert. Die Betreiber könnten Investitionen nicht amortisieren, die
sie im Vertrauen auf das geltende Recht und gestützt auf die
unbefristete Betriebsbewilligung getätigt haben. Es wurden darum bereits
Entschädigungsklagen in Milliardenhöhe angekündigt. Sind diese
erfolgreich, so müssten der Bund und damit letztlich alle
Steuerpflichtigen diese Entschädigungen bezahlen.» (Seite 13)
So
schlimm ist es gar nicht: Die BKW und die Alpiq «prüfen», ob sie
Entschädigungsforderungen stellen möchten, und zwar im tiefen
dreistelligen Millionenbereich. Nur der CEO Axpo Andrew Walo sagt schon
heute, er wolle 4,1 Milliarden Franken. Dann wäre auch noch zu klären,
wer wem Entschädigung zahlen müsste. Die Eigentümer der AKW sind die
Städte und Kantone, also wir Steuerzahler. Folglich müssten wir uns eine
Entschädigung zahlen, sozusagen von der linken Tasche in die rechte
Tasche.
Der Skandal ist, dass in den
Stilllegungs- und Entsorgungsfonds nach konservativer Rechnung von 2011
10 Milliarden Franken fehlen. Wenn man die aktuellen Zahlen zu den
Kosten aus Deutschland als Referenz nimmt, fehlen 40 Milliarden Franken.
Zu
gerne hätten wir aktuelle Zahlen zu den Stilllegungs- und
Entsorgungskosten in der Schweiz. Diese werden mit der Kostenstudie 2016
erst im Dezember veröffentlicht, eine Woche nach der Abstimmung zum
geordneten Atomausstieg.
Im Rechtsgutachten der
SP Schweiz von letztem Jahr haben die Rechtsprofessoren bestätigt, dass
es ohne Schaden keinen Schadenersatz geben kann.
Die
AKW haben einen negativen Wert, Leibstadt hatte bereits 1999 einen Wert
von minus 2,4 Milliarden Franken. Anteile an Schweizer AKW sind auch zu
stark negativen Preisen nicht verkäuflich. Auch der Betrieb der AKW ist
defizitär. Laut der Bilanz beträgt das jährliche Defizit der Schweizer
AKWs 757 mio Franken pro Jahr. Weder die Vollkosten, noch die variablen
Kosten werden gedeckt bei Strommarktpreisen von 3 Rp/kWh. Wert negativ,
Betrieb defizitär, ergo bei Abschalten kein Schaden, kein Schadenersatz.
Sonntag, 30. Oktober 2016
Argumente für Ausstieg (5): Atomlobby mit Rücken zur Wand
Mehrere
Berichte in der Sonntagspresse entlarven die Absichten der
Stromkonzerne. Im besonderen Fokus steht dabei die Axpo, die mit Beznau I
das älteste AKW der Welt betreibt und dort die Sicherheit untergraben
will. Namentlich hinsichtlich der Erdbebensicherheit geht der
Atomkonzern rechtlich gezielt gegen geltende Bestimmungen vor. Zugleich droht er unbelegt mit der Einforderung von Milliardensummen bei Annahme der Ausstiegsinitative. Das beweist eindrücklich, wie weit es ein finanziell angeschlagener Stromkonzern zu treiben bereit ist.
Die
Axpo zieht heute Sonntag ihr letztes Register und droht mit Forderungen
in Milliardenhöhe, die der bereits jetzt konkursgefährdete Betreiber in
Bundesbern einfordern werde, sollte die Initiative «für den geordneten
Ausstieg aus der Atomenergie» am 27. November angenommen werden.
Axpo-CEO Andrew Walo postuliert, sowohl die Kosten für die Endlagerung
des Atommülls auf die Öffentlichkeit abwälzen zu können, als auch die
durch die rechtzeitige Stilllegung seiner maroden Kraftwerke nur
hypothetisch entgangenen Einnahmen einzufordern. Tatsache ist:
Das AKW Beznau mit den Reaktoren I + II - ersterer der älteste weltweit! Wer würde schon ein 47jähriges Bügeleisen, selbst nach Reparatur, endlos weiter nutzen? (Bild: Guntram Rehsche) |
- Ob der Bund je Entschädigungszahlungen zu begleichen hat, kann erst nach Ende der jeweiligen Maximallaufzeiten gemäss Volksinitiative beurteilt werden. Solche Zahlungen wären auch erst dann, bei effektivem Eintritt, zu begleichen. Bis zu diesen Klärungen sind keine Forderungen, auch nicht nach Übernahme von Endlagerkosten zu anerkennen. Zentral wäre hingegen die detaillierte Offenlegung und regelmässige Nachführung der effektiven Kostenstruktur in den Schweizer AKW. Nur so kann die öffentliche Diskussion dazu sachlich geführt werden.
- Atomstrom rentiert seit einigen Jahren nicht mehr – die Gestehungskosten übersteigen die Erträge längst. Das Wirtschaftsmagazin Bilanz schreibt von jährlichen Verlusten in der Höhe von 575 Mio. Franken. Auch wenn das Recht der Beschwerde existiert, so würde kaum ein Richter eine solche gutheissen. Denn: wo es keine Gewinne gibt, können solche auch nicht eingeklagt werden.
- Marktwirtschaftliche Gegebenheiten und Gesetze ändern sich laufend. Es ist Aufgabe eines Managements, dem Rechnung zu tragen. Die Stromkonzerne haben die vor fünf Jahren lancierte Atomausstiegsinitiative offensichtlich ignoriert. Die Atomlobby hat sich gehörig verschätzt und Fehlinvestitionen in Milliardenhöhe getätigt. Dies, weil sie die Entwicklungen am europäischen Strommarkt schlichtweg verschlafen haben. Jetzt will sich das Management aus der Verantwortung stehlen, seine Führungsfehler in Franken ummünzen und die öffentliche Hand schröpfen. Plötzlich hat der gern zitierte «freie Markt» keinen Wert mehr und der Staat soll es richten. Die Vertreter der öffentlichen Hand - an vorderster Front Bundesrätin Leuthard - müssten sich klar von solch exorbitanten und unbegründeten Forderungen abgrenzen.
Mit
beiden Presseartikeln wird überdeutlich, wie verzweifelt die Axpo
agiert. Bricht - wie aktuell - das sachliche Argumentarium wie ein
Kartenhaus in sich zusammen, wird gedroht und über horrende Kostenfolgen
phantasiert. Das ist eine ebenso alte wie billige Kampagnenstrategie.
Dienstag, 18. Oktober 2016
Argumente für Ausstieg (4): Reine Panikmache der Gegner
Die
Gegner der Initiative «für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie»
malen erwartungsgemäss schwarz. Dafür besteht freilich
keinerlei Anlass: Die Initiative bringt den Plan und die Lösung, um die
Schweiz und die Bevölkerung endlich aus der atomaren Falle zu befreien –
ohne dass dabei die Lichter ausgehen.
«Es
ist äusserst erstaunlich, wie sich die sogenannt staatstragenden
Parteien unter der Federführung des Wirtschaftsverbands Economiesuisse
der konkursgefährdeten Atomlobby an die Brust werfen», zieht Beat Jans,
Co-Präsident der Allianz «für einen geordneten Ausstieg aus der
Atomenergie» nach dem Auftritt der Initiativgegner Bilanz. «Sie
beschwören Schreckgespenster und zögern nicht, mit unhaltbaren
Schlagworten Angst zu schüren und eine Verunsicherungskampagne zu
fahren. Denn: unsicher ist unsere Energiezukunft nur, wenn wir den
Atomausstieg nicht an die Hand nehmen und den Ausstieg sauber planen –
mit einem Plan, wie ihn die Volksinitiative vorsieht.» Dernach sollen
die bestehenden Atomkraftwerke nach spätestens 45 Jahren vom Netz gehen.
Dies schafft endlich die nötige Sicherheit für Land und Menschen und
legt erst den Grundstein für eine erfolgreiche Energiewende. In
vier zentralen Punkten schüren die von der Atomlobby getriebenen
Initiativgegner bewusst unbegründete Ängste und streuen der Bevölkerung
Sand in die Augen:
- Stromknappheit & Blackout: Die
Gegner verunsichern die Bevölkerung mit gezielten Falschaussagen über
die Versorgungssicherheit. Das entbehrt der Grundlagen.
Richtig ist: Bis heute ist keine der Vorhersagen einer Stromlücke eingetroffen. Im Gegenteil: Heute herrscht vielmehr eine Stromschwemme. Die Deckung unseres künftigen Strombedarfs mit erneuerbaren Energien und Effizienzmassnahmen ist gemäss detaillierten Szenarien (etwa von der ETH Zürich) möglich. Auch vorsichtige Berechnungen des Bundesamtes für Energie zeigen die Machbarkeit klar auf. - Dreckstrom & Auslandabhängigkeit: Die Gegner prognostizieren mehr dreckigen Strom in Schweizer Leitungen, wenn AKW abgeschaltet würden. Das ist nicht der Fall.
Richtig ist: Der inländische Ausbau an neuen erneuerbaren Energien mit KEV-Unterstützung hat bereits eines der drei älteren AKW ersetzt. Wenn wir unser einheimisches Potenzial rasch genug erschliessen, werden sich unsere Importe nicht erhöhen. Sollte der Stromimport dennoch nötig werden, so kann durchaus auch ausländischer Ökostrom eingekauft werden. Weiter ist zu beachten, dass auch einheimischer AKW-Strom Dreckstrom bleibt, während die Strommixe unserer Nachbarländer immer sauberer werden. Ausserdem: In Tat und Wahrheit sind wir heute abhängig vom Ausland, denn das Uran der AKW müssen wir importieren. Einheimische erneuerbare Energien machen uns also unabhängiger. - Politisches Diktat & Sicherheit: Die
Gegner sagen, die Sicherheit der hiesigen AKW sei gewährleistet und die
Einhaltung der Vorgaben würde strengstens kontrolliert. Das reicht
nicht.
Richtig ist: Je älter AKW werden, desto anfälliger werden sie. Die fünf Schweizer AKW sind im Durchschnitt die ältesten weltweit. Beznau I ist im 47. Betriebsjahr und damit gar das älteste der Welt. Kein Atomkraftwerk wurde je so lange kommerziell betrieben. Wir haben folglich absolutes Neuland betreten. Das ist ein gefährliches Feldexperiment auf Kosten der Menschen und unseres Landes. Zudem gibt es keine umfassende Sicherheit, wie sie laufend beschworen wird. Ein Risiko bleibt immer. Dies zeigen auch zahlreiche Vorfälle in den Schweizer AKW und die zunehmenden, lange andauernden Abschaltungen aus Sicherheitsgründen der vergangenen Monate. - Finanzielle Folgen & Schadenersatzforderungen: Die
Gegner werden nicht müde, von kommenden Schadenersatzforderungen der
AKW-Betreiber zu erzählen. Das ist theoretisch möglich, praktisch aber
kaum realistisch.
Richtig ist: Grundsätzlich sind Beschwerden gegen Verfügungen des Bundes möglich. Das ist Teil unseres Rechtsstaates. Bei den gegenwärtigen Strompreisen rentieren Schweizer AKW jedoch bei weitem nicht. Im Gegenteil: Heute und in Zukunft werden die Betreiber nicht einmal ihre Fixkosten (Personal, Brennstoff) decken können, geschweige ihre Gestehungskosten inklusive der variablen Anteile. Der wiederholten Aufforderung, ihre effektiven Stromgestehungskosten auszuweisen, sind die AKW-Betreiber bisher nicht nachgekommen. Wo es also keinen Schaden gibt, gibt es auch nichts zu entschädigen.
Die
Atomlobby und ihre Promotoren bei der Economiesuisse können innerhalb
der bürgerlichen Parteien nicht auf geschlossene Reihen zählen. Am
kommenden Freitag wird ein Wirtschaftskomitee – bestehend aus mehr als
50 Unternehmerinnen, Fachleuten und bürgerlichen Persönlichkeiten –
aufzeigen, dass es auch anders geht, dass der geordnete, schrittweise
Ausstieg aus der Atomenergie der richtige Weg ist und der
Umstellung der Stromproduktion auf erneuerbare Energien erst die nötige
Kraft gibt.
Quelle: Allianz für einen geordneten Ausstieg
Sonntag, 16. Oktober 2016
Versicherung gegen Atomunfall
Bei einem Atomunfall in der Schweiz sind
Boden- und Wohneigentum atomar verseucht, aber nicht versichert! Betroffenen Eigentümerinnen
und Eigentümern von Liegenschaften und landwirtschaftlichem Land drohen hohe Kosten
und der Privatbankrott! Darum fordert die unabhängige Bürgerinitiative Versicherungslücke
Atomunfall von den AKW-Besitzern die Deckung dieser Versicherungslücke. Durch
Schuldanerkennung für Boden- und Gebäudeeigentum im Falle eines Atomunfalls mit
radioaktiver Verstrahlung, soll so mindestens der persönliche Ruin Betroffener
abgewendet werden.
Worum geht es?
Worum geht es?
· Die fünf AKW der Schweiz (Beznau I
und II, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt) sind weltweit die ältesten[1].
Mühleberg ist vom Reaktortyp praktisch identisch mit denjenigen von Fukushima[2].
Auch Beznau I und II und die übrigen AKW weisen gemäss verschiedenen Studien
zunehmende Sicherheitsmängel auf.[3]
·
Gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetz
(KHG) haftet der Inhaber eines
AKW ohne betragsmässige Begrenzung für
die Schäden, die seine Anlage verursacht.
· Die Versicherungssumme gemäss
Kernenergiehaftpflichtrecht beträgt gesamthaft für einen Unfall jedoch nur 1,8
Milliarden CHF[4].
Genügt diese Summe nicht zur Entschädigung, haftet zwar der AKW-Inhaber mit dem
Rest seines Vermögens. Gemäss inoffiziellen Berechnungen des Bundes können durch
einen schweren Atomunfall mit grosser Radioaktivitätsfreisetzung jedoch Schäden
in der Höhe von gut und gerne 4'300 Milliarden CHF eintreten[5].
Versicherungssumme und Eigenkapital können die Schäden höchstens im
Promillebereich abdecken.
Was bedeutet das?
· Immobilien und Böden, welche
tausenden von Familien, Paaren und Einzelpersonen, Landwirten, Winzern und Unternehmern
als Anlage oder Altersvorsorge dienen, würden durch einen Atomunfall total oder
weitgehend entwertet, jedoch von den Versicherungen bloss symbolisch
entschädigt.
· Erschwerend kommt hinzu, dass
allfällige Hypothekarschulden weiterlaufen und Geschädigte für einen nicht mehr
vorhandenen Wert Zinsen bezahlen müssen. Für Betroffene bedeutet dies faktisch
der Privatbankrott.
· Um ihre gesetzlich unbegrenzte
Haftpflicht erfüllen zu können, müssten die Inhaber der AKW Rückstellungen in
der Höhe des maximal möglichen Gesamtschadens bilden. Tatsächlich haben sie
dies bisher nicht getan.
· Rechtlich verbindlich müssen die
Inhaber diese Rückstellungen jedoch tätigen, wenn sie eine offizielle
Schuldanerkennung in Höhe der Versicherungssumme des Eigentums unterschreiben.
Aktueller Stand
Seit dem
Start der Bürgerinitiative am 7. Oktober sind in den ersten vier Tagen bereits
Forderungen von mehr als 100 Millionen Schweizerfranken an die AKW-Inhaber
geschickt worden. Einige Bäuerinnen und Bauern sind dabei.
Die Bürgerinitiative ruft darum Boden- und
Liegenschaftseigentümerinnen und – eigentümer auf, die Schuldanerkennung bei den AKW-Inhabern einzufordern!
Denn ohne
Schuldanerkennung kann die Gefahr eines Privatbankrotts einzig mit dem baldigen
Abschalten der AKW zu 100% vermieden werden. Die Initiative zum geordneten
Atomausstieg von Ende November will genau dies. Ohne positive Reaktion der
AKW-Inhaber sehen wir uns deshalb zur Sicherung unseres Vermögens zu einem Ja
gezwungen.
Ansprechpersonen:
THOMAS GRÖBLY
+41(0)56
222 15 17 oder +41 (0)79 715 04 58
thomas.groebly@ethik-labor.ch
|
Michael
Baumgartner
+41 (0)76
369 43 58
info@derentwickler.ch
|
DETAILLIERTE INFORMATIONEN UND
VORGEHENSWEISEN UNTER: www.versicherungsluecke.ch
[2] siehe z.B.
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/fukushima-und-muehleberg-sind-fast-identisch-105881628
[5] Gemäss «Katanos»-Studie
des Bundesamts für Zivilschutz (1995) sind mit 4'300 Mia. CHF Schäden zu
rechnen, diese Zahl wird von Experten und Medien meistens verwendet. Neuere
Studien des Bundesamts für Bevölkerungsschutz aus dem Jahr 2003 gehen von
Schäden zwischen 300 – 8'000 Milliarden CHF aus, je nachdem welche Schäden
betrachtet werden.
Donnerstag, 13. Oktober 2016
Argumente für Ausstieg (3): Wind und Sonne können's alleine
Erneuerbare Energien und Batteriespeicher können durch ein
intelligentes Stromnetz so zusammenarbeiten, dass in einer definierten
Region auch langfristig eine sichere und stabile Stromversorgung allein
auf Basis von Wind und Sonne möglich ist (oder auf der Basis von Wasser und Wind für die Schweiz - fügt Solarmedia an).
So lautet das Ergebnis der ersten Phase des Forschungsprojekts Smart Region Pellworm, in dem E.ON zusammen mit dem Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG, den Fraunhofer Instituten IOSB-AST und Umsicht, der Gustav Klein GmbH & Co. KG, Saft Batterien GmbH, der Fachhochschule Westküste sowie der RWTH Aachen das erste intelligente Stromnetz im Norden betrieben hat. Einer Mitteilung zufolge wird E.ON in der jetzt anschließenden zweiten Phase des Projekts auf der Nordseeinsel gemeinsam mit den Partnern an neuen Geschäftsmodellen erproben, wie man diese Art der Stromversorgung auf Basis von Batterien auch wirtschaftlich zu einem Erfolg bringen kann. Ziel sei es außerdem, die Technik in das bestehende virtuelle Kraftwerk des E.ON Tochterunternehmens HanseWerk Natur zu integrieren.
In der Vergangenheit sei auf Pellworm deutlich mehr Strom mittels Windkraft und Photovoltaikanlagen produziert als verbraucht worden. Trotzdem sei wegen der schwankenden Einspeisung der erneuerbaren Energien häufig Strom vom Festland über zwei Seekabel importiert worden. Wichtig war es E.ON zufolge daher, Lösungen zu finden, um die schwankende Einspeisung Erneuerbarer abzufedern und deren Verwertung vor Ort zu verbessern. Es wurde ein spezielles System aus zwei elektrischen Großbatterien sowie thermischen Speichern errichtet, das über ein neuartiges Energiemanagement mit den Stromanschlüssen der Kunden sowie den Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf der Insel verbunden wurde.
Nachdem in der ersten Phase diese technische Umsetzung erfolgreich getestet worden sei, gehe es zukünftig vor allem darum, die Wirtschaftlichkeit zu optimieren, bei der sich in der ersten Phase noch Defizite gezeigt hätten. Durch Leistungssteigerungen, Skaleneffekte und Preisnachlässe sollen zukünftig die bisher noch sehr hohen Investitionskosten für die Speichersysteme ausgeglichen werden können.
Die Meldung erscheint in der kommenden Ausgabe von EUWID Neue Energie. Den Inhalt der aktuellen Ausgabe können Sie hier abrufen. Ein Testpaket mit den unterschiedlichen Informationsmodulen (z.B. Printausgabe, E-Paper, Märkte und Preise, Premium News) kann hier angefordert werden.
Informationen zum Start von EUWID Neue Energie im vergangenen Jahr finden Sie hier.
Quelle: EUWID
So lautet das Ergebnis der ersten Phase des Forschungsprojekts Smart Region Pellworm, in dem E.ON zusammen mit dem Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG, den Fraunhofer Instituten IOSB-AST und Umsicht, der Gustav Klein GmbH & Co. KG, Saft Batterien GmbH, der Fachhochschule Westküste sowie der RWTH Aachen das erste intelligente Stromnetz im Norden betrieben hat. Einer Mitteilung zufolge wird E.ON in der jetzt anschließenden zweiten Phase des Projekts auf der Nordseeinsel gemeinsam mit den Partnern an neuen Geschäftsmodellen erproben, wie man diese Art der Stromversorgung auf Basis von Batterien auch wirtschaftlich zu einem Erfolg bringen kann. Ziel sei es außerdem, die Technik in das bestehende virtuelle Kraftwerk des E.ON Tochterunternehmens HanseWerk Natur zu integrieren.
In der Vergangenheit sei auf Pellworm deutlich mehr Strom mittels Windkraft und Photovoltaikanlagen produziert als verbraucht worden. Trotzdem sei wegen der schwankenden Einspeisung der erneuerbaren Energien häufig Strom vom Festland über zwei Seekabel importiert worden. Wichtig war es E.ON zufolge daher, Lösungen zu finden, um die schwankende Einspeisung Erneuerbarer abzufedern und deren Verwertung vor Ort zu verbessern. Es wurde ein spezielles System aus zwei elektrischen Großbatterien sowie thermischen Speichern errichtet, das über ein neuartiges Energiemanagement mit den Stromanschlüssen der Kunden sowie den Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf der Insel verbunden wurde.
Nachdem in der ersten Phase diese technische Umsetzung erfolgreich getestet worden sei, gehe es zukünftig vor allem darum, die Wirtschaftlichkeit zu optimieren, bei der sich in der ersten Phase noch Defizite gezeigt hätten. Durch Leistungssteigerungen, Skaleneffekte und Preisnachlässe sollen zukünftig die bisher noch sehr hohen Investitionskosten für die Speichersysteme ausgeglichen werden können.
Die Meldung erscheint in der kommenden Ausgabe von EUWID Neue Energie. Den Inhalt der aktuellen Ausgabe können Sie hier abrufen. Ein Testpaket mit den unterschiedlichen Informationsmodulen (z.B. Printausgabe, E-Paper, Märkte und Preise, Premium News) kann hier angefordert werden.
Informationen zum Start von EUWID Neue Energie im vergangenen Jahr finden Sie hier.
Quelle: EUWID
Dienstag, 11. Oktober 2016
Argumente für Ausstiegs-Initiative (2): Panik nicht gerechtfertigt
Bundesrätin Doris Leuthard hat ihre Ablehnung gegenüber dem
geordneten Atomausstieg mit Unterstützung der CEO von Swissgrid und BKW
dargelegt. Bundesrat und
Atomwirtschaft versuchen die Umsetzung der Initiative als Problem darzustellen.
Die Versorgungssicherheit kann gemäss Einschätzung der Schweizerischen Energie-Stiftung SES jedoch energie- wie netzseitig jederzeit
gewährleistet werden. Die temporär erhöhten Stromimporte sind nicht
zwingend umweltbelastender als der Schweizer Atomstrom. Im Gegenteil:
Die Schweiz kann sogar auf 100% erneuerbaren Import-Strom setzen.
Längerfristig hilft die Atomausstiegsinitiative dem Klima.
Am Dienstag hat Bundesrätin Doris Leuthard zusammen mit Vertretern der
Atomwirtschaft ihre Argumente gegen die Atomausstiegsinitiative
vorgestellt. Neben BKW-CEO Suzanne Thoma war auch Swissgrid-CEO Yves
Zumwald anwesend – beides Vertreter der Atomwirtschaft, betreibt doch
die BKW das AKW Mühleberg und die Swissgrid gehört vorwiegend den
AKW-Betreibern Axpo, Alpiq und BKW. Vor Fukushima hat die Atomwirtschaft jahrelang eine Stromlücke
herbeigeredet, um ihre Pläne für neue AKW in der Schweiz zu
rechtfertigen. Heute ist klar: der Ausbau der erneuerbaren Energien in
Europa wurde massiv unterschätzt. Alleine Deutschland exportiert fast den Jahresbedarf der Schweiz
und gemäss der deutschen Regierung liegt die überschüssige
Kraftwerkskapazität in Europa bei 100 GW. Das ist fast 30-Mal so viel
wie die gesamte Schweizer AKW-Leistung. Es wird in Europa also weder an
Leistung noch an Energie fehlen.
Deshalb wird nun die neue Netzlücke konstatiert, um den geordneten Atomausstieg zu verhindern: SES-Geschäftsleiter Jürg Buri: «Es ist absurd, dass das Abschalten der drei kleinen AKW per Ende 2017 am Stromnetz scheitern soll. Es geht nur um 15% der Stromproduktion» Die Schweiz hat das dichteste, leistungsfähigste und am besten integrierte Netz Europas. Letzten Sommer hat das Netz den Ausfall von allen fünf Reaktoren bewältigt, und diesen Winter wird nur die halbe AKW-Leistung zur Verfügung stehen. Beznau 1 und Leibstadt sind wegen Sicherheitsbedenken abgeschaltet.
Swissgrid hat im letzten Winter selber gezeigt, wie es geht
Im Winter 2015/16 konnte eine angebliche Engpasssituation dank marktseitigen Massnahmen seitens Swissgrid problemlos gemanagt werden. Das Problem waren zwei unplanmässig ausgefallene Altreaktoren, fehlende Transformatoren sowie der starke Export der Schweizer Wasserkraft ins Ausland. Gemäss Swissgrid wird in Beznau diesen Winter ein Ersatz-Transformator gebaut. Zudem ist die Branche auf den Wegfall der kleinen AKW vorbereitet und weiss, wie die Wasserkraft marktseitig im Land gehalten werden kann. Damit werden wir bei Umsetzung der Initiative im Winter 2017/18 in einer besseren Situation sein als im Winter 2015/16.
In der Schweiz stehen Wasserkraftwerke mit über 8 GW Leistung, die auf der 220kV-Ebene einspeisen. Diese können den Ausfall der drei 220-kV-AKW Mühleberg, Beznau 1 und 2 (Gesamtleistung 1,1 GW) übernehmen, sofern nicht genügend Strom von der Höchstspannungsebene transformiert werden kann. Dies gilt auch fürs Bernbiet, wo das AKW Mühleberg revisionsbedingt regelmässig still steht.
Atomausstieg ist problemlos umsetzbar
Jürg Buri «Die Panikmache ist ungerechtfertigt. Dank einheimischer Wasserkraft und dem dichtesten Netz Europas sind wir in einer komfortablen Situation. Der geordnete Atomausstieg ist technisch problemlos umsetzbar und führt langfristig zu einer verbesserten Versorgungssicherheit.» Alte Reaktoren sind störungsanfällig und ein dezentrales System ist grundsätzlich stabiler, weil der Ausfall einer einzelnen Komponente weniger gravierend ist.
Temporäre Importe müssen nicht dreckiger als CH-Atomstrom sein
Es ist möglich, dass wir mit der Ausstiegsinitiative ab Winter 2017/18 für einige Jahre mehr Strom importieren müssen, als wir das heute bereits tun. Dieser Importstrom muss nicht, wie heute behauptet wurde, dreckiger sein, als Atomstrom. Denn der Importstrom wird dank der zügigen Wende in Europa immer umweltfreundlicher und klimaschonender. Dies übrigens auch dank den Auslandsinvestitionen der Schweizer Stromfirmen. Sie verfügen mittlerweile über eine Ökostromproduktion (v.a. Wind, Wasser und Sonne) von mehr als zwei AKW Mühleberg. Als weitere Lösung für saubere Importe bieten sich auch Ökostrom-Zertifikate an, welche per sofort zu geringem Aufpreis einen Umstieg auf 100% Ökostrom ermöglichen. Jürg Buri: «Die Ausstiegsinitiative ist auch für das Klima ein Gewinn. Sie führt zu einem zügigen und verbindlichen Umstieg auf klimaschonende erneuerbare Energieträger.»
Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung SES
Archivbild: Guntram Rehsche |
Deshalb wird nun die neue Netzlücke konstatiert, um den geordneten Atomausstieg zu verhindern: SES-Geschäftsleiter Jürg Buri: «Es ist absurd, dass das Abschalten der drei kleinen AKW per Ende 2017 am Stromnetz scheitern soll. Es geht nur um 15% der Stromproduktion» Die Schweiz hat das dichteste, leistungsfähigste und am besten integrierte Netz Europas. Letzten Sommer hat das Netz den Ausfall von allen fünf Reaktoren bewältigt, und diesen Winter wird nur die halbe AKW-Leistung zur Verfügung stehen. Beznau 1 und Leibstadt sind wegen Sicherheitsbedenken abgeschaltet.
Swissgrid hat im letzten Winter selber gezeigt, wie es geht
Im Winter 2015/16 konnte eine angebliche Engpasssituation dank marktseitigen Massnahmen seitens Swissgrid problemlos gemanagt werden. Das Problem waren zwei unplanmässig ausgefallene Altreaktoren, fehlende Transformatoren sowie der starke Export der Schweizer Wasserkraft ins Ausland. Gemäss Swissgrid wird in Beznau diesen Winter ein Ersatz-Transformator gebaut. Zudem ist die Branche auf den Wegfall der kleinen AKW vorbereitet und weiss, wie die Wasserkraft marktseitig im Land gehalten werden kann. Damit werden wir bei Umsetzung der Initiative im Winter 2017/18 in einer besseren Situation sein als im Winter 2015/16.
In der Schweiz stehen Wasserkraftwerke mit über 8 GW Leistung, die auf der 220kV-Ebene einspeisen. Diese können den Ausfall der drei 220-kV-AKW Mühleberg, Beznau 1 und 2 (Gesamtleistung 1,1 GW) übernehmen, sofern nicht genügend Strom von der Höchstspannungsebene transformiert werden kann. Dies gilt auch fürs Bernbiet, wo das AKW Mühleberg revisionsbedingt regelmässig still steht.
Atomausstieg ist problemlos umsetzbar
Jürg Buri «Die Panikmache ist ungerechtfertigt. Dank einheimischer Wasserkraft und dem dichtesten Netz Europas sind wir in einer komfortablen Situation. Der geordnete Atomausstieg ist technisch problemlos umsetzbar und führt langfristig zu einer verbesserten Versorgungssicherheit.» Alte Reaktoren sind störungsanfällig und ein dezentrales System ist grundsätzlich stabiler, weil der Ausfall einer einzelnen Komponente weniger gravierend ist.
Temporäre Importe müssen nicht dreckiger als CH-Atomstrom sein
Es ist möglich, dass wir mit der Ausstiegsinitiative ab Winter 2017/18 für einige Jahre mehr Strom importieren müssen, als wir das heute bereits tun. Dieser Importstrom muss nicht, wie heute behauptet wurde, dreckiger sein, als Atomstrom. Denn der Importstrom wird dank der zügigen Wende in Europa immer umweltfreundlicher und klimaschonender. Dies übrigens auch dank den Auslandsinvestitionen der Schweizer Stromfirmen. Sie verfügen mittlerweile über eine Ökostromproduktion (v.a. Wind, Wasser und Sonne) von mehr als zwei AKW Mühleberg. Als weitere Lösung für saubere Importe bieten sich auch Ökostrom-Zertifikate an, welche per sofort zu geringem Aufpreis einen Umstieg auf 100% Ökostrom ermöglichen. Jürg Buri: «Die Ausstiegsinitiative ist auch für das Klima ein Gewinn. Sie führt zu einem zügigen und verbindlichen Umstieg auf klimaschonende erneuerbare Energieträger.»
Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung SES
Donnerstag, 6. Oktober 2016
Argumente für Ausstiegs-Initative (1): Nach Beznau steht auch Leibstadt längere Zeit still
Nach Block 1 des AKW Beznau fällt nun auch das AKW Leibstadt für längere
Zeit aus. Wegen Rost an Brennelementen und einer damit notwendigen
Neubeladung des Reaktorkerns bleibt das Kraftwerk voraussichtlich bis
Februar nächsten Jahres vom Netz. Sicherheit der AKW ist also fraglich.
Während der Jahreshauptrevision seien lokale Verfärbungen an
mehreren Hüllrohren der Brennelemente bzw. der Brennstäbe entdeckt
worden, schreibt die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) in einer
Mitteilung vom Donnerstag. Die notwendigen Untersuchungen hätten zu
einer Verlängerung der Jahreshauptrevision geführt. Seit August wurden mehrere visuelle Inspektionen und
Oxidschichtmessungen durchgeführt. Nun hat sich laut der KKL-Mitteilung
gezeigt, dass mehr Brennelemente Anzeichen für eine Oxidation aufweisen
und die Wiederinbetriebnahme der Anlage nur mit einer neuen
Kernauslegung möglich ist.
Das AKW Gösgen neben der gleichnamigen Gemeinde steht auch schon über 30 Jahre in Betrieb Bild: Guntram Rehsche |
In den nächsten Wochen werden die betroffenen Brennelemente in
Stand gestellt oder ausgetauscht. Parallel dazu werden die Berechnungen
der neuen Reaktorkernbeladung dem Eidgenössischen
Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) zur Prüfung eingereicht. Die
Beladung soll im Januar 2017 erfolgen.
Fazit von Solarmedia: Mit der Sicherheit der Schweizer AKW ist es auch nicht so weit her. Offenbar müssen sie - je älter sie werden - immer häufiger und länger ausser Betrieb gehen. Und die Stromversorgung der Schweiz ist deshalb in diesem Winter auch nicht infrage gestellt.
Quellen: Agenturen & Solarmedia
Fazit von Solarmedia: Mit der Sicherheit der Schweizer AKW ist es auch nicht so weit her. Offenbar müssen sie - je älter sie werden - immer häufiger und länger ausser Betrieb gehen. Und die Stromversorgung der Schweiz ist deshalb in diesem Winter auch nicht infrage gestellt.
Quellen: Agenturen & Solarmedia
Montag, 5. September 2016
So steht es um Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten
Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2015 insgesamt
rund 6.2 Milliarden Franken (2014 6.1 Milliarden Franken). Die
Anlagerenditen im Jahr 2015 betrugen rund -0.5% (2014: +11.5%).
Die beiden Fonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, welcher nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und das Zwischenlager. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2015 genehmigt und die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2015 insgesamt rund 6.2 Milliarden Franken.
Kostenstudien 2011: Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss SEFV alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom ENSI überprüften Kostenstudien 2011 insgesamt 20.654 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerke betragen 1.709 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds. Die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds hat die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012-2016 entsprechend verabschiedet (siehe Medienmitteilung vom 21.11.2012).
Kostenstudien 2016: Ende 2016 werden neue Kostenstudien zur Verfügung stehen. Basierend darauf werden die Fondsbeiträge für die Veranlagungsperiode 2017-2021 berechnet. Am 25. Juni 2014 hat der Bundesrat eine Revision der SEFV beschlossen. Er hat darin die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge angepasst, welche die Betreiber in den Stilllegungs- und in den Entsorgungsfonds einzahlen müssen. Neu werden der Kalkulation eine Anlagerendite von 3.5% und eine Teuerungsrate von 1.5% zugrunde gelegt. Zudem wird ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln sind per 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gestützt auf die neuen Bestimmungen hat die Verwaltungskommission eine Zwischenveranlagung vorgenommen und die Jahresbeiträge für den Rest der Veranlagungsperiode (2015 und 2016) neu festgelegt. Gegen diese neu festgelegten Jahresbeiträge hatten die beitragspflichtigen Betreiber (mit einer Ausnahme) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht ist mit Urteil vom 2. Mai 2016 nicht auf die Beschwerden der Betreiber eingetreten, weil die provisorischen Beitragsverfügungen als Zwischenverfügungen zu qualifizieren seien, die nicht anfechtbar sind. Inzwischen wurden den Betreibern die definitiven Beitragsverfügungen zugestellt.
Der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich auf rund 15.970 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Bis Ende 2015 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5.4 Milliarden Franken bereits direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.1 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8.4 Milliarden Franken mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.
Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 4‘223 Millionen Franken (2014: 4‘115 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt 4‘101 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.48 % (2014: +11.5 %) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 20 Millionen Franken aus (2014: Gewinn von 418 Millionen Franken).
Stilllegungsfonds für Kernanlagen: Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich auf rund 2.974 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds, d.h. durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge, gedeckt.
Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 2000 Millionen Franken (2014: 1‘951 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt 1‘972 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.53 % (2014: +11.52 %) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 11 Millionen Franken (2014: Gewinn von 198 Millionen Franken) aus.
Die Jahresberichte 2015 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stenfo.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).
Adresse für Rückfragen
Geschäftsstelle STENFO, +41 31 380 79 61
Medienstelle BFE, +41 58 462 56 75
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html
Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch
Die beiden Fonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, welcher nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und das Zwischenlager. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2015 genehmigt und die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2015 insgesamt rund 6.2 Milliarden Franken.
Kostenstudien 2011: Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss SEFV alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom ENSI überprüften Kostenstudien 2011 insgesamt 20.654 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerke betragen 1.709 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds. Die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds hat die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012-2016 entsprechend verabschiedet (siehe Medienmitteilung vom 21.11.2012).
Kostenstudien 2016: Ende 2016 werden neue Kostenstudien zur Verfügung stehen. Basierend darauf werden die Fondsbeiträge für die Veranlagungsperiode 2017-2021 berechnet. Am 25. Juni 2014 hat der Bundesrat eine Revision der SEFV beschlossen. Er hat darin die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge angepasst, welche die Betreiber in den Stilllegungs- und in den Entsorgungsfonds einzahlen müssen. Neu werden der Kalkulation eine Anlagerendite von 3.5% und eine Teuerungsrate von 1.5% zugrunde gelegt. Zudem wird ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln sind per 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gestützt auf die neuen Bestimmungen hat die Verwaltungskommission eine Zwischenveranlagung vorgenommen und die Jahresbeiträge für den Rest der Veranlagungsperiode (2015 und 2016) neu festgelegt. Gegen diese neu festgelegten Jahresbeiträge hatten die beitragspflichtigen Betreiber (mit einer Ausnahme) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht ist mit Urteil vom 2. Mai 2016 nicht auf die Beschwerden der Betreiber eingetreten, weil die provisorischen Beitragsverfügungen als Zwischenverfügungen zu qualifizieren seien, die nicht anfechtbar sind. Inzwischen wurden den Betreibern die definitiven Beitragsverfügungen zugestellt.
Der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich auf rund 15.970 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Bis Ende 2015 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5.4 Milliarden Franken bereits direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.1 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8.4 Milliarden Franken mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.
Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 4‘223 Millionen Franken (2014: 4‘115 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt 4‘101 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.48 % (2014: +11.5 %) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 20 Millionen Franken aus (2014: Gewinn von 418 Millionen Franken).
Stilllegungsfonds für Kernanlagen: Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich auf rund 2.974 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds, d.h. durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge, gedeckt.
Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 2000 Millionen Franken (2014: 1‘951 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt 1‘972 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.53 % (2014: +11.52 %) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 11 Millionen Franken (2014: Gewinn von 198 Millionen Franken) aus.
Die Jahresberichte 2015 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stenfo.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).
Adresse für Rückfragen
Geschäftsstelle STENFO, +41 31 380 79 61
Medienstelle BFE, +41 58 462 56 75
Herausgeber
Der Bundesrat
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Generalsekretariat UVEK
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Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch
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