Donnerstag, 15. Dezember 2016

Und schon wieder: Die Kosten des Ausstiegs steigen weiter

Das Ende der Atomkraft dürfte in der Schweiz mehr Kosten verursachen, als bisher bekannt. Eine Studie des Bundes beziffert die Gesamtkosten auf rund 23 Milliarden Franken. 

Auch das kostet: AKW Gösgen
unter Polizeischutz anlässlich Grossdemo (Bild:
Guntram Rehsche)
Die Stilllegung der Schweizer AKW und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle dürften teurer werden als bisher angenommen. Der Stilllegungsfonds und der Entsorgungsfonds (Stenfo) beziffern die Gesamtkosten auf 22,8 Milliarden Franken. Die Zahl entstammt der Kostenstudie 2016 von Swissnuclear im Auftrag der Kommission der beiden Fonds. Sie fällt um zehn Prozent höher aus als noch bei der letzten Einschätzung im Jahr 2011, wie Stenfo am Donnerstag mitteilte. Damals wurde der mit dem Ausstieg verbundene Betrag auf 20,7 Milliarden Franken geschätzt. Die jüngste Studie wird nun von unabhängigen Experten überprüft, was rund ein Jahr in Anspruch nimmt.

Damit die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung nach der Ausserbetriebnahme der AKW gesichert ist, bestehen zwei Fonds. Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten werden alle fünf Jahre neu berechnet. Auf dieser Grundlage werden Jahresbeiträge für die AKW-Betreiber festgelegt. Bereits bei der letzten Erhebung 2011 war der Gesamtbetrag für den Atomausstieg im Vergleich zu 2006 um über drei Milliarden Franken höher eingeschätzt worden. Laut der Mitteilung basiert die jüngste Studie erstmals auf einer neu definierten Kostengliederung. Diese schliesse auch Zuschläge für Prognoseungenauigkeiten sowie Chancen und Gefahren mit ein. «Dadurch können die Stilllegungs- und Entsorgungskosten genauer berechnet, transparenter dargestellt und effektiver überprüft werden als in der Kostenstudie 2011.»

Die Stilllegung der fünf AKW und des Zentralen Zwischenlagers in Würenlingen (Zwilag) wird neu mit rund 3,6 Milliarden Franken veranschlagt. Mit dem Geld werden etwa die Vorbereitung für die Stilllegung, Einschluss, Unterhalt und Bewachung der Anlage, die Dekontamination oder Demontage und die Zerkleinerung der aktivierten und kontaminierten Teile sowie die Dekontamination des Geländes berappt. Dazu kommen Kosten für Überwachung, Versicherung und Verwaltung. Ende 2015 betrug das Kapital im Stilllegungsfonds knapp zwei Milliarden Franken. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerkbetreiber und durch Kapitalerträge des Fonds bereitgestellt.

Den Löwenanteil am Gesamtbetrag von 22,8 Milliarden Franken macht der Aufwand für die Entsorgung aus. Dafür müssen etwa ein zentrales Zwischenlager, Behandlungsanlagen, geologische Tiefenlager, eine Verpackungsanlage und ein Nasslager des Kernkraftwerks Gösgen realisiert werden. Zusammen mit Forschung, Transport und Wiederaufbereitung kostet das gemäss der aktuellen Schätzung 19,2 Milliarden Franken - ein Anstieg von über drei Milliarden Franken im Vergleich zu 2011.
Solange die AKW laufen, bezahlen die Betreiber die Entsorgungskosten direkt. Bis 2015 waren dies 5,5 Milliarden Franken. Bis zur Ausserbetriebnahme aller Kernkraftwerke werden es 7,5 Milliarden Franken sein. Der Entsorgungsfonds deckt die verbleibenden 10,5 Milliarden Franken ab, nicht eingerechnet sind 1,2 Milliarden Franken, welche der Bund beisteuert. Ende 2015 befanden sich im Entsorgungsfonds 4,2 Milliarden Franken.

Quelle: Diverse Agenturen

Donnerstag, 10. November 2016

Argumente für Ausstieg (9). Klimaschutz ohne Atomstrom

Simulationen des DIW Berlin: Erneuerbare Energien können bis 2050 Atomstrom vollständig ersetzen, ohne die Klimaschutzziele oder die Versorgungssicherheit zu gefährden – Atomkraft ist nicht wettbewerbsfähig und wäre auch künftig die teuerste Variante der Stromproduktion

Europa ist auf die Stromproduktion durch Atomkraftwerke nicht angewiesen: Die Klimaschutzziele lassen sich bis 2050 gänzlich ohne Atomstrom realisieren – bei einer gleichzeitig sicheren Energieversorgung. Hinzu kommt, dass Atomkraft auch künftig die mit Abstand teuerste Variante wäre, Strom zu erzeugen. Das ergeben aktuelle Simulationen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf früheren Szenarioberechnungen aufbauen und um aktuelle Daten und Rahmenbedingungen ergänzt wurden. „Die Atomkraft ist eine Technologie der Vergangenheit, die ohne Subventionen nicht wettbewerbsfähig war und es auch niemals sein wird – selbst dann nicht, wenn man die Umweltrisiken und die Entsorgung des Atommülls außen vor lässt“, sagt die Energieökonomin Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am DIW Berlin. Gemäss Studie kostet die Stromproduktion durch Atomkraft selbst bei einem hohen CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne mit zwölf Cent pro Kilowattstunde deutlich mehr als die Stromerzeugung in Kohle-/ Gaskraftwerken oder durch erneuerbare Energien.

Während Deutschland und einige andere westeuropäische Länder wie Italien, Österreich oder Belgien (Anmerkung Solarmedia: bedingt auch die Schweiz) den Atomausstieg beschlossen oder sogar bereits vollzogen haben, planen osteuropäische Länder wie Litauen oder Polen mehr oder weniger konkret einen Ausbau der Atomkraft. Obwohl es oftmals Widerstände in der Bevölkerung gibt und die Finanzierung ungewiss ist, weist auch die Europäische Kommission in ihrem aktuellen Referenzszenario aus dem Jahr 2016 einen hohen Anteil von Atomenergie am europäischen Strommix der Zukunft aus. Für den Zeitraum von 2030 bis 2050 sieht das Szenario den Neubau von Atomkraftwerken mit einer Erzeugungskapazität von über 50 Gigawatt vor – ein Gigawatt entspricht dabei in etwa einem Atomkraftwerk.

Die EnergieökonomInnen des DIW Berlin haben die Plausibilität des Referenzszenarios anhand eines eigenen Strommarktmodells geprüft. Dieses ermittelt unter der Annahme einer weitgehenden Reduktion des CO2-Ausstoßes, wie sich der Kraftwerkspark in Zukunft am kostengünstigsten zusammensetzt. Das Ergebnis: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verdrängt fast vollständig die Produktion durch fossile Energieträger. Nach dem Jahr 2030 würde der Großteil des Stroms aus Windkraftanlagen erzeugt, gefolgt von Photovoltaik. Die Simulationsrechnungen zeigen, dass Atomkraft spätestens im Jahr 2050 nicht mehr notwendig ist, um die Energieversorgung sicher zu stellen. In separaten Berechnungen haben die StudienautorInnen zudem herausgefunden, dass selbst Frankreich – wo die Stromproduktion in Atomkraftwerken im Jahr 2015 gut drei Viertel der gesamten Stromproduktion ausmachte – bis 2050 gänzlich ohne Atomkraft auskommen könnte, ohne seine Klimaschutzziele und die Versorgungssicherheit zu gefährden. Dasselbe gilt für das Vereinigte Königreich, das derzeit ein Neubauprogramm verfolgt und die Atomkraftwerkskapazität bis 2036 deutlich erhöhen möchte.

„Unsere Modellrechnungen bestätigen erneut, dass die Atomkraft in Europa nicht gebraucht wird“, sagt Christian von Hirschhausen, Forschungsdirektor für internationale Infrastrukturpolitik und Industrieökonomie am DIW Berlin und Professor an der TU Berlin. „Mit der Entscheidung, der Atomkraft in Zukunftsszenarien eine große Rolle zuzuschreiben, ist die Europäische Kommission meiner festen Überzeugung nach auf dem Holzweg. Sie sollte gemeinsam mit den Mitgliedsländern vielmehr versuchen, die Abschaltung der Kraftwerke, den Rückbau und die Entsorgung des Atommülls geordnet und sicher über die Bühne zu bringen.“

Quelle: DIW

Mittwoch, 9. November 2016

Argumente für den Ausstieg (8): Für die Abwärme gibt es Ersatz

Mit einer Ausserbetriebnahme der beiden Reaktorblöcke von Beznau fällt die Energiequelle für den Wärmeverbund REFUNA für rund 2600 Kunden im unteren Aaretal weg. Untersuchungen im Auftrag von Swissolar und Holzenergie zeigen, dass dieser Wärmeverbund vollständig mit Wärme aus Holz und Sonne ersetzt werden könnte.

Holzschnitzel-Lagerhalle - für speicherbare Wärme
Auf Anregung von SP-Energiepolitiker Max Chopard-Acklin untersuchten Swissolar und Holz­energie Schweiz das Potenzial einer alternativen Wärmeversorgung nach der Stilllegung des Atomkraftwerkes Beznau. „Die Stilllegung des AKW Beznau kommt so oder so und die Untersuchungen zeigen, dass auch bei einer zeitnahen Stilllegung die Wärmeversorgung sichergestellt werden kann – und zwar mit erneuerbarer Energie.“ Bis zu 20% des Wärmebedarfs könnte mit Sonnenkollektoren erzeugt werden, welche die Solarstrahlung mit einem hohen Wirkungsgrad von 50-70% in Wärme umwandeln. Für einen Anteil von 20% bräuchte es 74‘000 Quadratmeter Kollektorfläche. Ein Teil dieser Kollektoren könnte auf frei werdenden Flächen auf der Insel Beznau montiert werden, wobei eine Doppelnutzung als Weidefläche möglich wäre. Vorbild sind Solar-Wärmeverbünde in Dänemark – die grösste Anlage steht dort in Vojens mit 70‘000 Quadratmeter Kollektoren. Kombiniert mit einem Speicher kann die Solarwärme den Wärmebedarf während den Sommermonaten vollständig decken. Ergänzend dazu könnte auch Wärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) genutzt werden. 

Der verbleibende Wärmebedarf kann durch eine Holzheizzentrale gedeckt werden. Der dafür benötigte jährliche Bedarf von 320‘000 Kubikmetern naturbelassenen Holzschnitzeln kann vollständig aus einem Umkreis von 50 km bezogen werden. Die Kombination mit Solarenergie reduziert den Holzbedarf und damit die notwendigen Transporte. Aufgrund der Untersuchungen wird mit Kosten für die Wärmelieferung von rund 8 Rp./kWh gerechnet. Dies ist zwar etwas teurer als bisher, aber eine attraktive und konkurrenzfähige Lösung für jene Hausbesitzer, die auch zukünftig auf eine sichere Wärmeversorgung durch die REFUNA zählen. Die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung der REFUNA von heute 0 auf 100 Prozent nach Abschaltung der AKW dürfte zudem von den meisten Kunden positiv aufgenommen werden. 

Quelle: Swissolar

Sonntag, 6. November 2016

Argumente für Ausstieg (7): Annahme schafft Arbeitsplätze

Eine neue Studie der ZHAW Wädenswil vergleicht die Beschäftigungseffekte der Atomausstiegsinitiative mit jenen der Energiestrategie 2050 und dem energiepolitischen Status quo. Resultat: Die Atomausstiegsinitiative schneidet am besten ab. Eine Annahme am 27. November 2016 generiert innert kürzester Zeit 5'000 bis 6'000 neue Arbeitsplätze. 
 

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In der öffentlichen Debatte um die Initiative für den geordneten Atomausstieg haben vor allem die Argumente der Atomlobby Gehör gefunden. Die volkswirtschaftlichen Chancen eines Ausstiegs wurden kaum erwähnt. Eine neue Studie der ZHAW Wädenswil im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung SES zeigt, dass mit einem geordneten Atomausstieg tausende neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.

5'000 bis 6'000 neue Stellen
Diese Arbeitsplätze entstehen durch den Ersatz der AKW mit erneuerbaren Energien. Es zeigt sich, dass bereits der in der Energiestrategie 2050 angepeilte Ausbau ein klar positives Saldo von knapp 2000 neuen Stellen ergibt. Ein vollständiger Ersatz der AKW bis 2029 – wie es die Initiative vorsieht – würde 5'000 bis 6'000 neue Stellen bringen, je nachdem ob die allgemeine Teuerung, der Preiszerfall bei den Komponenten oder etwa der Einsatz von Speicherbatterien mitberücksichtigt werden oder nicht. «Dies entspricht etwa eineinhalb Mal der Anzahl Arbeitsplätze, welche die Axpo heute hat», sagt Studienleiter Prof. Jürg Rohrer. Die Substitution des AKW-Stroms durch erneuerbare Energien bis im Jahr 2030 ist machbar, halten die Autoren fest.

Photovoltaik wird zum Jobmotor
Der grösste Beschäftigungseffekt stammt vom Ausbau der Photovoltaik. Diese ist die erneuerbare Technologie, die am raschesten umgesetzt werden kann. Beim vollständigen Ersatz des Atomstroms werden gemäss Studie nur rund zwei Drittel des bestehenden Potentials an geeigneten Dachflächen in der Schweiz ausgenutzt.

Geordneter Atomausstieg ist eine grosse Chance
Die Cleantech-Branche, KMU und Unternehmen, die von dieser Entwicklung profitieren können, haben längst begriffen, dass die Annahme der Initiative für einen geordneten Atomausstieg eine grosse Chance für sie darstellt. «Der Atomausstieg bringt die nötige Planungssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien» stellt SES-Projektleiter Felix Nipkow fest.

Konservative Annahmen
Studienautor Prof. Jürg Rohrer betont, dass für die Berechnungen von konservativen Annahmen ausgegangen wurde. «Die in der Atombranche für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Entsorgung des Atommülls neu zu schaffenden Arbeitsplätze wurden in der Studie nicht berücksichtigt.»


Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung

Mittwoch, 2. November 2016

Argumente für Ausstieg (6): Fragwürdige Behauptungen

Die Vereinigung NWA hat Aussagen des Bundesrats im Abstimmungsbüchlein zur Atomausstiegs-Initiative kritisch durchleuchtet. Ein Faktencheck zu den Behauptungen im Abstimmungsbüchlein des Bundesrats - in sieben Schritten:







Behauptung 1: «In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke (KKW). (…) Sie produzieren rund 40 Prozent des Schweizer Stroms.» (Seite 5)
Fakt ist: Es gibt vier AKW die Strom produzieren können. Beznau 1 ist vom Netz und wird nie mehr ans Netz gehen. Die Illusion, dass Beznau 1 je wieder ans Netz gehen könnte, wird von der Axpo noch bis am 27. November 2016 aufrecht erhalten. Danach wird die Katze aus dem Sack gelassen.
Aktuell produzieren sogar nur drei AKW, seit auch das AKW Leibstadt still steht, und die bringen nur 52% der Schweizer AKW-Leistung.
Die Schweizer AKW haben 2015 nur 33,5% zur Landesproduktion beigetragen, 2016 werden es weniger als 30% sein. Es fehlt ganzjährig der Reaktor Beznau 1, und vom 2. August 2016 bis in den Frühling 2017 fehlt Leibstadt.
Interessanterweise funktioniert alles, obwohl 48% der Schweizer AKW-Leistung fehlen. Bei einem Ja zum geordneten Atomausstieg müssten Ende 2017 lediglich 33% der Schweizer AKW-Leistung stillgelegt werden, also viel weniger als heute schon fehlt, wo zwei AKW aus Altersschwäche ausgefallen sind.

Behauptung 2: «Falls nötig, kann das ENSI die sofortige Abschaltung anordnen.» (Seite 6)
Schön wärs, wenn das ENSI das könnte. Das ENSI hätte gewollt, dass es das in Zukunft könnte, und hat daher die Einführung eines Langfristbetriebskonzepts im Kernenergiegesetz gefordert. Was das bürgerliche Parlament abgelehnt hat.
Damit kann das ENSI wie bisher ein AKW nicht vorsorglich stilllegen, sondern muss warten bis es kaputt geht. Muss zuschauen, wie die Risse im Kernmantel immer grösser werden, und wenn die Risse die Ausserbetriebnahmegrenze überschreiten, dann... misst der Betreiber die Risse nicht mehr, und das ENSI nickt. So geschehen in Mühleberg. Auf die im August 2015 vom ENSI verlangten und im Dezember 2015 vom ENSI verfügten genauen Ultraschallmessungen und ausserordentlichen Messungen der Risse im Kernmantel hat das ENSI im August 2016 spontan verzichtet.
Dasselbe soll nun auch in Beznau so laufen. Die Axpo-Anwälte erachten die Ausserbetriebnahmeverordnung des Bundes als «unheilbar nichtig» und haben beschlossen, dass sich die Axpo nicht daran halten müsse. Damit fehlt dem ENSI jegliche Grundlage, Beznau 1 vom Netz zu nehmen – egal wie gefährlich es ist. Doris Leuthards Konzept des «weiterbetreiben solange sicher» hat sich damit in Luft aufgelöst.

Behauptung 3: «Bei Annahme der Initiative greift der neue Verfassungsartikel sofort: Drei der fünf KKW müssten 2017 abgeschaltet werden.» (Seite 7)
Dieser Punkt ist eindeutig falsch. So wenig, wie sich die Alpeninitiative, die Mutterschaftsinitiative und die Einwanderungsinitiative nach der Abstimmung von selbst erfüllt haben, so wenig greift die Ausstiegsintitiative «sofort» automatisch.
Das Departement von Doris Leuthard, das UVEK, muss den betroffenen AKW Betreibern eine Sachverfügung schicken. Die Betreiber können diese Verfügung anfechten, zuerst ans UVEK, dann ans Bundesverwaltungsgericht, dann ans Bundesgericht.
Kommt hinzu, dass nur zwei kleine alte AKW stillgelegt werden müssten. Beznau 1 ist ja bereits vom Netz.

Behauptung 4: «Die Schweiz müsste deshalb bedeutend mehr Strom aus dem Ausland importieren – hauptsächlich aus Deutschland und Frankreich. Dieser stammt unter anderem aus Kohle- und Kernkraftwerken.» (Seite 7)
Die Schweiz hat 2015 netto 1 TWh Strom exportiert, obwohl ihre AKWs wegen Altersschwäche 4,3 TWh weniger als erwartet produziert haben. Hätte es 2015 die ausserordentlichen Ausfälle von Beznau 1 und 2 sowie Leibstadt nicht gegeben, wäre 4,3 TWh Atomstrom mehr produziert worden. Bei Normalbetrieb hätten wir 2015 einen Export von 5,3 TWh gehabt.
Wenn man bei einem Export von 5,3 TWh die drei kleinen alten AKW mit 8,5 TWh abschaltet, dann fehlen 3,2 TWh. Da aber 2016 bereits wieder 1 TWh erneuerbare Produktionsanlagen ans Netz gegangen sind, fehlen noch ganze 2,1 TWh. 2017 wird wieder 1 TWh erneuerbare Produktion ans Netz gehen, dann fehlen Ende 2017 noch 1,2 TWh.
Darum: Ja, wir müssten ab 2018 1,2 TWh mehr Strom importieren als vor der Stilllegung der drei kleinen alten AKW. Das ist ein Fünfunddreissigstel der 42 TWh, die wir sowieso jedes Jahr importieren. Das verschwindet im Grundrauschen der 42 TWh Import und 43 TWh Export, die wir sowieso haben. Ab 2019 haben wir dann eh keinen zusätzlichen Import mehr, weil wieder 1 TWh inländische erneuerbare Stromproduktion hinzugekommen ist.
Darum: Nein, wir müssten nicht bedeutend mehr Strom importieren.
Und: Nein, es wäre nicht in erster Linie Kohlestrom, sondern genau wie heute in erster Linie erneuerbarer Strom aus Deutschland und Österreich, in zweiter Linie Atomstrom aus Frankreich, und in dritter Linie Kohlestrom aus Deutschland.

Behauptung 5: «Es ist nicht möglich, bereits 2017 genug einheimische erneuerbare Energie zu produzieren. (…) Die Initiative würde die Abhängigkeit vom Ausland erhöhen: Eine übereilte Abschaltung führt dazu, dass bedeutend mehr Strom aus dem Ausland importiert werden muss. Schweizer KKW-Strom würde mehrheitlich durch ausländischen KKW- Strom und Strom aus umweltbelastenden Kohlekraftwerken ersetzt.» (Seite 12)
Selbst der treueste Atomanhänger hat gemerkt, dass mit der Stromlücke niemand mehr erschreckt werden kann. Also haben die PR-Strategen schnell die Netzlücke erfunden. Offensichtlich zu schnell.
An der Medienkonferenz am 11. Oktober 2016 sagte Yves Zumwald, CEO der Swissgrid: Beznau 2 könne erst abgeschaltet werden, wenn dort ein neuer 380/220 kV-Trafo gebaut werde.
In Wahrheit reicht der schon am 3. Dezember 2015 in Betrieb gegangene 380/220 kV Trafo in Laufenburg. Zudem wird in Beznau im März 2017 noch ein 380/220 kV Trafo ans Netz gehen. Hier gibt also keinen Engpass.
«Ja, aber in Mühleberg fehle sowohl eine 380 kV Leitung Bassecourt–Mühleberg, als auch ein 380/220 kV Trafo. Und beides könne man ganz einfach nicht bis Ende 2017 realisieren», meinte Zumwald. Diese Aussage wird zum Bumerang für Herrn Zumwald:
  • Erstens schreibt die Swissgrid in ihrer strategischen Netzplanung vom April 2015, dass man Mühleberg 2019 abschalten könne, und dazu keine neue 380 kV Leitung und keinen neuen 380/220 kV Trafo brauche.
  • Zweitens besteht seit 1978 eine 380 kV Leitung Bassecourt–Mühleberg, die einfach mit 220 kV betrieben wird, weil es die 380 kV gar nicht braucht. Wenn man die 380 kV bräuchte, könnte man in Bassecourt einfach den Schalter umlegen.
  • Drittens hat die BKW mit viel Pomp am 23. Mai 2016 ihre neue 380/220 kV Trafostation Mühleberg eingeweiht, damit man bereit ist, falls im Jahr 2025 dann mal ein 380 kV Anschluss kommen würde.
Damit läuft Zumwalds Argumentation ins Leere.

Behauptung 6: «Durch massiv mehr Stromimporte droht zudem eine Überlastung der Schweizer Netzinfrastruktur. Um dies zu vermeiden, müsste die Netzinfrastruktur rasch genug ausgebaut werden können. Die notwendige Verstärkung der Netzinfrastruktur braucht aber Jahre und ist aufwendig und teuer. Die Initiative gefährdet deshalb unsere Versorgungssicherheit.» (Seite 13)
In der strategischen Netzplanung der Swissgrid vom 2. April 2015 wird gezeigt, dass Null Atomstrom im Jahr 2025 zu bewältigen wäre. Swissgrid zeigt darin auch die dringlichsten Netzausbauten auf, die bis 2025 so oder so zu realisieren wären.

Behauptung 7: «Mit einer Begrenzung der Laufzeiten werden die Spielregeln grundlegend geändert. Die Betreiber könnten Investitionen nicht amortisieren, die sie im Vertrauen auf das geltende Recht und gestützt auf die unbefristete Betriebsbewilligung getätigt haben. Es wurden darum bereits Entschädigungsklagen in Milliardenhöhe angekündigt. Sind diese erfolgreich, so müssten der Bund und damit letztlich alle Steuerpflichtigen diese Entschädigungen bezahlen.» (Seite 13)
So schlimm ist es gar nicht: Die BKW und die Alpiq «prüfen», ob sie Entschädigungs­forderungen stellen möchten, und zwar im tiefen dreistelligen Millionenbereich. Nur der CEO Axpo Andrew Walo sagt schon heute, er wolle 4,1 Milliarden Franken. Dann wäre auch noch zu klären, wer wem Entschädigung zahlen müsste. Die Eigentümer der AKW sind die Städte und Kantone, also wir Steuerzahler. Folglich müssten wir uns eine Entschädigung zahlen, sozusagen von der linken Tasche in die rechte Tasche.
Der Skandal ist, dass in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds nach konservativer Rechnung von 2011 10 Milliarden Franken fehlen. Wenn man die aktuellen Zahlen zu den Kosten aus Deutschland als Referenz nimmt, fehlen 40 Milliarden Franken.
Zu gerne hätten wir aktuelle Zahlen zu den Stilllegungs- und Entsorgungskosten in der Schweiz. Diese werden mit der Kostenstudie 2016 erst im Dezember veröffentlicht, eine Woche nach der Abstimmung zum geordneten Atomausstieg.
Im Rechtsgutachten der SP Schweiz von letztem Jahr haben die Rechtsprofessoren bestätigt, dass es ohne Schaden keinen Schadenersatz geben kann.
Die AKW haben einen negativen Wert, Leibstadt hatte bereits 1999 einen Wert von minus 2,4 Milliarden Franken. Anteile an Schweizer AKW sind auch zu stark negativen Preisen nicht verkäuflich. Auch der Betrieb der AKW ist defizitär. Laut der Bilanz beträgt das jährliche Defizit der Schweizer AKWs 757 mio Franken pro Jahr. Weder die Vollkosten, noch die variablen Kosten werden gedeckt bei Strommarktpreisen von 3 Rp/kWh. Wert negativ, Betrieb defizitär, ergo bei Abschalten kein Schaden, kein Schadenersatz.

Sonntag, 30. Oktober 2016

Argumente für Ausstieg (5): Atomlobby mit Rücken zur Wand

Mehrere Berichte in der Sonntagspresse entlarven die Absichten der Stromkonzerne. Im besonderen Fokus steht dabei die Axpo, die mit Beznau I das älteste AKW der Welt betreibt und dort die Sicherheit untergraben will. Namentlich hinsichtlich der Erdbebensicherheit geht der Atomkonzern rechtlich gezielt gegen geltende Bestimmungen vor. Zugleich droht er unbelegt mit der Einforderung von Milliardensummen  bei Annahme der Ausstiegsinitative. Das beweist eindrücklich, wie weit es ein finanziell angeschlagener Stromkonzern zu treiben bereit ist. 

Das AKW Beznau mit den Reaktoren I + II - ersterer
der älteste weltweit! Wer würde schon ein 47jähriges
Bügeleisen, selbst nach Reparatur, endlos weiter nutzen?
(Bild: Guntram Rehsche)
Die Axpo zieht heute Sonntag ihr letztes Register und droht mit Forderungen in Milliardenhöhe, die der bereits jetzt konkursgefährdete Betreiber in Bundesbern einfordern werde, sollte die Initiative «für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» am 27. November angenommen werden. Axpo-CEO Andrew Walo postuliert, sowohl die Kosten für die Endlagerung des Atommülls auf die Öffentlichkeit abwälzen zu können, als auch die durch die rechtzeitige Stilllegung seiner maroden Kraftwerke nur hypothetisch entgangenen Einnahmen einzufordern. Tatsache ist: 

  • Ob der Bund je Entschädigungszahlungen zu begleichen hat, kann erst nach Ende der jeweiligen Maximallaufzeiten gemäss Volksinitiative beurteilt werden. Solche Zahlungen wären auch erst dann, bei effektivem Eintritt, zu begleichen. Bis zu diesen Klärungen sind keine Forderungen, auch nicht nach Übernahme von Endlagerkosten zu anerkennen. Zentral wäre hingegen die detaillierte Offenlegung und regelmässige Nachführung der effektiven Kostenstruktur in den Schweizer AKW. Nur so kann die öffentliche Diskussion dazu sachlich geführt werden.
  • Atomstrom rentiert seit einigen Jahren nicht mehr – die Gestehungskosten übersteigen die Erträge längst. Das Wirtschaftsmagazin Bilanz schreibt von jährlichen Verlusten in der Höhe von 575 Mio. Franken. Auch wenn das Recht der Beschwerde existiert, so würde kaum ein Richter eine solche gutheissen. Denn: wo es keine Gewinne gibt, können solche auch nicht eingeklagt werden.
  • Marktwirtschaftliche Gegebenheiten und Gesetze ändern sich laufend. Es ist Aufgabe eines Managements, dem Rechnung zu tragen. Die Stromkonzerne haben die vor fünf Jahren lancierte Atomausstiegsinitiative offensichtlich ignoriert. Die Atomlobby hat sich gehörig verschätzt und Fehlinvestitionen in Milliardenhöhe getätigt. Dies, weil sie die Entwicklungen am europäischen Strommarkt schlichtweg verschlafen haben. Jetzt will sich das Management aus der Verantwortung stehlen, seine Führungsfehler in Franken ummünzen und die öffentliche Hand schröpfen. Plötzlich hat der gern zitierte «freie Markt» keinen Wert mehr und der Staat soll es richten. Die Vertreter der öffentlichen Hand - an vorderster Front Bundesrätin Leuthard - müssten sich klar von solch exorbitanten und unbegründeten Forderungen abgrenzen.
Mit beiden Presseartikeln wird überdeutlich, wie verzweifelt die Axpo agiert. Bricht - wie aktuell - das sachliche Argumentarium wie ein Kartenhaus in sich zusammen, wird gedroht und über horrende Kostenfolgen phantasiert. Das ist eine ebenso alte wie billige Kampagnenstrategie. 

Dienstag, 18. Oktober 2016

Argumente für Ausstieg (4): Reine Panikmache der Gegner

Die Gegner der Initiative «für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» malen erwartungsgemäss schwarz. Dafür besteht freilich keinerlei Anlass: Die Initiative bringt den Plan und die Lösung, um die Schweiz und die Bevölkerung endlich aus der atomaren Falle zu befreien – ohne dass dabei die Lichter ausgehen. 

«Es ist äusserst erstaunlich, wie sich die sogenannt staatstragenden Parteien unter der Federführung des Wirtschaftsverbands Economiesuisse der konkursgefährdeten Atomlobby an die Brust werfen», zieht Beat Jans, Co-Präsident der Allianz «für einen geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» nach dem Auftritt der Initiativgegner Bilanz. «Sie beschwören Schreckgespenster und zögern nicht, mit unhaltbaren Schlagworten Angst zu schüren und eine Verunsicherungskampagne zu fahren. Denn: unsicher ist unsere Energiezukunft nur, wenn wir den Atomausstieg nicht an die Hand nehmen und den Ausstieg sauber planen – mit einem Plan, wie ihn die Volksinitiative vorsieht.» Dernach sollen die bestehenden Atomkraftwerke nach spätestens 45 Jahren vom Netz gehen. Dies schafft endlich die nötige Sicherheit für Land und Menschen und legt erst den Grundstein für eine erfolgreiche Energiewende. In vier zentralen Punkten schüren die von der Atomlobby getriebenen Initiativgegner bewusst unbegründete Ängste und streuen der Bevölkerung Sand in die Augen: 

  • Stromknappheit & Blackout: Die Gegner verunsichern die Bevölkerung mit gezielten Falschaussagen über die Versorgungssicherheit. Das entbehrt der Grundlagen.
    Richtig ist: Bis heute ist keine der Vorhersagen einer Stromlücke eingetroffen. Im Gegenteil: Heute herrscht vielmehr eine Stromschwemme. Die Deckung unseres künftigen Strombedarfs mit erneuerbaren Energien und Effizienzmassnahmen ist gemäss detaillierten Szenarien (etwa von der ETH Zürich) möglich. Auch vorsichtige Berechnungen des Bundesamtes für Energie zeigen die Machbarkeit klar auf.
  • Dreckstrom & Auslandabhängigkeit: Die Gegner prognostizieren mehr dreckigen Strom in Schweizer Leitungen, wenn AKW abgeschaltet würden. Das ist nicht der Fall.
    Richtig ist: Der inländische Ausbau an neuen erneuerbaren Energien mit KEV-Unterstützung hat bereits eines der drei älteren AKW ersetzt. Wenn wir unser einheimisches Potenzial rasch genug erschliessen, werden sich unsere Importe nicht erhöhen. Sollte der Stromimport dennoch nötig werden, so kann durchaus auch ausländischer Ökostrom eingekauft werden. Weiter ist zu beachten, dass auch einheimischer AKW-Strom Dreckstrom bleibt, während die Strommixe unserer Nachbarländer immer sauberer werden. Ausserdem: In Tat und Wahrheit sind wir heute abhängig vom Ausland, denn das Uran der AKW müssen wir importieren. Einheimische erneuerbare Energien machen uns also unabhängiger.
  • Politisches Diktat & Sicherheit: Die Gegner sagen, die Sicherheit der hiesigen AKW sei gewährleistet und die Einhaltung der Vorgaben würde strengstens kontrolliert. Das reicht nicht.
    Richtig ist: Je älter AKW werden, desto anfälliger werden sie. Die fünf Schweizer AKW sind im Durchschnitt die ältesten weltweit. Beznau I ist im 47. Betriebsjahr und damit gar das älteste der Welt. Kein Atomkraftwerk wurde je so lange kommerziell betrieben. Wir haben folglich absolutes Neuland betreten. Das ist ein gefährliches Feldexperiment auf Kosten der Menschen und unseres Landes. Zudem gibt es keine umfassende Sicherheit, wie sie laufend beschworen wird. Ein Risiko bleibt immer. Dies zeigen auch zahlreiche Vorfälle in den Schweizer AKW und die zunehmenden, lange andauernden Abschaltungen aus Sicherheitsgründen der vergangenen Monate.
  • Finanzielle Folgen & Schadenersatzforderungen: Die Gegner werden nicht müde, von kommenden Schadenersatzforderungen der AKW-Betreiber zu erzählen. Das ist theoretisch möglich, praktisch aber kaum realistisch.
    Richtig ist: Grundsätzlich sind Beschwerden gegen Verfügungen des Bundes möglich. Das ist Teil unseres Rechtsstaates. Bei den gegenwärtigen Strompreisen rentieren Schweizer AKW jedoch bei weitem nicht. Im Gegenteil: Heute und in Zukunft werden die Betreiber nicht einmal ihre Fixkosten (Personal, Brennstoff) decken können, geschweige ihre Gestehungskosten inklusive der variablen Anteile. Der wiederholten Aufforderung, ihre effektiven Stromgestehungskosten auszuweisen, sind die AKW-Betreiber bisher nicht nachgekommen. Wo es also keinen Schaden gibt, gibt es auch nichts zu entschädigen.
Die Atomlobby und ihre Promotoren bei der Economiesuisse können innerhalb der bürgerlichen Parteien nicht auf geschlossene Reihen zählen. Am kommenden Freitag wird ein Wirtschaftskomitee – bestehend aus mehr als 50 Unternehmerinnen, Fachleuten und bürgerlichen Persönlichkeiten – aufzeigen, dass es auch anders geht, dass der geordnete, schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie der richtige Weg ist und der Umstellung der Stromproduktion auf erneuerbare Energien erst die nötige Kraft gibt.

Quelle:  Allianz für einen geordneten Ausstieg

Sonntag, 16. Oktober 2016

Versicherung gegen Atomunfall

Bei einem Atomunfall in der Schweiz sind Boden- und Wohneigentum atomar verseucht, aber nicht versichert! Betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften und landwirtschaftlichem Land drohen hohe Kosten und der Privatbankrott! Darum fordert die unabhängige Bürgerinitiative Versicherungslücke Atomunfall von den AKW-Besitzern die Deckung dieser Versicherungslücke. Durch Schuldanerkennung für Boden- und Gebäudeeigentum im Falle eines Atomunfalls mit radioaktiver Verstrahlung, soll so mindestens der persönliche Ruin Betroffener abgewendet werden.

Worum geht es?
·       Die fünf AKW der Schweiz (Beznau I und II, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt) sind weltweit die ältesten[1]. Mühleberg ist vom Reaktortyp praktisch identisch mit denjenigen von Fukushima[2]. Auch Beznau I und II und die übrigen AKW weisen gemäss verschiedenen Studien zunehmende Sicherheitsmängel auf.[3]
·       Gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) haftet der Inhaber eines AKW ohne betragsmässige Begrenzung für die Schäden, die seine Anlage verursacht.
·       Die Versicherungssumme gemäss Kernenergiehaftpflichtrecht beträgt gesamthaft für einen Unfall jedoch nur 1,8 Milliarden CHF[4]. Genügt diese Summe nicht zur Entschädigung, haftet zwar der AKW-Inhaber mit dem Rest seines Vermögens. Gemäss inoffiziellen Berechnungen des Bundes können durch einen schweren Atomunfall mit grosser Radioaktivitätsfreisetzung jedoch Schäden in der Höhe von gut und gerne 4'300 Milliarden CHF eintreten[5]. Versicherungssumme und Eigenkapital können die Schäden höchstens im Promillebereich abdecken.

Was bedeutet das?
·       Immobilien und Böden, welche tausenden von Familien, Paaren und Einzelpersonen, Landwirten, Winzern und Unternehmern als Anlage oder Altersvorsorge dienen, würden durch einen Atomunfall total oder weitgehend entwertet, jedoch von den Versicherungen bloss symbolisch entschädigt.
·       Erschwerend kommt hinzu, dass allfällige Hypothekarschulden weiterlaufen und Geschädigte für einen nicht mehr vorhandenen Wert Zinsen bezahlen müssen. Für Betroffene bedeutet dies faktisch der Privatbankrott.
·       Um ihre gesetzlich unbegrenzte Haftpflicht erfüllen zu können, müssten die Inhaber der AKW Rückstellungen in der Höhe des maximal möglichen Gesamtschadens bilden. Tatsächlich haben sie dies bisher nicht getan.
·       Rechtlich verbindlich müssen die Inhaber diese Rückstellungen jedoch tätigen, wenn sie eine offizielle Schuldanerkennung in Höhe der Versicherungssumme des Eigentums unterschreiben.

Aktueller Stand
Seit dem Start der Bürgerinitiative am 7. Oktober sind in den ersten vier Tagen bereits Forderungen von mehr als 100 Millionen Schweizerfranken an die AKW-Inhaber geschickt worden. Einige Bäuerinnen und Bauern sind dabei.

Die Bürgerinitiative ruft darum Boden- und Liegenschaftseigentümerinnen und – eigentümer auf, die Schuldanerkennung bei den AKW-Inhabern einzufordern!
Denn ohne Schuldanerkennung kann die Gefahr eines Privatbankrotts einzig mit dem baldigen Abschalten der AKW zu 100% vermieden werden. Die Initiative zum geordneten Atomausstieg von Ende November will genau dies. Ohne positive Reaktion der AKW-Inhaber sehen wir uns deshalb zur Sicherung unseres Vermögens zu einem Ja gezwungen.

Ansprechpersonen:

THOMAS GRÖBLY
+41(0)56 222 15 17 oder +41 (0)79 715 04 58
thomas.groebly@ethik-labor.ch
Michael Baumgartner
+41 (0)76 369 43 58
info@derentwickler.ch

DETAILLIERTE INFORMATIONEN UND VORGEHENSWEISEN UNTER: www.versicherungsluecke.ch


[1] Siehe International Atomic Energy Agency IAEA
[2] siehe z.B. http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/fukushima-und-muehleberg-sind-fast-identisch-105881628
[3] siehe z.B. http://energiestiftung.ch/publikation-studien/risiko-altreaktoren-schweiz.html
[4] Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG)
[5] Gemäss «Katanos»-Studie des Bundesamts für Zivilschutz (1995) sind mit 4'300 Mia. CHF Schäden zu rechnen, diese Zahl wird von Experten und Medien meistens verwendet. Neuere Studien des Bundesamts für Bevölkerungsschutz aus dem Jahr 2003 gehen von Schäden zwischen 300 – 8'000 Milliarden CHF aus, je nachdem welche Schäden betrachtet werden.

Donnerstag, 13. Oktober 2016

Argumente für Ausstieg (3): Wind und Sonne können's alleine

Erneuerbare Energien und Batteriespeicher können durch ein intelligentes Stromnetz so zusammenarbeiten, dass in einer definierten Region auch langfristig eine sichere und stabile Stromversorgung allein auf Basis von Wind und Sonne möglich ist (oder auf der Basis von Wasser und Wind für die Schweiz - fügt Solarmedia an). 

So lautet das Ergebnis der ersten Phase des Forschungsprojekts Smart Region Pellworm, in dem E.ON zusammen mit dem Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG, den Fraunhofer Instituten IOSB-AST und Umsicht, der Gustav Klein GmbH & Co. KG, Saft Batterien GmbH, der Fachhochschule Westküste sowie der RWTH Aachen das erste intelligente Stromnetz im Norden betrieben hat. Einer Mitteilung zufolge wird E.ON in der jetzt anschließenden zweiten Phase des Projekts auf der Nordseeinsel gemeinsam mit den Partnern an neuen Geschäftsmodellen erproben, wie man diese Art der Stromversorgung auf Basis von Batterien auch wirtschaftlich zu einem Erfolg bringen kann. Ziel sei es außerdem, die Technik in das bestehende virtuelle Kraftwerk des E.ON Tochterunternehmens HanseWerk Natur zu integrieren. 

In der Vergangenheit sei auf Pellworm deutlich mehr Strom mittels Windkraft und Photovoltaikanlagen produziert als verbraucht worden. Trotzdem sei wegen der schwankenden Einspeisung der erneuerbaren Energien häufig Strom vom Festland über zwei Seekabel importiert worden. Wichtig war es E.ON zufolge daher, Lösungen zu finden, um die schwankende Einspeisung Erneuerbarer abzufedern und deren Verwertung vor Ort zu verbessern. Es wurde ein spezielles System aus zwei elektrischen Großbatterien sowie thermischen Speichern errichtet, das über ein neuartiges Energiemanagement mit den Stromanschlüssen der Kunden sowie den Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf der Insel verbunden wurde. 

Nachdem in der ersten Phase diese technische Umsetzung erfolgreich getestet worden sei, gehe es zukünftig vor allem darum, die Wirtschaftlichkeit zu optimieren, bei der sich in der ersten Phase noch Defizite gezeigt hätten. Durch Leistungssteigerungen, Skaleneffekte und Preisnachlässe sollen zukünftig die bisher noch sehr hohen Investitionskosten für die Speichersysteme ausgeglichen werden können. 

Die Meldung erscheint in der kommenden Ausgabe von EUWID Neue Energie. Den Inhalt der aktuellen Ausgabe können Sie hier abrufen. Ein Testpaket mit den unterschiedlichen Informationsmodulen (z.B. Printausgabe, E-Paper, Märkte und Preise, Premium News) kann hier angefordert werden.  
 
Informationen zum Start von EUWID Neue Energie im vergangenen Jahr finden Sie hier.

Quelle: EUWID

Dienstag, 11. Oktober 2016

Argumente für Ausstiegs-Initiative (2): Panik nicht gerechtfertigt

Bundesrätin Doris Leuthard hat ihre Ablehnung gegenüber dem geordneten Atomausstieg mit Unterstützung der CEO von Swissgrid und BKW dargelegt. Bundesrat und Atomwirtschaft versuchen die Umsetzung der Initiative als Problem darzustellen. Die Versorgungssicherheit kann gemäss Einschätzung der Schweizerischen Energie-Stiftung SES jedoch energie- wie netzseitig jederzeit gewährleistet werden. Die temporär erhöhten Stromimporte sind nicht zwingend umweltbelastender als der Schweizer Atomstrom. Im Gegenteil: Die Schweiz kann sogar auf 100% erneuerbaren Import-Strom setzen. Längerfristig hilft die Atomausstiegsinitiative dem Klima.

Archivbild: Guntram Rehsche
Am Dienstag hat Bundesrätin Doris Leuthard zusammen mit Vertretern der Atomwirtschaft ihre Argumente gegen die Atomausstiegsinitiative vorgestellt. Neben BKW-CEO Suzanne Thoma war auch Swissgrid-CEO Yves Zumwald anwesend – beides Vertreter der Atomwirtschaft, betreibt doch die BKW das AKW Mühleberg und die Swissgrid gehört vorwiegend den AKW-Betreibern Axpo, Alpiq und BKW. Vor Fukushima hat die Atomwirtschaft jahrelang eine Stromlücke herbeigeredet, um ihre Pläne für neue AKW in der Schweiz zu rechtfertigen. Heute ist klar: der Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa wurde massiv unterschätzt. Alleine Deutschland exportiert fast den Jahresbedarf der Schweiz und gemäss der deutschen Regierung liegt die überschüssige Kraftwerkskapazität in Europa bei 100 GW. Das ist fast 30-Mal so viel wie die gesamte Schweizer AKW-Leistung. Es wird in Europa also weder an Leistung noch an Energie fehlen.

Deshalb wird nun die neue Netzlücke konstatiert, um den geordneten Atomausstieg zu verhindern: SES-Geschäftsleiter Jürg Buri: «Es ist absurd, dass das Abschalten der drei kleinen AKW per Ende 2017 am Stromnetz scheitern soll. Es geht nur um 15% der Stromproduktion» Die Schweiz hat das dichteste, leistungsfähigste und am besten integrierte Netz Europas. Letzten Sommer hat das Netz den Ausfall von allen fünf Reaktoren bewältigt, und diesen Winter wird nur die halbe AKW-Leistung zur Verfügung stehen. Beznau 1 und Leibstadt sind wegen Sicherheitsbedenken abgeschaltet.

Swissgrid hat im letzten Winter selber gezeigt, wie es geht
Im Winter 2015/16 konnte eine angebliche Engpasssituation dank marktseitigen Massnahmen seitens Swissgrid problemlos gemanagt werden. Das Problem waren zwei unplanmässig ausgefallene Altreaktoren, fehlende Transformatoren sowie der starke Export der Schweizer Wasserkraft ins Ausland. Gemäss Swissgrid wird in Beznau diesen Winter ein Ersatz-Transformator gebaut. Zudem ist die Branche auf den Wegfall der kleinen AKW vorbereitet und weiss, wie die Wasserkraft marktseitig im Land gehalten werden kann. Damit werden wir bei Umsetzung der Initiative im Winter 2017/18 in einer besseren Situation sein als im Winter 2015/16.

In der Schweiz stehen Wasserkraftwerke mit über 8 GW Leistung, die auf der 220kV-Ebene einspeisen. Diese können den Ausfall der drei 220-kV-AKW Mühleberg, Beznau 1 und 2 (Gesamtleistung 1,1 GW) übernehmen, sofern nicht genügend Strom von der Höchstspannungsebene transformiert werden kann. Dies gilt auch fürs Bernbiet, wo das AKW Mühleberg revisionsbedingt regelmässig still steht.

Atomausstieg ist problemlos umsetzbar
Jürg Buri «Die Panikmache ist ungerechtfertigt. Dank einheimischer Wasserkraft und dem dichtesten Netz Europas sind wir in einer komfortablen Situation. Der geordnete Atomausstieg ist technisch problemlos umsetzbar und führt langfristig zu einer verbesserten Versorgungssicherheit.» Alte Reaktoren sind störungsanfällig und ein dezentrales System ist grundsätzlich stabiler, weil der Ausfall einer einzelnen Komponente weniger gravierend ist.

Temporäre Importe müssen nicht dreckiger als CH-Atomstrom sein
Es ist möglich, dass wir mit der Ausstiegsinitiative ab Winter 2017/18 für einige Jahre mehr Strom importieren müssen, als wir das heute bereits tun. Dieser Importstrom muss nicht, wie heute behauptet wurde, dreckiger sein, als Atomstrom. Denn der Importstrom wird dank der zügigen Wende in Europa immer umweltfreundlicher und klimaschonender. Dies übrigens auch dank den Auslandsinvestitionen der Schweizer Stromfirmen. Sie verfügen mittlerweile über eine Ökostromproduktion (v.a. Wind, Wasser und Sonne) von mehr als zwei AKW Mühleberg. Als weitere Lösung für saubere Importe bieten sich auch Ökostrom-Zertifikate an, welche per sofort zu geringem Aufpreis einen Umstieg auf 100% Ökostrom ermöglichen. Jürg Buri: «Die Ausstiegsinitiative ist auch für das Klima ein Gewinn. Sie führt zu einem zügigen und verbindlichen Umstieg auf klimaschonende erneuerbare Energieträger.»


Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung SES

Donnerstag, 6. Oktober 2016

Argumente für Ausstiegs-Initative (1): Nach Beznau steht auch Leibstadt längere Zeit still

Nach Block 1 des AKW Beznau fällt nun auch das AKW Leibstadt für längere Zeit aus. Wegen Rost an Brennelementen und einer damit notwendigen Neubeladung des Reaktorkerns bleibt das Kraftwerk voraussichtlich bis Februar nächsten Jahres vom Netz. Sicherheit der AKW ist also fraglich.

Das AKW Gösgen neben der gleichnamigen Gemeinde
steht auch schon über 30 Jahre in Betrieb
Bild: Guntram Rehsche
Während der Jahreshauptrevision seien lokale Verfärbungen an mehreren Hüllrohren der Brennelemente bzw. der Brennstäbe entdeckt worden, schreibt die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die notwendigen Untersuchungen hätten zu einer Verlängerung der Jahreshauptrevision geführt. Seit August wurden mehrere visuelle Inspektionen und Oxidschichtmessungen durchgeführt. Nun hat sich laut der KKL-Mitteilung gezeigt, dass mehr Brennelemente Anzeichen für eine Oxidation aufweisen und die Wiederinbetriebnahme der Anlage nur mit einer neuen Kernauslegung möglich ist.


In den nächsten Wochen werden die betroffenen Brennelemente in Stand gestellt oder ausgetauscht. Parallel dazu werden die Berechnungen der neuen Reaktorkernbeladung dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) zur Prüfung eingereicht. Die Beladung soll im Januar 2017 erfolgen.

Fazit von Solarmedia: Mit der Sicherheit der Schweizer AKW ist es auch nicht so weit her. Offenbar müssen sie - je älter sie werden - immer häufiger und länger ausser Betrieb gehen. Und die Stromversorgung der Schweiz ist deshalb in diesem Winter auch nicht infrage gestellt.

Quellen: Agenturen & Solarmedia

Montag, 5. September 2016

So steht es um Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2015 insgesamt rund 6.2 Milliarden Franken (2014 6.1 Milliarden Franken). Die Anlagerenditen im Jahr 2015 betrugen rund -0.5% (2014: +11.5%). 

Die beiden Fonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, welcher nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und das Zwischenlager. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2015 genehmigt und die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2015 insgesamt rund 6.2 Milliarden Franken.


Kostenstudien 2011: Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss SEFV alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom ENSI überprüften Kostenstudien 2011 insgesamt 20.654 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerke betragen 1.709 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds. Die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds hat die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012-2016 entsprechend verabschiedet (siehe Medienmitteilung vom 21.11.2012). 
  Kostenstudien 2016: Ende 2016 werden neue Kostenstudien zur Verfügung stehen. Basierend darauf werden die Fondsbeiträge für die Veranlagungsperiode 2017-2021 berechnet. Am 25. Juni 2014 hat der Bundesrat eine Revision der SEFV beschlossen. Er hat darin die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge angepasst, welche die Betreiber in den Stilllegungs- und in den Entsorgungsfonds einzahlen müssen. Neu werden der Kalkulation eine Anlagerendite von 3.5% und eine Teuerungsrate von 1.5% zugrunde gelegt. Zudem wird ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln sind per 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gestützt auf die neuen Bestimmungen hat die Verwaltungskommission eine Zwischenveranlagung vorgenommen  und die Jahresbeiträge für den Rest der Veranlagungsperiode (2015 und 2016) neu festgelegt. Gegen diese neu festgelegten Jahresbeiträge hatten die beitragspflichtigen Betreiber (mit einer Ausnahme) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht ist mit Urteil vom 2. Mai 2016 nicht auf die Beschwerden der Betreiber eingetreten, weil die provisorischen Beitragsverfügungen als Zwischenverfügungen zu qualifizieren seien, die nicht anfechtbar sind. Inzwischen wurden den Betreibern die definitiven Beitragsverfügungen zugestellt.  

Der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich auf rund 15.970 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Bis Ende 2015 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5.4 Milliarden Franken bereits direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.1 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8.4 Milliarden Franken mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.

Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 4‘223 Millionen Franken (2014: 4‘115 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt 4‘101 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.48 % (2014: +11.5 %) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 20 Millionen Franken aus (2014: Gewinn von 418 Millionen Franken).

Stilllegungsfonds für Kernanlagen: Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich auf rund 2.974 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds, d.h. durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge, gedeckt.

Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 2000 Millionen Franken (2014: 1‘951 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt 1‘972 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.53 % (2014: +11.52 %) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 11 Millionen Franken (2014: Gewinn von 198 Millionen Franken) aus.

Die Jahresberichte 2015 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stenfo.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).

Adresse für Rückfragen
Geschäftsstelle STENFO, +41 31 380 79 61
Medienstelle BFE, +41 58 462 56 75

Herausgeber
Der Bundesrat
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