In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten
Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2015 insgesamt
rund 6.2 Milliarden Franken (2014 6.1 Milliarden Franken). Die
Anlagerenditen im Jahr 2015 betrugen rund -0.5% (2014: +11.5%).
Die
beiden Fonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der
radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, welcher nach
Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die
Stilllegung der Kernkraftwerke und das Zwischenlager. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und
Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der
Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der die Jahresberichte und
Jahresrechnungen 2015 genehmigt und die Kommission für den
Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden
Fonds befanden sich Ende 2015 insgesamt rund 6.2 Milliarden Franken.
Kostenstudien 2011: Grundlage
für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und
Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss SEFV alle fünf Jahre
aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden
müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der
schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung
der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom ENSI überprüften
Kostenstudien 2011 insgesamt 20.654 Milliarden Franken (Preisbasis
2011). Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen
Kernkraftwerke betragen 1.709 Milliarden Franken (Preisbasis 2011).
Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht
Teil der Fonds. Die Kommission für den Stilllegungsfonds und den
Entsorgungsfonds hat die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für
die Veranlagungsperiode 2012-2016 entsprechend verabschiedet (siehe
Medienmitteilung vom 21.11.2012).
Kostenstudien 2016: Ende
2016 werden neue Kostenstudien zur Verfügung stehen. Basierend darauf
werden die Fondsbeiträge für die Veranlagungsperiode 2017-2021
berechnet. Am
25. Juni 2014 hat der Bundesrat eine Revision der SEFV beschlossen. Er
hat darin die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge
angepasst, welche die Betreiber in den Stilllegungs- und in den
Entsorgungsfonds einzahlen müssen. Neu werden der Kalkulation eine
Anlagerendite von 3.5% und eine Teuerungsrate von 1.5% zugrunde gelegt.
Zudem wird ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die Stilllegungs- und
Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln sind per 1. Januar 2015 in
Kraft getreten. Gestützt auf die neuen Bestimmungen hat die
Verwaltungskommission eine Zwischenveranlagung vorgenommen und die
Jahresbeiträge für den Rest der Veranlagungsperiode (2015 und 2016) neu
festgelegt. Gegen diese neu festgelegten Jahresbeiträge hatten die
beitragspflichtigen Betreiber (mit einer Ausnahme) Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht ist mit
Urteil vom 2. Mai 2016 nicht auf die Beschwerden der Betreiber
eingetreten, weil die provisorischen Beitragsverfügungen als
Zwischenverfügungen zu qualifizieren seien, die nicht anfechtbar sind.
Inzwischen wurden den Betreibern die definitiven Beitragsverfügungen
zugestellt.
Der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der
abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der
Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen
sich auf rund 15.970 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Bis Ende 2015
haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5.4 Milliarden Franken
bereits direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung
abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager,
Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur
Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.1
Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen
somit noch rund 8.4 Milliarden Franken mittels Jahresbeiträgen der
Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.
Ende
2015 betrug das angesammelte Fondskapital 4‘223 Millionen Franken
(2014: 4‘115 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt
4‘101 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.48 % (2014:
+11.5 %) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr
einen Verlust von rund 20 Millionen Franken aus (2014: Gewinn von 418
Millionen Franken).
Stilllegungsfonds für Kernanlagen: Dieser
Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den
Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden
radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf
schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in
Würenlingen belaufen sich auf rund 2.974 Milliarden Franken (Preisbasis
2011). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds,
d.h. durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge, gedeckt.
Ende
2015 betrug das angesammelte Fondskapital 2000 Millionen Franken (2014:
1‘951 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt 1‘972
Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.53 % (2014: +11.52 %)
weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen
Verlust von rund 11 Millionen Franken (2014: Gewinn von 198 Millionen
Franken) aus.
Die Jahresberichte 2015 der beiden Fonds
(inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stenfo.ch
zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).
Adresse für Rückfragen
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Der Bundesrat
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