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| Auch das kostet: AKW Gösgen unter Polizeischutz anlässlich Grossdemo (Bild: Guntram Rehsche) |
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Donnerstag, 15. Dezember 2016
Montag, 5. September 2016
So steht es um Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
Die beiden Fonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, welcher nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und das Zwischenlager. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2015 genehmigt und die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2015 insgesamt rund 6.2 Milliarden Franken.
Kostenstudien 2011: Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss SEFV alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom ENSI überprüften Kostenstudien 2011 insgesamt 20.654 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerke betragen 1.709 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds. Die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds hat die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012-2016 entsprechend verabschiedet (siehe Medienmitteilung vom 21.11.2012).
Kostenstudien 2016: Ende 2016 werden neue Kostenstudien zur Verfügung stehen. Basierend darauf werden die Fondsbeiträge für die Veranlagungsperiode 2017-2021 berechnet. Am 25. Juni 2014 hat der Bundesrat eine Revision der SEFV beschlossen. Er hat darin die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge angepasst, welche die Betreiber in den Stilllegungs- und in den Entsorgungsfonds einzahlen müssen. Neu werden der Kalkulation eine Anlagerendite von 3.5% und eine Teuerungsrate von 1.5% zugrunde gelegt. Zudem wird ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln sind per 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gestützt auf die neuen Bestimmungen hat die Verwaltungskommission eine Zwischenveranlagung vorgenommen und die Jahresbeiträge für den Rest der Veranlagungsperiode (2015 und 2016) neu festgelegt. Gegen diese neu festgelegten Jahresbeiträge hatten die beitragspflichtigen Betreiber (mit einer Ausnahme) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht ist mit Urteil vom 2. Mai 2016 nicht auf die Beschwerden der Betreiber eingetreten, weil die provisorischen Beitragsverfügungen als Zwischenverfügungen zu qualifizieren seien, die nicht anfechtbar sind. Inzwischen wurden den Betreibern die definitiven Beitragsverfügungen zugestellt.
Der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich auf rund 15.970 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Bis Ende 2015 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5.4 Milliarden Franken bereits direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.1 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8.4 Milliarden Franken mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.
Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 4‘223 Millionen Franken (2014: 4‘115 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt 4‘101 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.48 % (2014: +11.5 %) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 20 Millionen Franken aus (2014: Gewinn von 418 Millionen Franken).
Stilllegungsfonds für Kernanlagen: Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich auf rund 2.974 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds, d.h. durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge, gedeckt.
Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 2000 Millionen Franken (2014: 1‘951 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt 1‘972 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.53 % (2014: +11.52 %) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 11 Millionen Franken (2014: Gewinn von 198 Millionen Franken) aus.
Die Jahresberichte 2015 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stenfo.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).
Adresse für Rückfragen
Geschäftsstelle STENFO, +41 31 380 79 61
Medienstelle BFE, +41 58 462 56 75
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html
Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch
Mittwoch, 27. Juli 2016
Atomstrom unbezahlbar - Solarenergie immer preiswerter
Für den Rückbau ihrer Meiler haben die vier Großkonzerne RWE, Eon, EnBW und Vattenfall in Deutschland 40 Milliarden Euro zurückgestellt. Doch dieses Geld wird nicht reichen, sagt die Energieexpertin des Deutschen Instituts der Wirtschaft (DIW) Prof. Claudia Kemfert. Sie vermutet, dass der Rückbau aller deutschen AKW bis zum Jahr 2.100 mehr als das Vierfache kosten wird, nämlich 169 Milliarden Euro.
Die Kosten für die Müllentsorgung über etwa eine Million Jahre sind ohnehin niemals zu finanzieren. Das ist weit länger als die Lebensdauer der vier deutschen Energiekonzerne. Sie wirtschaften bis heute nach dem Motto: Nach uns die Sintflut. Zur selben Zeit aber errechnen Wissenschaftler, dass der Solarstrom immer preiswerter wird. Heute kostet die Produktion einer Kilowattstunde Solarstrom in Deutschland etwa zehn Cent. In zehn Jahren wahrscheinlich noch fünf Cent.
Vor allem Dünnschicht-Solarzellen werden durch immer höhere Wirkungsgrade immer preisgünstiger und effizienter. Sie werden bald billigeren Strom liefern als die schmutzigen Kohle- oder Braunkohlekraftwerke, berichtet die Süddeutsche Zeitung am 26. Juli 2016 auf ihrer Wissenschaftsseite. Der Strom aus der Steckdose kostet heute in Deutschland zwischen 26 und 30 Cent je Kilowattstunde. Doch in Deutschland kann Strom aus Dünnschichtzellen an Haus-Fassaden bald günstiger erzeugt werden als aus Kohle-, Braunkohle- oder Gaskraftwerken. Der Leiter des „Zentrums für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung in Baden-Württemberg“ (ZSW), hält Wirkungsgrade von 24 oder 25 Prozent bei Dünnschichtzellen bald für möglich - Voraussetzungen für immer günstigere Solarstrompreise in südlichen Ländern wie Afrika, Südasien oder Südamerika. In diesen Regionen wird Solarstrom schon in wenigen Jahren für drei Cent je Kilowattstunden produziert werden können und damit unschlagbar preisgünstig sein – hauptsächlich, weil keine Brennstoffkosten anfallen. Die Sonne schickt uns keine Rechnung.
Es ist klar, wem die Zukunft gehört: Nicht dem Atomstrom. Bürger zur Sonne, zur Freiheit. Die Süddeutsche titelt: „Sonne zum Sonderpreis“. Nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch gehört die Zukunft den Erneuerbaren.
- Franz Alt: Auf der Sonnenseite Warum uns die Energiewende zu Gewinnern macht
- Franz Alt "Die Sonne schickt uns keine Rechnung - Neue Energie - Neue Arbeit - Neue Mobilität"
Freitag, 26. Dezember 2014
Atomstrom doppelt so teuer
Ein Beitrag im Magazin der Umweltbewegung Greenpeace klärt auf: Kaspar Müller, unabhängiger Finanzmarktexperte, weist auf gravierende Mängel in der Bilanzierung der beiden AKW Leibstadt und Gösgen (siehe Bild) hin. Im Interview mit dem Wahlbasler, der auch Präsident der aktionärskritischen Pensionskassen-Stiftung Ethos ist, belegt Müller Löcher in Milliardenhöhe in den Bilanzen sowohl des AKW's in Leibstadt wie in Gösgen.
Wie ist so etwas überhaupt möglich? Müller, der betont, nichts über die technischen Sicherheitsfragen sagen zu können, weist darauf hin, dass in den vergangenen Jahren bei den Betreibern schlicht zu optimistisch gerechnet wurde. Zwar hat das unterdessen auch der Bund gemerkt, die erfolgten Anpassungen seien aber ungenügend. Noch immer geht man davon aus, dass eine Rendite der Mittel in den beiden Fonds für Sicherheit und Entsorgung von 3,5 Prozent möglich sei und die Inflation 1,5 Prozent betrage. Zu dieser unrealistischen Ausgangslage komme hinzu, dass vor allem in den Entsorgungsfonds erst nach der Jahrtausendwende eingezahlt wurde, also viel zu spät nach Beginn der Laufzeiten der beiden AKW in den mittleren 80er Jahren.
Allein schon eine Korrektur solch offensichtlicher Fehleinschätzungen (zu denen sich weitere falsche Bewertungsannahmen etwa bezüglich der vorhandenen Wertpapiere in den Fonds gesellten) würde die Produktionskosten mindestens verdoppeln. Eine Kilowattstunde Strom müsste demnach schon heute statt vier bis fünf deren zehn oder gar gegen 20 Rappen kosten. Müller unterlässt folgenden Hinweis, aber diesen Zahlen ist nachzureichen: Damit ist Atomstrom schon heute eigentlich so teuer wie die Produktion erneuerbarer Energie aus Wind- und Solaranlagen. Und längst nicht alle effektiven Kosten sind damit in der Berechnung der Atomkosten enthalten - so fehlen etwa die Versicherungsprämien, die eigentlich geschuldet wären, um das effektive Risiko des Atomstroms abzudecken.
Greenpeace und der so genannte Trinationale Atomschutzverband hatten Gösgen und Leibstadt vor zwei Jahren angezeigt. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat gemäss Müller daraufhin die monierten Zustände zwar nicht abgestritten. Dennoch berief sie sich darauf, dass es sich nur um Buchverluste handle in den Bilanzen der beiden AKW, diese also noch nicht realisiert und deshalb irrelevant seien. Gemäss Müller sei ein solcher Schluss aber weder nachvollziehbar noch mit den Richtlinien für die ordentliche Buchführung vereinbar. Müller wörtlich im Greenpeace-Interview: «Das ist unglaublich».
Quelle: Greenpeace Magazin 4/2014 - noch nicht verfügbar im Internet
© Solarmedia/ Text und Bild: Guntram Rehsche
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Donnerstag, 24. Juli 2014
Was Atomstrom wirklich kostet
Der deutsche Publizist Franz Alt (Autor von sonnenseite.com) ist mit seinen Kommentaren auch immer wieder bei Solarmedia zu Gast - im Video ist er für einmal (fast) persönlich zu erleben. Er diskutiert gegen unverbesserliche Gegner der Energiewende und zeigt, dass es ohne diese noch viel teurer wird und die Atomenergie den teuersten Strom produziert.
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Mittwoch, 25. Juni 2014
Betreiber ungenügend zur Kasse
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Samstag, 12. Oktober 2013
Atomstrom teurer und teurer
Atomenergie wird den Wettbewerb auf dem Energiemarkt verlieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Wiener Umweltanwaltschaft: Zwischen 2003 und 2009 sind demnach die Baukosten um jährlich 15 Prozent gestiegen – von 2.000 auf 4.000 US-Dollar je Kilowatt Atomkraft-Leistung. Ohne staatliche Beihilfen wie Kreditgarantien, Steuererleichterungen oder garantierte Abnahmepreise sei damit derzeit in Europa kein Neubau über die Strompreise refinanzierbar, so die Autoren. In Bangladesch war Anfang Oktober der Grundstein für das erste AKW des Landes gelegt worden.
Die EU-Kommission hat nun aber Frankreich, Großbritannien und Tschechien nicht erlaubt, Atomkraftwerke stärker zu fördern. Der französische Energiekonzern Electricité de France (EdF), einer der größten Stromerzeuger weltweit, fordert für die Erneuerung seines atomaren Kraftwerksparks eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für Atomstrom in Höhe von 11,5 Cent je Kilowattstunde. Nur damit könnten neue Reaktoren wirtschaftlich betrieben werden. Im Oktober neu gebaute Groß-Solaranlagen erhalten in Deutschland erstmals weniger als zehn Cent – weniger als der Atomstrom. "Wir sollten nicht den Anschein erwecken, dass wir die Atomenergie mit den erneuerbaren Energieträgern gleichsetzen wollten", erklärte Energiekommissar Günther Oettinger laut dem Portal nachrichten.at den Rückzug.
Die EU-Umwelt- und Energie-Beihilferichtlinie regelt, welche Subventionen auf dem Energiesektor durch die Mitgliedstaaten gezahlt werden dürfen. Die Atomstaaten Frankreich, Tschechien und Großbritannien hatten beantragt, bei der Novellierung der Richtlinie die Subventionen für Atomstrom denen für Ökostrom gleichzustellen. Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hatte bislang die Atom-Nationen unterstützt, zog aber am Mittwoch seinen Entwurf für 2014 bis 2020 zurück.
Unterdessen hat der deutsche Physiker Sebastian Pflugbeil ein ausgesprochen pessimistisches Bild von der milliardenschweren Rettungskampagne in Fukushima gezeichnet. "Die Wahrscheinlichkeit, dass die Rettung gelingt, geht gegen Null", sagte Pflugbeil den Deutschen Wirtschaftsnachrichten. Die Folgen werde die gesamte Nordhalbkugel der Erde zu spüren bekommen. Pflugbeil: "Die Menschheit könnte beim Scheitern der Versuche, die gebrauchten Brennelemente des KKW Fukushima zu bergen, in einer bisher nicht gekannten Weise durch Strahlen geschädigt werden."
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Dienstag, 5. Februar 2013
Atomkraft unbezahlbar
Die angeblich billige Atomenergie entpuppt sich in Wirklichkeit als der teuerste Strom überhaupt. Im Artikel der Süddeutschen Zeitung heisst es gemäss Solarportal sonnenseite.com unter anderem:
"Außerhalb der ehemaligen Sowjetunion und Japans gibt es wohl keinen Ort, der so verseucht ist wie Sellafield. Der britische Nuklearkomplex, im Nordwesten Englands direkt an der Irischen See gelegen, vereinigte einst alle Teile des Uran- und Plutoniumkreislaufs an einem Ort: Brennelementefabriken, Kernreaktoren und Wiederaufbereitungsanlagen. Die Abfälle der dort ausgeführten radiochemischen Arbeiten lagern teilweise in Teichen, Silos und leckenden Tanks auf dem Gelände. Außerdem müssen die Verwalter noch die Ruine eines 1957 bei einem Feuer beschädigten Plutoniumbrüters abreißen. Das wird teuer, hat am Montag ein Komitee des britischen Unterhauses festgestellt.
Zurzeit rechnet man in London mit Gesamtkosten von 67,5 Milliarden Pfund (78 Milliarden Euro) bis zum Jahr 2120 allein für Sellafield. Hinzu kommen weitere 32,5 Milliarden Pfund für die anderen Nuklearstandorte Großbritanniens. Das ergibt zusammen eine grob überschlagene Summe von 100Milliarden Pfund; tatsächlich erwarten die Abgeordneten weitere Steigerungen. Im Jahr 2007 hatte man die Gesamtkosten noch auf 61 Milliarden Pfund geschätzt. Eine ganze Abfolge von Regierungen habe vor dem Problem des nuklearen Rückbaus versagt, kritisiert das Komitee. Derzeit kosteten die Arbeiten in Sellafield bereits 1,6 Milliarden Pfund, und zwölf der 14 Projekte dort seien hinter dem Zeitplan zurück."
Freitag, 4. Januar 2013
Schweizer AKW rechnen falsch
Das Kernkraftwerk Gösgen (KKG - siehe Bild) und das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL)
sollen in ihren Bilanzen und Erfolgsrechnungen ihre Vermögens- und
Ertragslage nicht korrekt dargestellt haben. Daraus sei ein
unrechtmässiger Vorteil in Form von zu niedrigen Strompreisen
entstanden, hält die Strafanzeige fest. Vor den Medien in Bern erklärten die beiden Organisationen, dass sie von
den AKW-Betreibern Kostenwahrheit forderten und das diese dem
Verursacherprinzip nachleben müssten. In den Bilanzen der Werke seien insgesamt über 1,8 Milliarden Franken aktiviert, die nicht werthaltig seien. "Zweck dieser Manipulation ist es offensichtlich, die Nachsorgekosten der Bundeskasse und den Steuerpflichtigen anzulasten", schreiben Greenpeace und TRAS. "Die AKW schieben eine Schuld von 11,5 Milliarden Franken vor sich her", sagte alt Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP/BS). Nach den Erfahrungen mit der Swissair und der UBS, die die Steuerzahlenden viel Geld gekostet hätten, sei bei den AKW der Zeitpunkt noch nicht verpasst: "Heute können die Verursacher die Rechnung noch begleichen", erklärte der Finanzmarktexperte Kaspar Müller.
Der Energiekonzern Axpo nahm zur Klage inhaltlich noch nicht Stellung. Die Bundesanwaltschaft habe die Axpo bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Kenntnis der Strafanzeige gesetzt, sagte Sprecherin Daniela Biedermann auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Wenn diese eintreffe, "werden wir die Punkte selbstverständlich prüfen und auch alles beantworten". Axpo ist mit 25 Prozent an Gösgen und mit 22,8 Prozent an Leibstadt beteiligt. Auch der Energiekonzern Alpiq wartet auf die Zustellung der Strafanzeige, bevor er zu den Vorwürfen Stellung beziehen kann. Alpiq ist mit einer Beteiligung von 40 Prozent der grösste Aktionär des AKW Gösgen und mit 32,4 Prozent am AKW Leibstadt beteiligt. "Wir legen schon Wert darauf, dass wir die gesetzlichen Anforderungen und die Rechnungsregeln nach SWISS GAAP FER beim KKW Gösgen jederzeit einhalten", sagte Alpiq-Sprecher Martin Stutz auf Anfrage. Dies würden auch externe Revisionsstellen jeweils bestätigen. Die Geschäftsberichte des AKW Gösgen seien öffentlich zugänglich.
Quelle SDA / Nachrichtenagenturen - Bild: Guntram Rehsche
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Mittwoch, 21. November 2012
Stilllegung immer teurer
Die Finanzierung der
Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven
Abfälle nach Ausserbetriebnahme der Anlagen wird in der Schweiz durch
zwei unabhängige Fonds sichergestellt: Den Stilllegungsfonds für
Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds
werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die gemäss
Kernenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind.Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber bilden Kostenstudien, die gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) alle 5 Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Vor einem Jahr legte Swissnuclear, die Fachgruppe Kernenergie des Verbands swisselectric, der Kommission der beiden Fonds die Kostenstudien 2011 vor. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der Veranlagungsperiode 2012-2016 (siehe Medienmitteilung vom 24.11.2011). Die Kostenstudien wurden inzwischen durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI unter Einbezug externer Experten überprüft und als realistisch bewertet (siehe Medienmitteilung ENSI vom 5. November 2012).
Als Berechnungsgrundlage für die Kostenstudien wird eine Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 50 Jahren angenommen (Art. 8 SEFV). Diese Berechnungsgrundlage gilt vorläufig auch für das Kernkraftwerk Mühleberg, solange über das Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung nicht rechtskräftig entschieden ist. Falls die Befristung für das Kernkraftwerk Mühleberg nicht rechtskräftig aufgehoben wird, müssen die Kosten für das Kernkraftwerk Mühleberg neu berechnet und allfällige Fehlbeträge durch die BKW FMB Energie AG in die Fonds nachbezahlt werden.
Die Kommissionen für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds haben an ihrer gestrigen Sitzung die von den Betreibern der Kernkraftwerke zu entrichtenden Jahresbeiträge aufgrund der neuen Kostenbasis definitiv festgelegt.
Kernkraftwerk Beznau EntsorgungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 959,8 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 1‘864,0 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 34,0 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Beznau StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 449,2 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 903,7 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 18,8 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Mühleberg EntsorgungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 360,0 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 874,7 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 18,2 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Mühleberg StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 243,2 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 588,3 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 12,1 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Gösgen EntsorgungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 824,7 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 2752,3 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 27,3 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Gösgen StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 298,1 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 987,4 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 9,6 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Leibstadt EntsorgungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 683,9 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 3709,1 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 38,8 Mio. Fr.
Kernkraftwerk Leibstadt StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 334,9 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 1579,0 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 13,3 Mio. Fr.
ZWILAG StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 12,2 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 105,1 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 2,2 Mio. Fr.
Total EntsorgungsfondsFondsbestand per 31.12.2011: 2828,4 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 9200,1 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 118,3 Mio. Fr.
Total StilllegungsfondsFondsbestand per 31.12.2011 : 1337,6 Mio. Fr.
Zielwert bis Ausserbetriebnahme: 4163,5 Mio. Fr.
Jahresbeitrag 2012-2016: 56,0 Mio. Fr.
Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV)
Derzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten für eine Revision der SEFV. Geprüft werden sollen insbesondere die Modellparameter zur Ermittlung der Kosten im Rahmen der Kostenstudien sowie die Handhabung von allfälligen weiteren Steigerungen der Stilllegungs- und Entsorgungskosten.Nachbetriebsphase: Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller 5 schweizerischen Kernkraftwerke betragen gemäss Kostenstudie 2011 1,709 Milliarden Franken. Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds.
Stilllegungskosten: Die Stilllegungskosten der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und des ZWILAG betragen gemäss Kostenstudie 2011 2,974 Milliarden Franken und werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt. Ende 2011 betrug das angesammelte Fondskapital 1,338 Milliarden Franken. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerkbetreiber und Kapitalerträge auf dem Fondsvermögen bereitgestellt.
Entsorgungskosten: Die Entsorgungskosten betragen gemäss Kostenstudie 2011 15,970 Milliarden Franken. Die während des Betriebs anfallenden Entsorgungskosten werden durch die Betreiber direkt bezahlt. Bis 2011 waren dies rund 5,0 Milliarden Franken. Bis zur Ausserbetriebnahme aller Kernkraftwerke werden es 7,523 Milliarden Franken sein. Der Entsorgungsfonds deckt die verbleibenden 8,447 Milliarden Franken. Ende 2011 betrug das angesammelte Fondskapital 2,828 Milliarden Franken. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerkbetreiber und Kapitalerträge auf dem Fondsvermögen bereitgestellt.
Rückfragen: Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75
Herausgeber: Bundesamt für Energie : http://www.bfe.admin.ch
Bild (Guntram Rehsche): AKW Beznau I & II
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Dienstag, 6. November 2012
Atomenergie: Kosten nicht gedeckt
Alle
fünf Jahre müssen die Kosten für die Stilllegung von Atomkraftwerken
und die Entsorgung radioaktiver Abfälle neu berechnet werden. Auf
dieser Basis werden die Fondsbeiträge der AKW-Betreiber festgelegt. Nun hat das ENSI seine Stellungnahme zu den aktuellsten Kostenstudien
(KS11) publiziert. Die SES hat die Kostenstudien und die
Fond-Finanzierung ebenfalls unter die Lupe genommen und kommt zu
folgendem Ergebnis:Die Kostenstudien für Stilllegung und Nachbetriebsphase werden vom Interessensverband swissnuclear koordiniert, diejenige für die Abfallentsorgung von der Nagra selber durchgeführt. Swissnuclear ist der Branchenverband der AKW-Betreiber, die Nagra in deren Besitz. Die Kosten, die erst in Zukunft anfallen werden, werden also de facto durch die AKW-Betreiber selber berechnet. Diese stecken in einem Interessenskonflikt bzw. haben direktes betriebswirtschaftliches Interesse daran, die Kosten möglichst tief zu kalkulieren.
Sowohl bei der Stilllegung der Atomkraftwerke, als auch bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle handelt es sich um Grossprojekte mit denen man wenig bis gar keine Erfahrung hat. Als Beispiel: Es existiert weltweit noch kein einziges Lager für hochradioaktive Abfälle. Die Planungshorizonte sind unendlich lang, was Kosten erfahrungsgemäss in die Höhe treibt1. Verschiedene Länder wie Belgien, Frankreich, Schweden, Slowakei, Spanien und die USA rechnen mit Risikozuschlägen von bis zu 75%. Die Schweiz hingegen rechnet ohne Reserven.
Ausserdem schreibt die Stilllegung- und Entsorgungsfondverordnung (SEFV) ein zu hohes Renditenziel von 5% vor (nicht inflationsbereinigt), um die Fondbeiträge festlegen zu können. Das ist, zumindest aus heutiger Sicht, komplett unrealistisch und bewirkt eine Unterdeckung der Fonds. Prof. Dr. Chesney und Dr. Maranghino-Singer vom Institut für Banking und Finance der Universität Zürich bekräftigen dies in ihrer Einschätzung. Die Rendite sei wahrscheinlich zu optimistisch und sie fügen hinzu: «Aus diesem Grund wäre es für die in absehbarer Zeit notwendige Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung der Schweizer AKW’s besser, wenn die Betreibergesellschaften ihre jährlichen Beiträge an die beiden Fonds erhöhen bzw. für die reale Rendite der tiefere BVG-Mindestzins von 1.5% als Referenzzinssatz herbeigezogen würde.»2
Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert eine von den AKW-Betreibern unabhängige Kostenberechnung, den Einbezug von Reserven und realistische Renditeziele, damit die AKW-Betreiber ihre Kosten heute decken und nicht dem zukünftigen Steuerzahler überwälzen.
» zur SES-Stellungnahme zu KS11 und Finanzierung der Stilllegungs und Entsorgungskosten.
» Einschätzung Prof. Dr. Chesney und Dr. Maranghino-Singer, Institut für Banking und Finance der Universität Zürich.
| Kostenwahrheit für Energiewende entscheidend Soll der Umstieg von Atomenergie zu den erneuerbaren Energien gelingen, so ist eine korrekte Kostenberechnung aller Stromproduktionsarten entscheidend. Wird Atomstrom aufgrund zu tiefer Kostenschätzungen (Vgl. KS11) de facto weiterhin durch künftige Steuerzahler subventioniert, so werden die erneuerbaren Technologien am Markt weiterhin diskriminiert. |
Mehr Information:
Sabine von Stockar, SES-Projektleiterin Strom&Atom
Mobile: 079 223 56 86
2 Prof. Dr. Marc Chesney und Dr. Brigitte Maranghino-Singer, Einschätzung der Zielvorgaben für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds der schweizerischen Kernanlagen, Institut für Banking und Finance der Universität Zürich, 30. April 2012.
Quelle: Schweizerische Energie Stiftung (SES)
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Dienstag, 2. Oktober 2012
Atomausstieg belastet Klima kaum
„Im Falle einer beschränkten Nutzung von Kernkraft würde ein flexibles Budget für CO2-Emmissionen kurzfristig einen höheren Ausstoß von Treibhausgasen erlauben, der aus einem Anstieg der Energieerzeugung aus Erdgas statt Kernkraft resultiert“, sagt Bauer. Zusammen mit einer Verringerung des Energiebedarfs und der Verbesserung der Energieeffizienz könnte dies helfen, die Lücke in der Stromerzeugung zu füllen. Der Gaspreis wird sich der Studie zufolge durch einen Rückgang des Bedarfs vermindern. Die Stilllegung bereits existierender Kernkraftwerke würde zudem Instandhaltungs- und Modernisierungskosten vermeiden, die zur Verlängerung der Betriebszeiten älterer Kernkraftwerke entstehen würden. Verluste der Weltwirtschaftsleistung durch das vorzeitige Stilllegen von Kernkraftwerken entsprechen etwa 10 Prozent der Kosten für Klimaschutz, so die Autoren. Werden zusätzlich keine neuen Kernkraftwerke zugelassen, würden sich die Kosten auf bis zu 20 Prozent belaufen.
Für ihre Studie haben die Wissenschaftler verschiedene Optionen der Atompolitik analysiert. Die Bandbreite der untersuchten Szenarien reicht von der „Renaissance“, mit einer vollen Ausnutzung bereits bestehender Kraftwerke und ihrer Modernisierung zur Laufzeitverlängerung plus Investitionen in neue Kernkraftwerke, bis zu „Kompletter Ausstieg“, bei dem bestehende Kraftwerke stillgelegt werden und es keine Investitionen in neue Kernkraft gibt. Jedem Szenario wurde eine Klimapolitik gegenübergestellt, die ein flexibles globales CO2-Budget mit einbezieht. Mit diesem Budget wird ein Preis für Kohlendioxid-Emissionen festgesetzt. Insgesamt sind die Kohlendioxid-Emissionen des globalen Energiesektors dabei von 2005 bis Ende des Jahrhunderts auf 300 Gigatonnen Kohlenstoff begrenzt. Dies repräsentiert eine Klimaschutzpolitik, die dem Zwei-Grad-Ziel entspricht.
„Ein überraschendes Ergebnis unserer Studie ist, dass es im Hinblick auf Verluste der Weltwirtschaftsleistung kaum einen Unterschied zwischen einer ‚Renaissance’ und einem ‚Kompletten Ausstieg’ gibt“, sagt Bauer. Während der stufenweise Ausstieg aus der Kernkraft ohne Klimaschutz mit CO2-Budget nur sehr geringe Effekte auf die Weltwirtschaftsleistung hätte, würde ein verbindliches CO2-Budget ohne gleichzeitige Einschränkung der Kernkraft eine Verringerung des Welt-Bruttoinlandsprodukts um 2,1 Prozent bis 2050 bedeuten. Durch einen zusätzlichen stufenweisen Ausstieg aus der Kernkraft stiege dieser Verlust den Berechnungen zufolge bis 2050 um etwa 0,2 Prozentpunkte. Er hätte also nur wenig zusätzliche Folgen für die Wirtschaft, da der Beitrag der Atomkraft zur Energieerzeugung relativ leicht durch alternative Technologien – darunter auch der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien – aufgefangen werden kann.
Artikel: Bauer, N., Brecha, R.J., Luderer, G. (2012): Economics of nuclear power and climate change mitigation policies. Proceedings of the National Academy of Sciences (Early Edition) [DOI: 10.1073/pnas.1201264109]
Weblink zum Artikel: www.pnas.org/cgi/doi/10.1073/pnas.1201264109.
Quelle: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
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Montag, 24. September 2012
Kaum genug Vorsorge
In den von den Betreibern der Schweizer Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2011 insgesamt 4.17 Milliarden Franken. Die Anlagerenditen im Jahr 2011 betrugen rund -0,1% (2010: 4,0%).
Die beiden Fonds decken die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke sowie die Stilllegung der Kernkraftwerke und Zwischenlager. Sie sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der damit die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2011 genehmigt und die Kommissionen für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2011 insgesamt rund 4.17 Milliarden Franken.
Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke: Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich nach den aktuellen, noch ungeprüften Berechnungen auf rund 15.970 Milliarden Franken. Bis Ende 2011 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5.0 Milliarden Franken direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.6 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8.4 Milliarden Franken sichergestellt werden.
Ende 2011 betrug das angesammelte Fondskapital 2`828 Millionen Franken (2010: 2`821 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von -0.12 % (2010: +4,04 %) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 3 Millionen Franken aus (2010: Gewinn von 106 Millionen Franken).
Stilllegungsfonds für Kernanlagen: Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich nach den aktuellen, noch ungeprüften Berechnungen auf rund 2,974 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt.
Ende 2011 betrug das angesammelte Fondskapital 1`338 Millionen Franken (2010: 1`331 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von -0.10 % (2010: +3,98 %) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 2 Millionen Franken (2010: Gewinn von 50 Millionen Franken) aus.
Die Jahresberichte 2011 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stilllegungsfonds.ch oder www.entsorgungsfonds.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).
Quelle: Bundesamt für Energie
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Freitag, 27. Januar 2012
Atomstrom ist am teuersten
Die jahrelangen Versuche der Atomlobby, Kernkraft als eine günstige und saubere Alternative zu fossilen Brennstoffen zu bewerben, erweisen sich im Zuge des Atomkraft-Unfalls von Fukushima als immer haltloser. Die japanische Regierung muss jetzt zum ersten Mal seit über dreißig Jahren ein Handelsdefizit bekanntgeben. Schuld daran seien laut Regierungsangaben unter anderem die hohen Importkosten für Ersatz-Strom, da zur Zeit in Japan viele Atomkraftwerke abgeschaltet sind, sowie die Folgekosten der Atomkatastrophe von Fukushima.
Die Tokyo Electric Power Co (Tepco), die das Atomkraftwerk von Fukushima besitzt und betreibt, musste laut britischer Tageszeitung „Guardian“ erst vor 2 Monaten die japanische Regierung um mehr als 8 Milliarden Euro (7 Milliarden Pfund) zur Entschädigung der Opfer der Atomkatastrophe bitten. Jetzt suchte Tepco bei der Regierung um weitere 7 Milliarden Euro (6 Milliarden Pfund) an. Im Oktober schätzte ein japanisches Expertenteam die Höhe der Entschädigungszahlungen an die Opfer während der nächsten zwei Jahre auf über 44 Milliarden Euro.
In diesen Betrag sind Haftungszahlungen an nicht direkt betroffene Bürger der Provinz Fukushima noch gar nicht eingerechnet. Tepco muss laut Berechungen des Juristen Julius Weitzdörfer mit bis zu 90 Milliarden Euro Ersatzforderungen als Folge des Atomreaktorunfalls rechnen. Der Jurist kalkulierte im Auftrag des deutschen Max-Planck-Instituts im August 2011 die Folgekosten der Atomkatastrophe. Nicht nur die evakuierte Bevölkerung würde laut Weitzdörfer Ersatzforderungen stellen, sondern auch das Kraftwerkspersonal, Bauernverbände, Fischereikooperationen sowie Industrie- und Tourismusunternehmen.
Zu den Haftungs- und Entschädigungszahlungen kommen jetzt auch noch enorme Kosten für die Entkontaminierung der Umwelt dazu. Die Säuberungsaktivitäten könnten für die Region eine zweite Naturkatastrophe bedeuten. Große Mengen an Erdreich, Pflanzen und Bäumen müssten abgetragen werden. Gebäude und Straßen müssen dekontaminiert werden. Nicht geklärt dürfte nach wie vor auch die Endlagerung des verseuchten Erdreiches sein, das abgetragen werden muss, berichtet der „Guardian“. Die Kosten für die Entkontaminierung der Umwelt werden laut „Guardian“ mindestens weitere 10 Milliarden Euro betragen.
Dazu kommen weitere Kosten, wie zum Beispiel Folgekosten der Atomkatastrophe für das Gesundheitssystem des Landes, wirtschaftliche Ausfälle durch die radioaktive Verunreinigung der japanischen Lebensmittel und der daraus resultierende Handelsboykott japanischer Lebensmittel durch Drittstaaten, sowie jetzt notwendig gewordene Importkosten für Ersatzstrom aus dem Ausland.
Montag, 12. Dezember 2011
Wie billig ist Atomstrom wirklich?
Der japanische Atomkraftwerksbetreiber Tepco muss für den Rückbau und für Entschädigungen wegen des Atomunfalls im März 2011 bis zu 100 Milliarden Euro aufwenden. Da drängt sich die Frage auf: Wie teuer ist der angeblich billige Atomstrom wirklich? Eine Antwort liefert der deutsche Energiepublizist Franz Alt.Tepco kann bis heute nicht erklären, was im März 2011 in ihren Fukushima-AKW wirklich passiert ist:
- Warum wurden so viele Mengen Radioaktivität frei gesetzt?
- Warum ist die Kernschmelze in Block1 schon wenige Stunden nach dem Erdbeben passiert und nicht erst nach dem Tsunami wie bisher erklärt wurde?
- Was bedeutet das verseuchte Meerwasser langfristig für die Meeresökologie?
- Und was kosten die Langzeitfolgen?
Ich habe Michail Gorbatschow mal gefragt, wie teuer das Katastrophe von Tschernobyl für die russische Volkswirtschaft war. Seine Antwort: Etwa 500 Milliarden Dollar. Billiger Atomstrom, Herr Oettinger? Die deutschen Steuerzahler haben die Atomenergie in Deutschland bisher mit etwa 200 Milliarden Euro wesentlich finanziert.
Solarstrom kostet inzwischen in Deutschland noch etwa 22 Cent pro KWH. Der EU-Energie-Kommissar kann entweder nicht rechnen oder er macht nur noch Politik für die Atomlobby. In Deutschland organisiert Angela Merkel die Energiewende ohne Atomstrom, aber ihr Parteifreund in Brüssel will weitere 40 neue AKW. Wie passt das zusammen?
Übrigens: Der Kraftwerkschef von Fukushima1, der auch die Bergungsarbeiten leitete, musste letzte Woche ins Krankenhaus mit Speiseröhren-Krebs. Er hatte seit dem Unfall Mitte März 70 Millisievert Strahlung abbekommen.
Quelle: Sonnenseite
Dienstag, 18. Oktober 2011
Japan erwägt Ausstieg
Das Begehren dürfte für Empörung sorgen: Die Betreiberfirma des Katastrophenmeilers in Fukushima hat von der japanischen Regierung Hilfe in Höhe von 700 Milliarden Yen (6,7 Milliarden Euro) gefordert. Das Geld will Tepco unter anderem für Entschädigungszahlungen an Opfer der Atomkatastrophe verwenden. Dies berichtet die japanische Tageszeitung "Nikkei". Es wird erwartet, dass dies nur die erste von mehreren Finanzspritzen für Tepco sein wird. Die Entschädigungsforderungen an Tepco sollen sich in diesem Geschäftsjahr auf bis zu 3,6 Billionen Yen (34 Milliarden Euro) belaufen, heißt es in dem Bericht. Das laufende Geschäftsjahr endet am 30. März 2012. Das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi war bei dem Erdbeben und dem Tsunami am 11. März schwer beschädigt worden. Rund 87.000 Anwohner mussten ihre Häuser aus Sorge vor radioaktiver Strahlung verlassen. Eine Zahlung an Tepco wäre die erste aus dem staatlichen Hilfstopf, der eigens nach dem Megabeben geschaffen worden war.
Der frühere Premierminister des Landes, Naoto Kan, hatte im März erklärt, die Risiken der Kernenergie seien angesichts der Gefahren von Erdbeben und Tsunamis zu groß. Sein Nachfolger Yoshihiko Noda hatte hingegen signalisiert, dass die Atomkraft noch über Jahrzehnte wichtig für das Land sein könne. Die japanische Regierung hat eine Expertenkommission eingesetzt, welche die Zukunft der Energieversorgung des Landes debattieren soll.
Quelle: Spiegel Online
Freitag, 19. August 2011
Fukushima: Haftung mit «???»
Zu rechnen ist mit Entschädigungsansprüchen einer Vielzahl von Opfergruppen, angefangen von evakuierten Personen und Kraftwerkspersonal über Bauernverbände, Fischereikooperationen bis hin zu Industrie- und Tourismusunternehmen. Ungeachtet der grundsätzlich unbeschränkten Haftung des AKW-Betreibers TEPCO sind staatlich angeordnete Pauschalzahlungen in die Wege geleitet worden, die ein außergerichtliches Verfahren flankieren. Wirtschaftliche Bürden entstehen damit in erster Linie dem Fiskus, gefolgt von den ebenfalls in die Pflicht genommenen Finanzinstituten und möglicherweise auch anderen Stromanbietern, wodurch letztlich auch Verbraucher mit höheren Strompreisen belastet werden könnten. So lauten einige der Ergebnisse einer aktuellen im Japan-Referat des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht erstellten Studie.
In seinem soeben in der Zeitschrift für Japanisches Recht / Journal of Japanese Law erschienen Aufsatz "Die Haftung für Nuklearschäden nach japanischem Atomrecht - Rechtsprobleme der Reaktorkatastrophe von Fukushima I" beleuchtet Julius Weitzdörfer, Wissenschaftlicher Assistent am Institut, die aktuellen rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Probleme, die sich für Justiz, Regierung und Wirtschaft Japans bei der Bewältigung der Folgen des Reaktorunfalls stellen.
Die Frage, ob angesichts der schwersten in Japan jemals gemessenen Erdbebenstärke die Haftung von TEPCO wegen höherer Gewalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wurde kontrovers diskutiert und nach dem aktuellen Diskussionsstand japanischer Rechts- und Regierungskreise zunächst verneint. Auf dieser Basis bleibt zu klären, welche Kausalitätsanforderungen etwa für gesundheitliche Spätfolgen zur Anwendung kommen, oder wie unternehmerische Absatzeinbußen aufgrund bloßer Gerüchte über die Höhe der Strahlenbelastung zu behandeln sind. Zudem wird derzeit der Frage nachgegangen, ob der japanische Staat wegen mangelnder Atomaufsicht haftbar gemacht werden könnte.
Der von der japanischen Regierung beschrittene Weg, den Opfern auf der Grundlage zentraler Richtlinien und durch die Auszahlung vorläufiger Pauschalentschädigungen möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen, stellt ein Paradebeispiel institutionalisierten, bürokratischen Konfliktmanagements dar, dessen praktische Vorteile sich nicht von der Hand weisen lassen. Demgegenüber besteht angesichts der Komplexität der juristischen Probleme und der Zahl der zu erwartenden Klagen im Fall einer individuellen Rechtsdurchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch die Betroffenen mittels anwaltlicher Hilfe und auf Grundlage gerichtlicher Verfahren die Gefahr einer Überlastung der japanischen Justiz. Gleichwohl wirft die aktuell verfolgte Bewältigungsstrategie rechtsstaatliche Fragen auf.
Der Volltext des Artikels von Julius Weitzdörfer steht hier als Download zur Verfügung
Quelle: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
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Donnerstag, 21. Juli 2011
Flamanville erneut verzögert
Als Grund für die Verzögerung gab der Stromkonzern EDF eine Fehleinschätzung über das Ausmaß der Bauarbeiten an. Zudem hatten zwei schwere Arbeitsunfälle und Sicherheitsüberprüfungen nach der AKW-Katastrophe in Fukushima die Lage verschlechtert. Ursprünglich sollte der EPR 2012 in Betrieb gehen, schon vor einem Jahr war dieser Termin nicht mehr zu halten und wurde auf 2014 verschoben. Gemäss der französischen Tageszeitung Le Monde hat Industrieminister Eric Besson die erneute Verzögerung als «rein technische Massnahme» bezeichnet. Es handle sich um eine einfache Aktualisierung des Terminplans aufgrund verschiedener unvorhergesehener Ereignisse auf dem Bauplatz. Seitens der grünen Opposition zeigte sich gemäss der gleichen Zeitung Noël Mamère, Europa-Abgeordneter der grünen Partei Ecologie-Les Verts, sehr kritisch. Er forderte einen sofortigen Baustopp wegen der Kostenüberschreitungen und der Probleme mit den Unterakkordanten. Und für Mamère stellt sich - für französische PolitikerInnen höchst ungewöhnlich - sogar die Frage des Ausstiegs aus der Atomtechnologie als unausweichlich.
Auch die Kosten für das EPR-Projekt explodieren im Übrigen. Statt wie ursprünglich geplant 3,3 Milliarden Euro soll Flamanville nun sechs Milliarden kosten - nochmal einmal eine Milliarde mehr als 2011 veranschlagt. Die französische Regierung will mit der Druckwasser-Technologie alte AKW ersetzen. Ein zweiter EPR ist derzeit im nordwestfranzösischen Penly geplant. Der erste europäische EPR-Reaktor soll 2012 in Finnland ans Netz gehen. Ursprünglich war die Inbetriebnahme hier für 2009 vorgesehen.
Quellen: klimaretter.info sowie LeMonde
© Atominfomedia
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Dienstag, 28. Juni 2011
268 Milliarden € Schaden
Aber was bedeutet schon Geld, fragt sich der Aktionär Masafumi Asada, ein 70-jähriger Rentner aus der Präfektur Fukushima: "Ich habe Aktien gekauft, um Leben zu retten, nicht um Geld zu verdienen", sagte er "Bloomberg News". Als Wortführer von über 400 Aktionären stellte er den Antrag, Tepco solle aus der Kernenergie aussteigen - was allerdings abgelehnt wurde. Andere verlangten in der Sitzung mit über 9.000 Teilnehmern von den Managern, sämtliche Bezüge aufzugeben, in die verstrahlten Reaktoren zu springen oder gleich "Seppuku" zu begehen, den traditionellen Selbstmord zur Ehrenrettung. Andere applaudierten den Managern. "Es tut uns aufs Tiefste leid, dass wir ihnen Ärger und Sorgen bereitet haben", sagte der Präsident des Konzerns, Tsunehisa Katsumata.Die Katastrophe in Fukushima ist noch lange nicht überstanden: Noch immer sieht Tepco die Gefahr von weiteren Wasserstoff-Explosionen nicht gebannt. Eine solche hatte das Reaktorgebäude von Block eins im März zerstört. Dort hat Tepco nun begonnen, eine 54 Meter hohe Kunststoffhülle zu konstruieren, um bis Ende September die immer noch austretende Radioaktivität zu stoppen. Der neue japanische Minister für die Reaktorkatastrophe hat angekündigt, die Evakuierungszone um das Kraftwerk bis Mitte Juli zu verkleinern. Noch immer können Tausende von JapanerInnen nicht in ihre Häuser zurück.
Um endlich mit den Entschädigungszahlungen für die 85.000 Fukushima-Betroffenen voranzukommen, will Tepco nun Firmeneigentum im Wert von 5,2 Milliarden Euro verkaufen. Das wird allerdings nicht ausreichen. Die Bank of America hat nach einem Bericht der New York Times die Kosten für den Rückbau der zerstörten Fukushima-Reaktoren und die Entschädigungen für Fischer, Landwirte, Anwohner und die japanische Wirtschaft auf gigantische 268 Milliarden Euro beziffert.
Erst diesen Monat hat die japanische Regierung ein Rettungspaket für Tepco in Höhe von 43 Milliarden Euro unter Beteiligung von Energiekonzernen und Banken beschlossen. Sie retten sich damit auch selbst: Zu den größten Anteilseignern Tepcos gehören neben der Stadt Tokio japanische Finanzinstitute.
Quelle: taz
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Sonntag, 26. Juni 2011
AKW europaweit unterversichert
Nächste Woche wird der deutsche Atomausstieg in einem breiten Konsens beschlossen. Dieser Ausstieg wird Nachahmer finden. Und er bringt für Österreich nicht nur mehr Sicherheit, sondern bietet auch die Chance, dass die Anti-Atom-Staaten innerhalb der EU mehr Gewicht erhalten. Oberösterreichs Energie-Landesrat Rudi Anschober meint: "Österreich muss daher die deutsche Regierung für eine Allianz für einen europaweiten Atomausstieg zu gewinnen versuchen. Ein erster entscheidender Schritt sollte eine Initiative für ein Ende der derzeitigen Milliardensubventionen für den Atomstrom sein."
Eine aktuelle Studie des Versicherungsforums Leibzig hatte gezeigt, dass sogar deutsche AKW um das bis zu zehnfache unterversichert sind, reale Preise von Atomstrom je nach Versicherungsform beim bis zu zehnfachen Preis liegen müssten. In anderen Staaten ist die Unterversicherung jedoch noch viel dramatischer: liegt die Haftungssumme pro AKW in Deutschland bei 2,5 Milliarden Euro, so beträgt sie in Temelin lediglich 250 Millionen Euro, wovon 150 vom Staat getragen werden. Höchstsubventioniert ist Atomstrom in Frankreich mit einer Gesamthaftungssumme von 90 Millionen Euro für ALLE 58 AKW. Anschober: "Das ist skandalöse Wettbewerbsverzerrung im großen Stil, ohne den die Kernenergie nicht überleben könnte. Es muss daher das Ziel sein, einheitliche hohe Haftungssummen für Kernreaktoren in der EU durchzusetzen. Das wäre der Anfang vom Ende der Kernenergie in Europa, weil sie dann nicht mehr konkurrenzfähig wäre. Nun müsste auch Deutschland ein politisches und wirtschaftliches Interesse an einem derartigen Subventionsabbau haben."
Quelle: oekonnews.at
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