Montag, 5. September 2016

So steht es um Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2015 insgesamt rund 6.2 Milliarden Franken (2014 6.1 Milliarden Franken). Die Anlagerenditen im Jahr 2015 betrugen rund -0.5% (2014: +11.5%). 

Die beiden Fonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, welcher nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und das Zwischenlager. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2015 genehmigt und die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2015 insgesamt rund 6.2 Milliarden Franken.


Kostenstudien 2011: Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss SEFV alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom ENSI überprüften Kostenstudien 2011 insgesamt 20.654 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerke betragen 1.709 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds. Die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds hat die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012-2016 entsprechend verabschiedet (siehe Medienmitteilung vom 21.11.2012). 
  Kostenstudien 2016: Ende 2016 werden neue Kostenstudien zur Verfügung stehen. Basierend darauf werden die Fondsbeiträge für die Veranlagungsperiode 2017-2021 berechnet. Am 25. Juni 2014 hat der Bundesrat eine Revision der SEFV beschlossen. Er hat darin die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge angepasst, welche die Betreiber in den Stilllegungs- und in den Entsorgungsfonds einzahlen müssen. Neu werden der Kalkulation eine Anlagerendite von 3.5% und eine Teuerungsrate von 1.5% zugrunde gelegt. Zudem wird ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln sind per 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gestützt auf die neuen Bestimmungen hat die Verwaltungskommission eine Zwischenveranlagung vorgenommen  und die Jahresbeiträge für den Rest der Veranlagungsperiode (2015 und 2016) neu festgelegt. Gegen diese neu festgelegten Jahresbeiträge hatten die beitragspflichtigen Betreiber (mit einer Ausnahme) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht ist mit Urteil vom 2. Mai 2016 nicht auf die Beschwerden der Betreiber eingetreten, weil die provisorischen Beitragsverfügungen als Zwischenverfügungen zu qualifizieren seien, die nicht anfechtbar sind. Inzwischen wurden den Betreibern die definitiven Beitragsverfügungen zugestellt.  

Der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich auf rund 15.970 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Bis Ende 2015 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5.4 Milliarden Franken bereits direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.1 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8.4 Milliarden Franken mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.

Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 4‘223 Millionen Franken (2014: 4‘115 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt 4‘101 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.48 % (2014: +11.5 %) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 20 Millionen Franken aus (2014: Gewinn von 418 Millionen Franken).

Stilllegungsfonds für Kernanlagen: Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich auf rund 2.974 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds, d.h. durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge, gedeckt.

Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 2000 Millionen Franken (2014: 1‘951 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2015 beträgt 1‘972 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von -0.53 % (2014: +11.52 %) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 11 Millionen Franken (2014: Gewinn von 198 Millionen Franken) aus.

Die Jahresberichte 2015 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stenfo.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).

Adresse für Rückfragen
Geschäftsstelle STENFO, +41 31 380 79 61
Medienstelle BFE, +41 58 462 56 75

Herausgeber
Der Bundesrat
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Bundesamt für Energie
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