Worum geht es?
· Die fünf AKW der Schweiz (Beznau I
und II, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt) sind weltweit die ältesten[1].
Mühleberg ist vom Reaktortyp praktisch identisch mit denjenigen von Fukushima[2].
Auch Beznau I und II und die übrigen AKW weisen gemäss verschiedenen Studien
zunehmende Sicherheitsmängel auf.[3]
·
Gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetz
(KHG) haftet der Inhaber eines
AKW ohne betragsmässige Begrenzung für
die Schäden, die seine Anlage verursacht.
· Die Versicherungssumme gemäss
Kernenergiehaftpflichtrecht beträgt gesamthaft für einen Unfall jedoch nur 1,8
Milliarden CHF[4].
Genügt diese Summe nicht zur Entschädigung, haftet zwar der AKW-Inhaber mit dem
Rest seines Vermögens. Gemäss inoffiziellen Berechnungen des Bundes können durch
einen schweren Atomunfall mit grosser Radioaktivitätsfreisetzung jedoch Schäden
in der Höhe von gut und gerne 4'300 Milliarden CHF eintreten[5].
Versicherungssumme und Eigenkapital können die Schäden höchstens im
Promillebereich abdecken.
Was bedeutet das?
· Immobilien und Böden, welche
tausenden von Familien, Paaren und Einzelpersonen, Landwirten, Winzern und Unternehmern
als Anlage oder Altersvorsorge dienen, würden durch einen Atomunfall total oder
weitgehend entwertet, jedoch von den Versicherungen bloss symbolisch
entschädigt.
· Erschwerend kommt hinzu, dass
allfällige Hypothekarschulden weiterlaufen und Geschädigte für einen nicht mehr
vorhandenen Wert Zinsen bezahlen müssen. Für Betroffene bedeutet dies faktisch
der Privatbankrott.
· Um ihre gesetzlich unbegrenzte
Haftpflicht erfüllen zu können, müssten die Inhaber der AKW Rückstellungen in
der Höhe des maximal möglichen Gesamtschadens bilden. Tatsächlich haben sie
dies bisher nicht getan.
· Rechtlich verbindlich müssen die
Inhaber diese Rückstellungen jedoch tätigen, wenn sie eine offizielle
Schuldanerkennung in Höhe der Versicherungssumme des Eigentums unterschreiben.
Aktueller Stand
Seit dem
Start der Bürgerinitiative am 7. Oktober sind in den ersten vier Tagen bereits
Forderungen von mehr als 100 Millionen Schweizerfranken an die AKW-Inhaber
geschickt worden. Einige Bäuerinnen und Bauern sind dabei.
Die Bürgerinitiative ruft darum Boden- und
Liegenschaftseigentümerinnen und – eigentümer auf, die Schuldanerkennung bei den AKW-Inhabern einzufordern!
Denn ohne
Schuldanerkennung kann die Gefahr eines Privatbankrotts einzig mit dem baldigen
Abschalten der AKW zu 100% vermieden werden. Die Initiative zum geordneten
Atomausstieg von Ende November will genau dies. Ohne positive Reaktion der
AKW-Inhaber sehen wir uns deshalb zur Sicherung unseres Vermögens zu einem Ja
gezwungen.
Ansprechpersonen:
THOMAS GRÖBLY
+41(0)56
222 15 17 oder +41 (0)79 715 04 58
thomas.groebly@ethik-labor.ch
|
Michael
Baumgartner
+41 (0)76
369 43 58
info@derentwickler.ch
|
DETAILLIERTE INFORMATIONEN UND
VORGEHENSWEISEN UNTER: www.versicherungsluecke.ch
[2] siehe z.B.
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/fukushima-und-muehleberg-sind-fast-identisch-105881628
[5] Gemäss «Katanos»-Studie
des Bundesamts für Zivilschutz (1995) sind mit 4'300 Mia. CHF Schäden zu
rechnen, diese Zahl wird von Experten und Medien meistens verwendet. Neuere
Studien des Bundesamts für Bevölkerungsschutz aus dem Jahr 2003 gehen von
Schäden zwischen 300 – 8'000 Milliarden CHF aus, je nachdem welche Schäden
betrachtet werden.
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